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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
BETRIEBSAUSFLUG
Wenn alljährlich die Einladungen für den Betriebs-
ausflug verschickt werden, überwiegt bei vielen
Mitarbeitern die Vorfreude auf die gemeinsame
Zeit mit den Kolleginnen und Kollegen, die den Zu-
sammenhalt und Teamgeist fördern soll. Aber es
gibt auch Beschäftigte, für die eine Teilnahme an
der Gemeinschaftsveranstaltung nicht in Betracht
kommt, beispielsweise weil sie am Betriebsausflug
nicht teilnehmen möchten oder wegen privater
Verpflichtungen, etwa familiärer, nicht daran teil-
nehmen können. Nachfolgend werden häufige Fra-
gen rund um den Betriebsausflug beantwortet.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Muss man am Betriebs- 2 Zählt der Betriebsausflug 3 Ist man auf dem Betriebs-
zur Arbeitszeit?
ausflug versichert?
ausflug teilnehmen?
Beschäftigte sind nicht verpflichtet, Sofern der Betriebsausflug an einem Im Falle eines Unfalls während des
an einem Betriebsausflug teilzuneh- Tag stattfindet, an dem normaler- offiziellen Teils des Betriebsausflugs,
men. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer weise gearbeitet würde, wird dem ist man in der Regel gesetzlich un-
nicht teilnimmt, darf jedoch nicht be- teilnehmenden Mitarbeiter seine re- fallversichert – vorausgesetzt, der
nachteiligt werden. Sofern der Aus- guläre Arbeitszeit gutgeschrieben Betriebsausflug stand der gesamten
flug an einem regulären Arbeitstag und vergütet. Dauert der Betriebs- Belegschaft offen und wurde als be-
stattfindet, muss der Arbeitgeber ausflug länger als die übliche Ar- triebliche Gemeinschaftsveranstal-
grundsätzlich ermöglichen, dass beitszeit, so entstehen dadurch je- tung vom Arbeitgeber organisiert.
diese Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung doch keine Überstunden. Die über Findet der Ausflug nur für einzelne
erbringen können. Sollte eine Be- die Arbeitszeit hinausgehende Zeit Abteilungen statt, muss der Arbeit-
schäftigung wegen des Ausflugs wird nicht vergütet. Gleiches gilt, geber zugestimmt und mit dem Ab-
nicht möglich sein, besteht dennoch wenn der Betriebsausflug an einem teilungsleiter einen Rahmen verein-
grundsätzlich ein Vergütungsan- arbeitsfreien Wochenende oder Fei- bart sowie den Ausflug organisiert
spruch. Mit Interessenvertretungen ertag stattfindet. Auch dann erfolgen haben. Versichert sind grundsätzlich
sind abweichende Regelungen grundsätzlich keine Zeitgutschrift auch der Hin- und Rückweg. Für Ver-
möglich. Im Krankheitsfall muss eine und somit auch keine zusätzliche anstaltungen (zum Beispiel Fußball-
Krankmeldung erfolgen – auch von Vergütung für den Tag. turniere), die nicht jeden Mitarbeiter
denjenigen, die am Ausflug teilge- ansprechen, besteht kein Versiche-
nommen hätten. rungsschutz.
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