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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  BETRIEBSAUSFLUG



                                                                        Wenn alljährlich die Einladungen für den Betriebs-
                                                                        ausflug  verschickt  werden,  überwiegt  bei  vielen
                                                                        Mitarbeitern die  Vorfreude auf die gemeinsame
                                                                        Zeit mit den Kolleginnen und Kollegen, die den Zu-
                                                                        sammenhalt und Teamgeist fördern soll. Aber es
                                                                        gibt auch Beschäftigte, für die eine Teilnahme an
                                                                        der Gemeinschaftsveranstaltung nicht in Betracht
                                                                        kommt, beispielsweise weil sie am Betriebsausflug
                                                                        nicht teilnehmen möchten oder  wegen privater
                                                                        Verpflichtungen,  etwa  familiärer,  nicht  daran  teil-
                                                                        nehmen können. Nachfolgend werden häufige Fra-
                                                                        gen rund um den Betriebsausflug beantwortet.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Muss man am Betriebs-          2    Zählt der Betriebsausflug      3   Ist man auf dem Betriebs-
                                                       zur Arbeitszeit?
                                                                                          ausflug versichert?
                   ausflug teilnehmen?
            Beschäftigte  sind  nicht  verpflichtet,   Sofern der Betriebsausflug an einem   Im Falle eines Unfalls während des
            an einem Betriebsausflug teilzuneh-  Tag  stattfindet,  an  dem  normaler-  offiziellen Teils des Betriebsausflugs,
            men. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer   weise  gearbeitet würde, wird  dem   ist man in der Regel gesetzlich un-
            nicht teilnimmt, darf jedoch nicht be-  teilnehmenden Mitarbeiter seine re-  fallversichert  –  vorausgesetzt,  der
            nachteiligt werden. Sofern der Aus-  guläre Arbeitszeit  gutgeschrieben   Betriebsausflug stand der gesamten
            flug  an  einem  regulären  Arbeitstag   und  vergütet. Dauert der Betriebs-  Belegschaft offen und wurde als be-
            stattfindet,  muss  der  Arbeitgeber   ausflug  länger  als  die  übliche  Ar-  triebliche Gemeinschaftsveranstal-
            grundsätzlich  ermöglichen, dass    beitszeit, so entstehen dadurch je-  tung  vom Arbeitgeber  organisiert.
            diese Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung   doch keine Überstunden. Die über   Findet  der Ausflug  nur  für  einzelne
            erbringen können. Sollte eine Be-   die  Arbeitszeit hinausgehende Zeit   Abteilungen statt, muss der Arbeit-
            schäftigung  wegen  des  Ausflugs   wird nicht  vergütet. Gleiches gilt,   geber zugestimmt und mit dem Ab-
            nicht möglich sein, besteht dennoch   wenn der Betriebsausflug an einem   teilungsleiter einen Rahmen verein-
            grundsätzlich  ein Vergütungsan-    arbeitsfreien Wochenende oder Fei-  bart  sowie  den  Ausflug  organisiert
            spruch. Mit Interessenvertretungen   ertag stattfindet. Auch dann erfolgen   haben. Versichert sind grundsätzlich
            sind  abweichende   Regelungen      grundsätzlich keine Zeitgutschrift   auch der Hin- und Rückweg. Für Ver-
            möglich. Im Krankheitsfall muss eine   und somit auch keine zusätzliche   anstaltungen (zum Beispiel Fußball-
            Krankmeldung erfolgen – auch von    Vergütung für den Tag.              turniere), die nicht jeden Mitarbeiter
            denjenigen,  die  am  Ausflug  teilge-                                  ansprechen, besteht kein  Versiche-
            nommen hätten.                                                          rungsschutz.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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