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Recht + Rat
Vertrag vor dem ersten Frostschutz-Matte
Arbeitstag kündigen anbringen ist nicht
Teil des Arbeitswegs
ARBEITSVERTRAG Kündigungsfrist einhalten
URTEIL
Wer auf Jobsuche ist, hat oft meh- antritt möglich, erklärt die Bera-
rere Vorstellungsgespräche. tungsabteilung der AK. Allerdings Verunglücken Beschäftigte auf dem Weg
Klappt es dann mit einem Job, ist gibt es eine Ausnahme: Eine Kün- zum Job, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall
der Arbeitsvertrag schnell unter- digung vor Dienstbeginn kann ver- – und steht damit unter dem Schutz der ge-
schrieben. Doch kommt die Zu- traglich explizit ausgeschlossen setzlichen Unfallversicherung. Doch wird der
sage für den Wunschjob ein paar werden. Dann müssen Beschäf- Arbeitsweg unterbrochen, kann die Sache an-
Tage später, stellt sich die Frage: tigte das Arbeitsverhältnis zu- ders aussehen. Das zeigt eine Entscheidung
Wie kommt man aus dem Vertrag nächst antreten. Sie können es des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt,
wieder raus? Ganz einfach: Indem dann allerdings am ersten Arbeits- auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
man den bereits unterzeichneten tag im neuen Job direkt kündigen. des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Das
Arbeitsvertrag kündigt. Dies ist Auch hier zu beachten: Die gel- Gericht urteilte im konkreten Fall einer Arbeit-
unter Einhaltung der vereinbarten tende Kündigungsfrist muss ein- nehmerin, die sich beim Anbringen einer
Kündigungsfrist auch vor Dienst- gehalten werden. tmn Frostschutz-Abdeckung auf der Autoscheibe
verletzte. Die Frau hatte ihr Auto auf einem
Parkplatz wenige hundert Meter entfernt von
Fahrtkosten sind ihrer Arbeitsstelle abgestellt und ging um das
Auto herum, um die Abdeckmatte an der
Frontscheibe anzubringen. Dabei knickte sie
nicht immer absetzbar um und brach sich das Sprunggelenk. Die Un-
fallkasse kannte dies nicht als Arbeitsunfall an.
Zu Recht, entschied das Landessozialgericht
WEITERBILDUNG Reisekosten nur bei Aufforderung Sachsen-Anhalt. Das vorsorgliche Abdecken
einer Autoscheibe würde der Vorbereitung
Für das Finanzamt ist entschei- ten oder unbezahlten Urlaub. Ob- einer späteren Fahrt dienen. Es habe sich auch
dend, ob Arbeitnehmer während wohl der Arbeitgeber Zuschüsse nicht um eine für den Versicherungsschutz
einer Weiterbildung arbeiten oder zur der freiwilligen Weiterbildung unschädliche private Verrichtung „im Vorbei-
nicht. Denn die Hin- und Rückfahrt gab, kann der Kläger die Ausga- gehen“ gehandelt, da das Abdecken der
steuerlich geltend machen, kann ben nicht als Reisekosten in seiner Scheibe eine vom Weg unabhängige Verrich-
man nur im ersten Fall. Findet die Einkommenssteuererklärung gel- tung erfordere. Daher läge eine Unterbre-
Weiterbildung im Urlaub statt und tend machen. Denn die Weiterbil- chung des Arbeitsweges aus außerbetriebli-
erfolgt nicht nach Anordnung des dung fand nicht neben oder wäh- chen Gründen vor, die nicht unter den Schutz
Arbeitgebers, gilt der Ort der Wei- rend einer ausgeübten Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. tmn
terbildung als erste Tätigkeits- statt. Der Arbeitgeber hatte nicht
stätte. Die Fahrtkosten sind dann explizit dazu aufgefordert, die Wei- Aktenzeichen Z: L 6 U 61/20
nur als Entfernungspauschale ab- terbildung zu besuchen. Es han-
zusetzen (ein Weg) und nicht als delte sich damit um eine freiwillige
Reisekosten (beide Wege). Das Vollzeitausbildung außerhalb des
entschied das Finanzgericht Nie- Dienstverhältnisses. Bei Anord- Auch bei Streik ist
dersachsen in einem Urteil, auf nung der Weiterbildung hätte eine
das der Bund der Steuerzahler hin- Auswärtstätigkeit vorgelegen. Rei- Pünktlichkeit Pflicht
weist. In dem konkreten Fall hatte sekosten könnten dann steuerlich
ein Arbeitnehmer Fortbildungs- berücksichtigt werden. tmn WEGERISIKO
kurse für seine Meisterausbildung
besucht. Er nahm hierfür bezahl- Aktenzeichen 4 K 20/23 Auch wenn wegen eines Streiks der Regional-
und Fernverkehr weitgehend stillstehen,
müssen Beschäftigte pünktlich beim Job er-
scheinen. „Das sogenannte Wegerisiko trägt
immer der Arbeitnehmer, ob Streik oer nicht“,
sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn
bei einem Streik handelt es sich nicht um ein
Foto: Adobe Stock/Pixelot wird er rechtzeitig, etwa am Vortag oder frü-
unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel
her, angekündigt. Andere öffentliche Ver-
kehrsmittel, Carsharing, kurze Wege – in der
Stadt ist das Ausweichen oft leichter als auf
dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur
Sache. „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf ei-
Reisekosten zur Weiterbildung kann man nur steuerlich geltend gene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zu-
machen, wenn man dabei auch arbeitet. mutbar“, sagt Oberthür. tmn
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