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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
BETRIEBSÜBERGANG
Wenn ein Arbeitgeber den Betrieb oder einen Be-
triebsteil verkauft und ein neuer Betriebsinhaber an
dessen Stelle tritt, führt dies häufig zu großen Verun-
sicherungen bei den Beschäftigten. Sie stellen sich
dann oftmals die Frage, was mit ihnen, ihren Arbeits-
verhältnissen und Arbeitsverträgen passiert. Wird
das Unternehmen vom neuen Eigentümer fortge-
führt – und wenn ja, zu welchen Bedingungen? Wie
sich ein solcher Betriebsübergang auf die betroffe-
nen Arbeitsverhältnisse auswirkt und welche Reakti-
onsmöglichkeiten die betroffenen Arbeitnehmer ha-
ben, soll in dem folgenden Beitrag erklärt werden.
Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Wie wirkt sich der Be- 2 Welche Möglichkeiten 3 Muss ein neuer Arbeits-
triebsübergang auf die
vertrag unterschrieben
haben Beschäftigte im Falle
Arbeitsverhältnisse aus? eines Betriebsübergangs? werden?
Gemäß § 613a Bürgerliches Gesetz- Nach der schriftlichen Unterrichtung § 613a BGB regelt, dass der neue In-
buch (BGB) tritt der neue Betriebsin- über den Betriebsübergang haben haber das Arbeitsverhältnis unverän-
haber in die Rechte und Pflichten des Beschäftigte einen Monat Zeit, dem dert fortführen muss. Der „alte” Ver-
bisherigen Inhabers ein. Er muss die Betriebsübergang schriftlich zu wi- trag inklusive der Beschäftigungs-
bestehenden Arbeitsverhältnisse un- dersprechen. Der Widerspruch hat zeiten gilt also unverändert fort. Es
verändert fortführen. Betriebsverein- zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis muss somit kein neuer Vertrag mit
barungen und Tarifverträge können nicht auf den neuen Betriebsinhaber gegebenenfalls verschlechternden
nicht vor Ablauf eines Jahres geän- übergeht, sondern mit dem bisheri- Bedingungen unterschrieben wer-
dert werden. Zudem müssen die Be- gen Inhaber weiter fortbesteht. Hat den. Oftmals gehen Arbeitnehmer
schäftigten schriftlich über folgende dieser allerdings keine Beschäfti- irrig davon aus, dass vor Ablauf eines
Punkte unterrichtet werden: gungsmöglichkeit mehr für den Mit- Jahres Verträge nicht abgeändert
• Zeitpunkt des Übergangs arbeiter, dann wird er in der Regel oder gekündigt werden dürfen.
• Grund für den Übergang das Arbeitsverhältnis betriebsbe- Diese Regelung bezieht sich jedoch
• rechtliche, wirtschaftliche und dingt kündigen (müssen). Eine Kün- nur auf Betriebsvereinbarungen oder
soziale Folgen für Beschäftigte digung wegen des Betriebsüber- Tarifverträge. Einvernehmliche Än-
• Maßnahmen, die die Beschäftig- gangs hingegen ist unwirksam. Wi- derungen von Arbeitsverträgen sind
ten betreffen (etwa betriebsbe- derspricht der Arbeitnehmer nicht, jederzeit möglich. Wird also ein
dingte Kündigungen, die der so wird das Arbeitsverhältnis mit neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet,
Käufer beabsichtigt). dem neuen Inhaber fortgesetzt. so gilt dieser.
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