Page 39 - AK-Konkret: 1 | 2024 | AK-SPEZIAL „Aktiv im Betrieb“
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Recht + Rat
Dienstliche Nachricht Arbeitgeber muss
besser nicht ignorieren schwache Leistung
FREIZEIT Wann das SMS-Lesen erwartet werden kann beweisen
ARBEITSZEUGNIS
Beschäftigte müssen auch in ihrer werden. Er fühle sich nicht ver-
Freizeit dienstliche SMS ihres Ar- pflichtet, sich während seiner Frei- Bescheinigt ein Arbeitgeber Mitarbeitenden
beitgebers lesen, wenn eine Be- zeit darüber zu informieren, wann eine unterdurchschnittliche Leistung, muss
triebsvereinbarung vorsieht, dass er zu arbeiten habe. Damit hatte er das darlegen und notfalls beweisen kön-
ihre Dienste kurzfristig konkretisiert der Mann vor dem Landesarbeits- nen. Auf ein entsprechendes Urteil des Lan-
werden können. Das geht aus ei- gericht Schleswig-Holstein zu- desarbeitsgerichts Köln weist das Fachpor-
ner Entscheidung des Bundesar- nächst Erfolg. Das anschließend tal „Haufe.de“ hin. Im konkreten Fall wollte
beitsgerichts hervor, auf die das mit dem Fall befasste Bundesar- ein Mann ein Arbeitszeugnis berichtigt ha-
Fachportal „Haufe.de“ hinweist. Im beitsgericht sah die Sache jedoch ben. Er hatte nach mehr als fünf Jahren den
konkreten Fall war ein Rettungssa- anders: Auf Grundlage der betrieb- Job gekündigt und im Zeugnis störten ihn
nitäter im Dienstplan für einen un- lichen Regelungen sei bekannt bestimmte Formulierungen, die auf
konkreten Springerdienst einge- gewesen, dass die Arbeitsleistung schlechte Leistung schließen ließen. Der
tragen. Am Vortag teilte ihn der Ar- für den folgenden Arbeitstag kon- Arbeitgeber bestand dagegen auf dem
beitgeber für einen Dienst mit Be- kretisieren werde. In einem sol- Wahrheitsgehalt dieser Beurteilung. Das
ginn um 6 Uhr ein und versuchte chen Fall seien Beschäftigte ver- Gericht entschied, dass nicht der Arbeitneh-
den Rettungssanitäter, der frei pflichtet, eine per SMS mitgeteilte mer seine guten Leistungen beweisen, son-
hatte, telefonisch darüber zu infor- Weisung auch in der Freizeit zur dern der Arbeitgeber die unterdurchschnitt-
mieren. Als dies nicht gelang, sen- Kenntnis zu nehmen. Das Lesen liche Leistung belegen müsse. Das hatte er
dete er die Information per SMS. einer dienstlichen SMS in der Frei- im Prozessverlauf nicht ausreichend getan,
Der Beschäftigte erschien am Fol- zeit handle sich nicht um Arbeits- sodass der Mann einen Anspruch auf die
getag aber erst um 7.30 Uhr zur zeit. Die Ruhezeit werde durch die von ihm gewünschte inhaltliche Berichti-
Arbeit. Der Arbeitgeber zog wegen Kenntnisnahme der Weisung nicht gung des Arbeitszeugnisses hatte. Gleich-
unentschuldigten Fehlens die unterbrochen, der Beschäftigte zeitig hatte er verlangt, dass das neue Zeug-
Stunden vom Arbeitszeitkonto ab. könne den Zeitpunkt dafür frei nis komplett auf Firmenpapier ausgedruckt
Zudem gab es eine Ermahnung wählen. Die Kenntnisnahme der werden solle anstatt nur die erste Seite. Hier
und nach einem weiteren ähnli- SMS stelle sich zudem als zeitlich entschied das Gericht aber zugunsten des
chen Vorfall eine Abmahnung. Der so geringfügig dar, dass nicht von Arbeitgebers: Da dieser nachweislich in sei-
Sanitäter zog dagegen vor Gericht einer „ganz erheblichen Beein- ner Korrespondenz mit Dritten immer nur
und verlangte die Entfernung der trächtigung der Nutzung der freien die erste Seite auf Firmenpapier drucke,
Abmahnung aus seiner Personal- Zeit“ die Rede sein könne. tmn gelte das auch in diesem Fall. tmn
akte. Zudem sollten ihm die feh-
lenden Stunden gutgeschrieben Aktenzeichen 5 AZR 349/22 Aktenzeichen 4 Sa 12/23
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