Page 38 - AK-Konkret: 3 | 2022 + AK-SPEZIAL Leben + Freizeit
P. 38
Recht + Rat
Was bei der Vergütung von
Überstunden zu beachten ist
BEZAHLUNG ZUSÄTZLICHER ARBEIT Beweislast liegt beim Arbeitnehmer
Wer Überstunden leistet, Überstunden veranlasst hat oder diesem zuzurechnen sind. Glei-
möchte in aller Regel auch dafür ihm die Veranlassung zumindest ches gilt für den Umfang der ge-
entlohnt werden. Doch ein zuzurechnen ist. Dies kann der leisteten Überstunden. Dabei
Anspruch auf Bezahlung besteht Fall sein, wenn der Arbeitgeber reicht es regelmäßig nicht aus,
nur, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, sie ge- wenn lediglich eine pauschale
Leistung von Überstunden billigt oder geduldet hat oder Summe von Überstunden ge-
veranlasst hat oder ihm die wenn die Überstunden zur Erledi- nannt wird. Ebenso sind hand-
Veranlassung zuzurechnen ist gung der geschuldeten Arbeit je- schriftliche Aufzeichnungen von
– und das muss der Arbeitneh- denfalls notwendig waren. Anwesenheitszeiten zwar eine
mer beweisen. gute Basis, jedoch für sich allein
Anordnung, Billigung, Duldung noch nicht genügend.
Von Uli Meisinger Wenn ein Arbeitgeber ausdrück- Vielmehr müssen Betroffene
lich Arbeitsleistung verlangt, die konkret belegen, welche Um-
Häufig stellen sich im Beratungs- über den vereinbarten Umfang stände zur Ableistung von Über-
alltag Fragen zu nicht vergüteten hinaus geht, handelt es sich re- stunden geführt haben. Auch
Überstunden. Wenn eine Eini- gelmäßig um angeordnete Über- müssen sie die Art der Arbeit so-
gung zwischen den Arbeitsver- stunden. Eine Billigung von Über- wie die genauen Zeiträume dar-
tragsparteien nicht erfolgen kann, stunden durch den Arbeitgeber legen. Wenn Überstunden etwa
bleibt oft nur noch der Weg zum liegt vor, wenn die abgeleisteten dadurch entstanden sind, dass
Arbeitsgericht. Hierbei sind je- Überstunden durch ihn nachträg- diese zur Erledigung der geschul-
doch einige wichtige Punkte lich genehmigt werden. Der Ar- deten Arbeit notwendig waren, ist
vorab zu beachten, insbesondere, beitgeber duldet Überstunden, es erforderlich, auch dies detail-
was die Darlegungs- und Beweis- wenn er Kenntnis von deren Ab- liert zu erläutern.
last betroffener Arbeitnehmerin- leistung hat, sie hinnimmt und
nen und Arbeitnehmer angeht. keine Vorkehrungen zur Verhin- Ausschlussfristen und Verjäh-
derung von Überstunden trifft. rung
Der Begriff Überstunden Zudem ist darauf zu achten, dass
Von Überstunden spricht man, Darlegungs- und Beweislast auch für Überstunden die Verjäh-
wenn Arbeitsleistung erbracht liegt bei den Arbeitnehmern rungs- oder Verfallsfristen gelten.
Viele Be- wird, die über den vertraglich ver- Arbeitnehmerinnen und Arbeit- Neben der regelmäßigen gesetz-
schäftigte einbarten Umfang hinaus geht. nehmer müssen darlegen und lichen Verjährungsfrist von drei
leisten hin Ein Anspruch auf Bezahlung der beweisen, dass die geleisteten Jahren gemäß Paragraf 195 BGB
und wieder Überstunden besteht dann, wenn Überstunden durch den Arbeit- können sich sogenannte Aus-
Überstunden. der Arbeitgeber die Leistung von geber veranlasst wurden oder schlussfristen aus Tarif- oder Ar-
beitsverträgen ergeben, die we-
sentlich kürzer sind. Grundsätzlich
gilt: Werden Überstundenansprü-
che nicht innerhalb einer solchen
Frist geltend gemacht, verfallen
sie.
Vertragliche Regelungen beach-
ten
In einem Tarif- oder Arbeitsvertrag
kann geregelt sein, dass Über-
stunden ausschließlich in Freizeit
gewährt werden oder ein be-
stimmter Umfang von Überstun-
den bereits mit dem Gehalt abge-
golten sein soll. Gerade in Arbeits-
Foto:Adobe Stock/princeoflove sam, weswegen es immer auf
verträgen sind diese Regelungen
jedoch nicht immer rechtswirk-
eine Beurteilung der Umstände
des Einzelfalles ankommt.
Uli Meisinger ist Sozial-
38 · AK-Konkret 3|22 und Arbeitsrechtsberater.