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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
URLAUBSANTRAG
Die Urlaubszeit naht und damit auch die Zeit der
Urlaubsanträge. Häufig wird in Betrieben bereits
zum Jahresende eine Urlaubsliste ausgehängt, in
der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ur-
laubswünsche eintragen können. Doch wenn es
dann darum geht, dass man seinen Urlaub festle-
gen und auch buchen möchte, hängen Beschäf-
tigte oftmals in der Luft, weil über ihren Urlaubs-
antrag noch nicht entschieden worden ist. Was in
solchen Situationen gilt und was zu tun ist, darüber
sollen die folgenden Fragen und Antworten Auf-
schluss geben.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Gibt es eine gesetzliche 2 Innerhalb welcher Frist muss 3 Was kann man tun, wenn
der Arbeitgeber nicht über
über den Urlaubswunsch
Regelung, wie Urlaub zu
beantragen ist? entschieden werden? den Antrag entscheidet?
Das Bundesurlaubsgesetz enthält Für die Urlaubsgenehmigung oder Sollte der Arbeitgeber nicht zügig
keine Regelung dazu, wie Urlaub zu -ablehnung muss der Arbeitgeber und zeitnah über den Urlaubsantrag
beantragen ist. Das wird daher oft- keine Frist beachten. Äußert er sich entscheiden, ist es ratsam, ihn noch-
mals betriebsintern geregelt. In mit- nicht, darf jedoch grundsätzlich mals an den offenen Antrag zu erin-
bestimmten Betrieben kann gege- keine Selbstbeurlaubung erfolgen. nern und ihn zu bitten, zeitnah zu
benenfalls eine Betriebsvereinba- Allerdings hat das Arbeitsgericht entscheiden, damit der Urlaub rich-
rung Aufschluss darüber geben, in Chemnitz im Jahr 2018 eine Richt- tig geplant werden kann. Sollte auch
welcher Form der Urlaub zu bean- schnur vorgegeben für den Fall, dass dies erfolglos bleiben, kann der Ar-
tragen ist. Auch der Arbeitsvertrag im Unternehmen zu Beginn des Jah- beitnehmer die Gewährung des Ur-
kann hierzu Hinweise enthalten. Soll- res ein Urlaubsplan aufgestellt wird: laubs im Rahmen des Eilrechts-
ten keine internen Vorgaben beste- In einem solchen Fall muss der Ar- schutzes gerichtlich geltend ma-
hen, empfiehlt es sich immer, den beitgeber demnach innerhalb einer chen. Das dürfte jedoch das Arbeits-
Antrag so zu stellen, dass man An- angemessenen Frist von einem Mo- verhältnis belasten und sollte daher
tragstellung und Zeitpunkt nachwei- nat dem Urlaubswunsch des Mitar- als allerletzte Maßnahme in Betracht
sen kann. Häufig werden auch Ur- beiters widersprechen, sofern Inter- gezogen werden. Sofern ein Be-
laubslisten gefertigt, in die die Mitar- essen entgegenstehen. Widerspre- triebs-, Personalrat oder eine Mitar-
beiter ihre Urlaubswünsche eintra- che der Arbeitgeber nicht, so gelte beitervertretung vorhanden sind,
gen können. der eingetragene Urlaub als wirk- können auch diese die Mitarbeiter
sam genehmigt. unterstützen.
Haus der Beratung Öffnungszeiten Wo finden Sie was?
Arbeitskammer des Saarlandes Montag: 8 - 16 Uhr Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
Trierer Straße 22 Dienstag: 8 - 16 Uhr die Anlaufstation für Ratsuchende.
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Telefon: 0681 4005-140 Donnerstag: 8 - 16 Uhr die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
E-Mail: beratung@arbeitskammer.de Freitag: 8 - 15 Uhr Sozialrecht und Steuerrecht.
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