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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  WEISUNGSRECHT



                                                                        Arbeitnehmer  können  ihre  Tätigkeiten  im  Rahmen
                                                                        ihres Arbeitsverhältnisses nicht frei gestalten, son-
                                                                        dern sind weisungsgebunden. Das Weisungsrecht
                                                                        –  auch  Direktionsrecht  genannt  –  ermöglicht  es
                                                                        dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern Anweisungen
                                                                        zu erteilen, die das Arbeitsverhältnis konkretisieren.
                                                                        Werden rechtmäßige  Weisungen nicht beachtet,
                                                                        kann dies zu Abmahnungen oder gar Kündigungen
                                                                        führen. Die folgenden drei Fragen sollen einen kur-
                                                                        zen Überblick darüber geben, was das Weisungs-
                                                                        recht ausmacht, wo seine Grenzen liegen und was
                                                                        der Arbeitgeber vorschreiben oder verlangen darf.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Was ist das Weisungs-          2    Was fällt alles unter das      3   Welche Grenzen hat das
                                                       Weisungsrecht des Arbeit-
                   recht überhaupt und wie
                                                                                          Weisungsrecht?
                   wird es geregelt?                   gebers?
            Durch das einseitige Weisungsrecht   Der  Arbeitgeber  kann  durch  eine   §  106  GewO  verlangt,  dass  der  Ar-
            des Arbeitgebers  wird  die Arbeits-  einseitige Arbeitsanweisung die zeit-  beitgeber bei der Ausübung seines
            pflicht  des Arbeitnehmers  konkreti-  liche Lage der Arbeit festlegen. Dies   Weisungsrechts  „billiges  Ermessen“
            siert. Es ist geregelt in § 106 Gewer-  umfasst vor allem die Verteilung der   zu Grunde legen muss. Er muss
            beordnung  (GewO).  Demnach  kann   wöchentlichen Arbeitsstunden  auf   seine Interessen mit denen der Ar-
            der Arbeitgeber den Inhalt, den Ort   die einzelnen Arbeitstage, nicht aber   beitnehmer „gerecht“ abwägen und
            und  die  Zeit  der  Arbeitsleistung   die  Dauer der  Arbeitszeit  an  sich.   angemessen  Rücksicht  nehmen,
            „nach billigem Ermessen“ näher be-  Auch der  Arbeitsort oder eine  Ver-  etwa auf familiäre Belange wie Kin-
            stimmen, soweit diese Arbeitsbedin-  setzung an einen anderen Ort fallen   derbetreuung oder eine Behinde-
            gungen nicht durch den Arbeitsver-  unter das  Weisungsrecht. Ebenso    rung. Wurden  im Arbeitsvertrag Ar-
            trag, Bestimmungen einer Betriebs-  können  die  Art  und  Weise  der  Ar-  beitsinhalte,  -ort  oder  -zeit  konkret
            vereinbarung,  eines anwendbaren    beitsleistung, ihr Gegenstand und   und abschließend festgelegt, bleibt
            Tarifvertrages oder gesetzliche Vor-  die Reihenfolge der einzelnen  Ar-  kein Raum mehr für das Weisungs-
            schriften  festgelegt sind.  Dies  gilt   beitsschritte  vom Arbeitgeber  fest-  recht. Haben beispielsweise Teilzeit-
            auch  hinsichtlich  der  Ordnung  und   gelegt werden. Beispiele hierfür sind   kräfte im Arbeitsvertrag ihre Arbeits-
            des Verhaltens der Arbeitnehmer im   die  Einführung  von  Dienstkleidung   zeit auf bestimmte  Wochentage
            Betrieb.                            oder ein Handy- oder auch Rauch-    oder  Tageszeiten  beschränkt,  so
                                                verbot.                             kann  der  Arbeitgeber  hiervon  nicht
                                                                                    mehr einseitig abweichen.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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