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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  URLAUBSANTRAG



                                                                        Die Urlaubszeit naht und damit auch die Zeit der
                                                                        Urlaubsanträge.  Häufig  wird  in  Betrieben  bereits
                                                                        zum Jahresende eine Urlaubsliste ausgehängt, in
                                                                        der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ur-
                                                                        laubswünsche eintragen können. Doch  wenn es
                                                                        dann darum geht, dass man seinen Urlaub festle-
                                                                        gen und auch buchen möchte, hängen Beschäf-
                                                                        tigte oftmals in der Luft, weil über ihren Urlaubs-
                                                                        antrag noch nicht entschieden worden ist. Was in
                                                                        solchen Situationen gilt und was zu tun ist, darüber
                                                                        sollen die folgenden Fragen und Antworten Auf-
                                                                        schluss geben.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Gibt es eine gesetzliche       2    Innerhalb welcher Frist muss   3   Was kann man tun, wenn
                                                                                          der Arbeitgeber nicht über
                                                       über den Urlaubswunsch
                   Regelung, wie Urlaub zu
                   beantragen ist?                     entschieden werden?                den Antrag entscheidet?
            Das  Bundesurlaubsgesetz enthält    Für  die Urlaubsgenehmigung oder    Sollte der  Arbeitgeber nicht zügig
            keine Regelung dazu, wie Urlaub zu   -ablehnung muss der  Arbeitgeber   und zeitnah über den Urlaubsantrag
            beantragen ist. Das  wird daher oft-  keine Frist beachten. Äußert er sich   entscheiden, ist es ratsam, ihn noch-
            mals betriebsintern geregelt. In mit-  nicht, darf jedoch  grundsätzlich   mals an den offenen Antrag zu erin-
            bestimmten Betrieben kann gege-     keine Selbstbeurlaubung erfolgen.   nern  und  ihn zu bitten, zeitnah zu
            benenfalls eine Betriebsvereinba-   Allerdings hat das  Arbeitsgericht   entscheiden, damit der Urlaub rich-
            rung  Aufschluss darüber geben, in   Chemnitz im  Jahr 2018 eine Richt-  tig geplant werden kann. Sollte auch
            welcher Form der Urlaub zu bean-    schnur vorgegeben für den Fall, dass   dies erfolglos bleiben, kann der Ar-
            tragen  ist. Auch  der Arbeitsvertrag   im Unternehmen zu Beginn des Jah-  beitnehmer die Gewährung des Ur-
            kann hierzu Hinweise enthalten. Soll-  res ein Urlaubsplan aufgestellt wird:   laubs im Rahmen des Eilrechts-
            ten keine internen Vorgaben beste-  In einem solchen Fall muss der Ar-  schutzes gerichtlich geltend ma-
            hen,  empfiehlt  es  sich  immer,  den   beitgeber demnach innerhalb einer   chen. Das dürfte jedoch das Arbeits-
            Antrag so zu stellen, dass man An-  angemessenen Frist von einem Mo-    verhältnis belasten und sollte daher
            tragstellung und Zeitpunkt nachwei-  nat dem Urlaubswunsch des Mitar-   als allerletzte Maßnahme in Betracht
            sen  kann.  Häufig  werden  auch  Ur-  beiters widersprechen, sofern Inter-  gezogen  werden. Sofern ein Be-
            laubslisten gefertigt, in die die Mitar-  essen  entgegenstehen. Widerspre-  triebs-, Personalrat oder eine Mitar-
            beiter ihre Urlaubswünsche eintra-  che der Arbeitgeber nicht, so gelte   beitervertretung vorhanden  sind,
            gen können.                         der eingetragene Urlaub als  wirk-  können auch diese die Mitarbeiter
                                                sam genehmigt.                      unterstützen.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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