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Recht + Rat
                           Was bei der Vergütung von


                           Überstunden zu beachten ist



                           BEZAHLUNG ZUSÄTZLICHER ARBEIT Beweislast liegt beim Arbeitnehmer

                           Wer Überstunden leistet,      Überstunden veranlasst hat oder   diesem zuzurechnen sind. Glei-
                           möchte in aller Regel auch dafür   ihm die Veranlassung zumindest   ches gilt für den Umfang der ge-
                           entlohnt werden. Doch ein     zuzurechnen  ist.  Dies  kann  der   leisteten  Überstunden.  Dabei
                           Anspruch auf Bezahlung besteht   Fall  sein,  wenn  der  Arbeitgeber   reicht es regelmäßig nicht aus,
                           nur, wenn der Arbeitgeber die   Überstunden angeordnet, sie ge-  wenn lediglich eine pauschale
                           Leistung von Überstunden      billigt oder geduldet hat oder   Summe  von Überstunden ge-
                           veranlasst hat oder ihm die   wenn die Überstunden zur Erledi-  nannt  wird.  Ebenso sind hand-
                           Veranlassung zuzurechnen ist   gung der geschuldeten Arbeit je-  schriftliche Aufzeichnungen  von
                           – und das muss der Arbeitneh-  denfalls notwendig waren.   Anwesenheitszeiten zwar eine
                           mer beweisen.                                              gute Basis, jedoch für sich allein
                                                         Anordnung, Billigung, Duldung  noch nicht genügend.
                           Von Uli Meisinger             Wenn ein Arbeitgeber ausdrück-  Vielmehr  müssen  Betroffene
                                                         lich  Arbeitsleistung  verlangt,  die   konkret  belegen,  welche  Um-
                           Häufig stellen sich im Beratungs-  über den  vereinbarten Umfang   stände zur Ableistung von Über-
                           alltag Fragen zu nicht vergüteten   hinaus  geht,  handelt  es  sich  re-  stunden geführt haben.  Auch
                           Überstunden.  Wenn eine Eini-  gelmäßig um angeordnete Über-  müssen sie die Art der Arbeit so-
                           gung zwischen den  Arbeitsver-  stunden. Eine Billigung von Über-  wie  die  genauen  Zeiträume  dar-
                           tragsparteien nicht erfolgen kann,   stunden durch den  Arbeitgeber   legen.  Wenn Überstunden etwa
                           bleibt oft nur noch der Weg zum   liegt vor, wenn die abgeleisteten   dadurch entstanden sind, dass
                           Arbeitsgericht.  Hierbei  sind  je-  Überstunden durch ihn nachträg-  diese zur Erledigung der geschul-
                           doch  einige  wichtige  Punkte   lich genehmigt  werden. Der  Ar-  deten Arbeit notwendig waren, ist
                           vorab zu beachten, insbesondere,   beitgeber duldet Überstunden,   es erforderlich, auch dies detail-
                           was die Darlegungs- und Beweis-  wenn er Kenntnis von deren Ab-  liert zu erläutern.
                           last  betroffener  Arbeitnehmerin-  leistung hat, sie hinnimmt und
                           nen und Arbeitnehmer angeht.   keine  Vorkehrungen  zur  Verhin-  Ausschlussfristen  und Verjäh-
                                                         derung von Überstunden trifft.  rung
                           Der Begriff Überstunden                                    Zudem ist darauf zu achten, dass
                           Von Überstunden spricht man,   Darlegungs-  und  Beweislast  auch für Überstunden die Verjäh-
                           wenn Arbeitsleistung  erbracht   liegt bei den Arbeitnehmern  rungs- oder Verfallsfristen gelten.
                Viele Be-  wird, die über den vertraglich ver-  Arbeitnehmerinnen  und Arbeit-  Neben der regelmäßigen gesetz-
                schäftigte   einbarten Umfang hinaus geht.   nehmer müssen darlegen und   lichen Verjährungsfrist  von  drei
               leisten hin   Ein Anspruch auf Bezahlung der   beweisen, dass die geleisteten   Jahren  gemäß  Paragraf  195  BGB
               und wieder   Überstunden besteht dann, wenn   Überstunden durch den  Arbeit-  können  sich  sogenannte  Aus-
             Überstunden.   der Arbeitgeber die Leistung von   geber veranlasst wurden  oder   schlussfristen aus Tarif- oder Ar-
                                                                                      beitsverträgen ergeben, die  we-
                                                                                      sentlich kürzer sind. Grundsätzlich
                                                                                      gilt: Werden Überstundenansprü-
                                                                                      che nicht innerhalb einer solchen
                                                                                      Frist  geltend  gemacht,  verfallen
                                                                                      sie.

                                                                                      Vertragliche Regelungen beach-
                                                                                      ten
                                                                                      In einem Tarif- oder Arbeitsvertrag
                                                                                      kann  geregelt  sein,  dass  Über-
                                                                                      stunden ausschließlich in Freizeit
                                                                                      gewährt  werden oder ein be-
                                                                                      stimmter Umfang von Überstun-
                                                                                      den bereits mit dem Gehalt abge-
                                                                                      golten sein soll. Gerade in Arbeits-
                                                                                   Foto:Adobe Stock/princeoflove  sam,  weswegen es immer auf
                                                                                      verträgen sind diese Regelungen
                                                                                      jedoch  nicht  immer  rechtswirk-
                                                                                      eine Beurteilung der Umstände
                                                                                      des Einzelfalles ankommt.
                                                                                      Uli Meisinger ist Sozial-




            38  ·  AK-Konkret 3|22                                                    und Arbeitsrechtsberater.
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