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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  RUHEPAUSEN



                                                                        Ruhepausen dienen dem Gesundheitsschutz von
                                                                        Beschäftigten. Sie sollen die Arbeitszeit unterbre-
                                                                        chen und gewährleisten, dass man sich in dieser
                                                                        Zeit der Arbeitsunterbrechung erholen kann. Doch
                                                                        oftmals gibt es im betrieblichen Ablauf auch Situa-
                                                                        tionen, in denen die Pausenzeiten nicht eingehal-
                                                                        ten werden können oder die Lage und Dauer der
                                                                        Pausenzeiten zu Konflikten führen. Fragen, die in
                                                                        diesem Zusammenhang häufig auftauchen, sollen
                                                                        im Folgenden beantwortet werden.


                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Was ist eine Ruhepause         2    Werden Pausen                  3   Darf der Arbeitgeber die
                                                       vergütet?
                                                                                          Pausenzeiten einseitig
                   und wie lange muss sie
                   sein?                                                                  bestimmen?
            Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass   Ruhepausen  sind  keine  Arbeitszeit   Der Arbeitgeber kann im Rahmen sei-
            die Arbeit  durch  im Voraus,  zu  Be-  und müssen daher grundsätzlich   nes Direktionsrechts grundsätzlich
            ginn  des  Tages,  festgelegte  Ruhe-  auch nicht vergütet werden. Es han-  einseitig bestimmen, zu welchen Zei-
            pausen unterbrochen werden muss,    delt sich um Freizeit, innerhalb derer   ten die Mitarbeiter ihre Pause ma-
            wenn die Arbeitszeit sechs Stunden   Beschäftigte sich nicht zur Arbeit be-  chen müssen. Hierbei muss er neben
            überschreitet.  Die  Länge  der  Pause   reithalten müssen und selbst ent-  den betrieblichen Interessen jedoch
            richtet sich nach der Dauer der Ar-  scheiden  können,  wie  und  wo  sie   auch die Interessen der  Arbeitneh-
            beitszeit.  Bei  einer  Arbeitszeit  von   diese  Zeit  verbringen  möchten.   mer   berücksichtigen.   Außerdem
            mehr als sechs bis neun Stunden     Wenn jedoch der  Arbeitgeber bei-   muss die Arbeitszeit durch die Pause
            müssen 30 Minuten Pause eingehal-   spielsweise den Ort vorgibt, an dem   unterbrochen  werden,  sodass  die
            ten  werden.  Wenn  länger  als  neun   sich der Mitarbeiter aufhalten und   Pause nicht an den Beginn oder das
            Stunden  gearbeitet  wird,  muss  die   bereithalten  muss,  oder  Arbeitsan-  Ende des Arbeitstags gelegt werden
            Pause  45  Minuten  betragen.  Die   weisungen  erteilt,  handelt  es  sich   darf. Auch dürfen die Pausen nicht in
            Pausenzeiten  können  in  Zeitab-   nicht um eine echte Ruhepause im    Zeiteinheiten gestückelt werden, die
            schnitte von je 15 Minuten aufgeteilt   Sinne des Gesetzes, sondern um Ar-  kürzer als 15 Minuten sind. Da das Ar-
            werden.  Während  dieser  Zeit  darf   beitszeit.                       beitszeitgesetz nur die Mindestdauer
            der  Arbeitsplatz  verlassen  werden.                                   der Pausen regelt, darf der Arbeitge-
            Die  Zeit  steht  den  Mitarbeitern  zur                                ber auch längere als die dort vorge-
            freien Verfügung.                                                       sehenen Pausenzeiten festlegen.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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