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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
WEISUNGSRECHT
Arbeitnehmer können ihre Tätigkeiten im Rahmen
ihres Arbeitsverhältnisses nicht frei gestalten, son-
dern sind weisungsgebunden. Das Weisungsrecht
– auch Direktionsrecht genannt – ermöglicht es
dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern Anweisungen
zu erteilen, die das Arbeitsverhältnis konkretisieren.
Werden rechtmäßige Weisungen nicht beachtet,
kann dies zu Abmahnungen oder gar Kündigungen
führen. Die folgenden drei Fragen sollen einen kur-
zen Überblick darüber geben, was das Weisungs-
recht ausmacht, wo seine Grenzen liegen und was
der Arbeitgeber vorschreiben oder verlangen darf.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Was ist das Weisungs- 2 Was fällt alles unter das 3 Welche Grenzen hat das
Weisungsrecht des Arbeit-
recht überhaupt und wie
Weisungsrecht?
wird es geregelt? gebers?
Durch das einseitige Weisungsrecht Der Arbeitgeber kann durch eine § 106 GewO verlangt, dass der Ar-
des Arbeitgebers wird die Arbeits- einseitige Arbeitsanweisung die zeit- beitgeber bei der Ausübung seines
pflicht des Arbeitnehmers konkreti- liche Lage der Arbeit festlegen. Dies Weisungsrechts „billiges Ermessen“
siert. Es ist geregelt in § 106 Gewer- umfasst vor allem die Verteilung der zu Grunde legen muss. Er muss
beordnung (GewO). Demnach kann wöchentlichen Arbeitsstunden auf seine Interessen mit denen der Ar-
der Arbeitgeber den Inhalt, den Ort die einzelnen Arbeitstage, nicht aber beitnehmer „gerecht“ abwägen und
und die Zeit der Arbeitsleistung die Dauer der Arbeitszeit an sich. angemessen Rücksicht nehmen,
„nach billigem Ermessen“ näher be- Auch der Arbeitsort oder eine Ver- etwa auf familiäre Belange wie Kin-
stimmen, soweit diese Arbeitsbedin- setzung an einen anderen Ort fallen derbetreuung oder eine Behinde-
gungen nicht durch den Arbeitsver- unter das Weisungsrecht. Ebenso rung. Wurden im Arbeitsvertrag Ar-
trag, Bestimmungen einer Betriebs- können die Art und Weise der Ar- beitsinhalte, -ort oder -zeit konkret
vereinbarung, eines anwendbaren beitsleistung, ihr Gegenstand und und abschließend festgelegt, bleibt
Tarifvertrages oder gesetzliche Vor- die Reihenfolge der einzelnen Ar- kein Raum mehr für das Weisungs-
schriften festgelegt sind. Dies gilt beitsschritte vom Arbeitgeber fest- recht. Haben beispielsweise Teilzeit-
auch hinsichtlich der Ordnung und gelegt werden. Beispiele hierfür sind kräfte im Arbeitsvertrag ihre Arbeits-
des Verhaltens der Arbeitnehmer im die Einführung von Dienstkleidung zeit auf bestimmte Wochentage
Betrieb. oder ein Handy- oder auch Rauch- oder Tageszeiten beschränkt, so
verbot. kann der Arbeitgeber hiervon nicht
mehr einseitig abweichen.
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