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Arbeit + Gesundheit
Arbeit + Gesundheit
DLRG, ASB, Johanniter Unfall einfacher, dieser Verpflichtung Unangenehme Folgen
Hilfe oder Malteser Hilfsdienst) nachzukommen, wenn ich weiß,
ausgebildet worden sind oder was ich tun kann.“ bei Missachtung
über eine sanitätsdienstliche/ Unabhängig von der offiziellen
rettungsdienstliche Ausbildung Verpflichtung im Betrieb kann VON GELDBUSSEN BIS ANKLAGE
verfügen. Außerdem muss er man daher auch persönlich und
dafür sorgen, dass die Ersthel- in seinem Privatbereich von sol- Wenn der Unternehmer seine Erste-
ferinnen und Ersthelfer alle zwei chen Kursen profitieren. Sie dau- 1 Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausrei-
Jahre fortgebildet werden und ern in der Regel einen Tag und chend erfüllt, können daraus unange-
auch im Schichtbetrieb und wäh- gelten als Arbeitszeit. Das Semi- nehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein
rend der Urlaubszeit genügend narprogramm entspricht dem, Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da
von ihnen anwesend sind. was auch Führerscheinbewer- noch die geringsten Folgen“, teilt die Deutsche
Wer aber entscheidet, wer ber absolvieren müssen. Unter Gesetzliche Unfallversicherung DGUV mit.
betrieblicher Ersthelfer wird? anderem lernt man neben dem Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter
„Grundsätzlich obliegt dem Un- richtigen Einhalten der Rettungs- Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrich-
ternehmer die Auswahl“, heißt es kette das Verbinden von Wun- tungen einen Gesundheitsschaden erleiden
bei der DGUV. Einerseits kann den, das Kontrollieren von Puls oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch
ich mich als Mitarbeiterin selbst und Atmung, Gegenmaßnahmen strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zu einer
ins Spiel bringen und freiwillig bei Insektenstichen im Mund, Anklage wegen Körperverletzung beziehungs-
für diese Aufgabe melden, ande- Hilfe bei Knochenbrüchen oder weise fahrlässiger Tötung.
rerseits kann mich jedoch auch auch Herz-Lungen-Wiederbe-
mein Chef dazu verpflichten. lebung. „Eigentlich müssten uns
„Der Arbeitgeber hat das Recht, die Leute die Bude einrennen,
Sie anzusprechen, weil Sie etwa damit sie solch einen Kurs be- Ersthelfer sind
ganztags arbeiten und nicht im suchen können und immer auf
Homeoffice sind. Dann haben dem neuesten Stand sind“, meint versichert
Sie kaum die Möglichkeit zu sa- Nickl. Dass dies nicht so sei, führt
gen, das mache ich nicht“, sagt sie vor allem darauf zurück, dass BESONDERER SCHUTZ IM NOTFALL
Heike-Rebecca Nickl. Natürlich die Mitarbeiter Angst hätten, et-
gebe es ein Mitspracherecht für was falsch zu machen. Doch die Wer Erste Hilfe leistet und selbst dabei
den Personalrat, aber nach dem sei überflüssig: „In solch einer 2 zu Schaden kommt, ist durch den
Arbeitsschutzgesetz müsse man Situation kann man keine Feh- Unfallversicherungsträger geschützt.
den Arbeitgeber unterstützen. ler machen“, betont sie. Entwe- Darauf weist Arbeitsschutz-Referentin Heike-Re-
Und die Leiterin der Stabsstelle der man sei geschult und wisse, becca Nickl von der Arbeitskammer hin. Wenn
für Arbeitsschutz weist noch auf was zu tun sei, oder man könne man sich selbst bei dem Einsatz verletzt habe,
einen weiteren Aspekt hin: „Der zumindest die hilfsbedürftige aber auch, wenn Kleidung oder die Brille beschä-
zentrale Punkt der ersten Hilfe Person nicht alleine lassen, ge- digt worden seien, werde dies über die Versiche-
ist ja, dass dazu alle Menschen gebenenfalls aus einem mögli- rung des Unternehmens geregelt. „Ganz wichtig
grundsätzlich eh verpflichtet chen Gefahrenbereich entfernen zu wissen ist auch, dass es kein Schadensersatz-
sind! Wer erste Hilfe unterlässt, und Hilfe rufen. Die betrieblichen recht gegenüber Ersthelfern gibt. Ganz gleich, ob
macht sich strafbar.“ Deswegen Ersthelfer gewährleisten jedoch, sie dazu offiziell vom Betrieb ernannt wurden oder
könne sie auch nicht nachvoll- dass auf jeden Fall ein Notfall- spontan geholfen haben“, betont Nickl. Einzige
ziehen, wenn jemand sage, er Management gesichert ist. Ausnahme sei, wenn derjenige grob fahrlässig
traue sich nicht dazu. „Helfen zu gehandelt habe. Das würde ihrer Ansicht nach
müssen, ist ein Fakt, an dem ist Katja Sponholz arbeitet als freie jedoch „mit gesundem Menschenverstand
nicht zu rütteln. Und es ist immer Journalistin in Saarbrücken. niemand machen“.
ANSPRECHPARTNER
Arbeitskammer: Fragen rund um die The-
men Sicherheit und Gesundheitsschutz be-
antworten die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter des Referats Betrieblicher Arbeits-,
Umweltschutz
und
der
Gesundheits-
Foto: Adobe Stock/ Studio Romatic schaftspolitik@arbeitskammer.de, Tel.: 0681
Arbeitskammer. Kontakt: E-Mail: gesell-
4005-328, -325
BEST e.V.: Die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter von BEST bieten Betriebs- und Perso-
nalräten sowie Mitarbeitervertretungen be-
triebliche Analysen und Beratungen zu Be-
lastungssituationen, Arbeitszeit und be-
trieblichem Gesundheitsmanagement an.
Bei einem Arbeitsunfall kümmern sich Ersthelferinnen um Verletzte, Kontakt: www.best-saarland.de, Tel.: 0681
bis medizinisches Fachpersonal da ist. 4005-249
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