Page 39 - AK-Konkret: 1 | 2024 | AK-SPEZIAL „Aktiv im Betrieb“
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Recht + Rat
        Dienstliche Nachricht                                            Arbeitgeber muss


        besser nicht ignorieren                                          schwache Leistung


        FREIZEIT  Wann das SMS-Lesen erwartet werden kann                beweisen
                                                                         ARBEITSZEUGNIS
        Beschäftigte müssen auch in ihrer   werden.  Er  fühle  sich  nicht  ver-
        Freizeit  dienstliche  SMS ihres  Ar-  pflichtet, sich während seiner Frei-  Bescheinigt ein Arbeitgeber Mitarbeitenden
        beitgebers  lesen,  wenn  eine  Be-  zeit darüber zu informieren, wann   eine unterdurchschnittliche Leistung, muss
        triebsvereinbarung  vorsieht,  dass   er  zu  arbeiten  habe.  Damit  hatte   er das darlegen und notfalls beweisen kön-
        ihre Dienste kurzfristig konkretisiert   der Mann vor dem Landesarbeits-  nen. Auf ein entsprechendes Urteil des Lan-
        werden können. Das geht aus ei-  gericht Schleswig-Holstein zu-  desarbeitsgerichts Köln weist das Fachpor-
        ner Entscheidung des Bundesar-  nächst  Erfolg.  Das  anschließend   tal „Haufe.de“ hin. Im konkreten Fall wollte
        beitsgerichts  hervor,  auf  die  das   mit dem Fall befasste Bundesar-  ein Mann ein Arbeitszeugnis berichtigt ha-
        Fachportal „Haufe.de“ hinweist. Im   beitsgericht sah die Sache jedoch   ben. Er hatte nach mehr als fünf Jahren den
        konkreten Fall war ein Rettungssa-  anders: Auf Grundlage der betrieb-  Job gekündigt und im Zeugnis störten ihn
        nitäter im Dienstplan für einen un-  lichen Regelungen sei bekannt   bestimmte   Formulierungen,   die   auf
        konkreten Springerdienst einge-  gewesen, dass die Arbeitsleistung   schlechte  Leistung  schließen  ließen.  Der
        tragen. Am Vortag teilte ihn der Ar-  für den folgenden Arbeitstag kon-  Arbeitgeber bestand dagegen auf dem
        beitgeber für einen Dienst mit Be-  kretisieren  werde.  In  einem  sol-  Wahrheitsgehalt  dieser  Beurteilung.  Das
        ginn um 6 Uhr ein und versuchte   chen Fall seien Beschäftigte  ver-  Gericht entschied, dass nicht der Arbeitneh-
        den  Rettungssanitäter,  der  frei   pflichtet, eine per SMS mitgeteilte   mer seine guten Leistungen beweisen, son-
        hatte, telefonisch darüber zu infor-  Weisung auch in der Freizeit zur   dern der Arbeitgeber die unterdurchschnitt-
        mieren. Als dies nicht gelang, sen-  Kenntnis  zu  nehmen.  Das  Lesen   liche Leistung belegen müsse. Das hatte er
        dete  er  die  Information  per  SMS.   einer dienstlichen SMS in der Frei-  im Prozessverlauf nicht ausreichend getan,
        Der Beschäftigte erschien am Fol-  zeit handle sich nicht um Arbeits-  sodass der Mann einen  Anspruch auf die
        getag  aber  erst  um  7.30  Uhr  zur   zeit. Die Ruhezeit werde durch die   von ihm gewünschte inhaltliche Berichti-
        Arbeit. Der Arbeitgeber zog wegen   Kenntnisnahme der Weisung nicht   gung  des Arbeitszeugnisses  hatte.  Gleich-
        unentschuldigten  Fehlens  die  unterbrochen,  der  Beschäftigte   zeitig hatte er verlangt, dass das neue Zeug-
        Stunden vom Arbeitszeitkonto ab.   könne  den  Zeitpunkt  dafür  frei   nis komplett auf Firmenpapier ausgedruckt
        Zudem  gab  es  eine  Ermahnung   wählen.  Die  Kenntnisnahme  der   werden solle anstatt nur die erste Seite. Hier
        und nach einem  weiteren ähnli-  SMS stelle sich zudem als zeitlich   entschied das Gericht aber zugunsten des
        chen Vorfall eine Abmahnung. Der   so geringfügig dar, dass nicht von   Arbeitgebers: Da dieser nachweislich in sei-
        Sanitäter zog dagegen vor Gericht   einer  „ganz  erheblichen  Beein-  ner  Korrespondenz  mit  Dritten  immer  nur
        und verlangte die Entfernung der   trächtigung der Nutzung der freien   die  erste  Seite  auf  Firmenpapier  drucke,
        Abmahnung aus seiner Personal-  Zeit“ die Rede sein könne.   tmn  gelte das auch in diesem Fall.       tmn
        akte.  Zudem  sollten  ihm  die  feh-
        lenden Stunden gutgeschrieben   Aktenzeichen 5 AZR 349/22        Aktenzeichen 4 Sa 12/23

                                                                                                       Anzeige




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