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Arbeit + Gesundheit
                                                                                         Arbeit + Gesundheit
        DLRG, ASB,  Johanniter  Unfall   einfacher,  dieser  Verpflichtung   Unangenehme Folgen
        Hilfe  oder  Malteser  Hilfsdienst)   nachzukommen, wenn  ich weiß,
        ausgebildet  worden sind oder   was ich tun kann.“           bei Missachtung
        über  eine  sanitätsdienstliche/  Unabhängig von der offiziellen
        rettungsdienstliche Ausbildung   Verpflichtung  im  Betrieb  kann   VON GELDBUSSEN BIS ANKLAGE
        verfügen.  Außerdem muss er   man daher auch persönlich und
        dafür  sorgen, dass die  Ersthel-  in seinem Privatbereich von sol-  Wenn der Unternehmer seine Erste-
        ferinnen und Ersthelfer alle zwei   chen Kursen profitieren. Sie dau-  1  Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausrei-
        Jahre fortgebildet  werden und   ern in der Regel einen  Tag und     chend erfüllt, können daraus unange-
        auch im Schichtbetrieb und wäh-  gelten als Arbeitszeit. Das Semi-  nehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein
        rend der Urlaubszeit genügend   narprogramm entspricht dem,   Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da
        von ihnen anwesend sind.     was  auch  Führerscheinbewer-   noch die geringsten Folgen“, teilt die Deutsche
          Wer aber entscheidet,  wer   ber absolvieren müssen. Unter   Gesetzliche Unfallversicherung DGUV mit.
        betrieblicher  Ersthelfer wird?   anderem  lernt man neben  dem   Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter
        „Grundsätzlich  obliegt  dem  Un-  richtigen Einhalten der Rettungs-  Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrich-
        ternehmer die Auswahl“, heißt es   kette  das  Verbinden  von  Wun-  tungen  einen Gesundheitsschaden  erleiden
        bei  der  DGUV.    Einerseits  kann   den, das Kontrollieren  von Puls   oder  sogar  zu Tode  kommen,  hätte  dies  auch
        ich mich als Mitarbeiterin selbst   und Atmung, Gegenmaßnahmen   strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zu einer
        ins Spiel bringen und freiwillig   bei  Insektenstichen  im  Mund,   Anklage wegen Körperverletzung beziehungs-
        für diese Aufgabe melden, ande-  Hilfe  bei  Knochenbrüchen  oder   weise fahrlässiger Tötung.
        rerseits  kann  mich  jedoch  auch   auch   Herz-Lungen-Wiederbe-
        mein  Chef  dazu  verpflichten.   lebung. „Eigentlich müssten uns
        „Der Arbeitgeber  hat  das  Recht,   die Leute die Bude einrennen,
        Sie anzusprechen, weil Sie etwa   damit sie solch einen Kurs be-  Ersthelfer sind
        ganztags arbeiten und nicht im   suchen  können  und  immer  auf
        Homeoffice  sind.  Dann  haben   dem neuesten Stand sind“, meint   versichert
        Sie kaum die Möglichkeit zu sa-  Nickl. Dass dies nicht so sei, führt
        gen,  das  mache  ich  nicht“,  sagt   sie vor allem darauf zurück, dass   BESONDERER SCHUTZ IM NOTFALL
        Heike-Rebecca  Nickl.  Natürlich   die Mitarbeiter Angst hätten, et-
        gebe es ein Mitspracherecht für   was falsch zu machen. Doch die      Wer Erste Hilfe leistet und selbst dabei
        den Personalrat, aber nach dem   sei  überflüssig:  „In  solch  einer   2  zu Schaden kommt, ist durch den
        Arbeitsschutzgesetz müsse man   Situation  kann  man  keine  Feh-    Unfallversicherungsträger geschützt.
        den Arbeitgeber  unterstützen.   ler  machen“,  betont  sie.  Entwe-  Darauf weist Arbeitsschutz-Referentin Heike-Re-
        Und  die Leiterin der Stabsstelle   der man sei geschult und wisse,   becca Nickl von der Arbeitskammer hin. Wenn
        für Arbeitsschutz weist noch auf   was zu tun sei, oder man könne   man sich selbst bei dem Einsatz verletzt habe,
        einen  weiteren  Aspekt  hin:  „Der   zumindest die hilfsbedürftige   aber auch, wenn Kleidung oder die Brille beschä-
        zentrale  Punkt  der  ersten  Hilfe   Person nicht alleine lassen, ge-  digt worden seien, werde dies über die Versiche-
        ist ja, dass dazu alle Menschen   gebenenfalls aus einem mögli-  rung des Unternehmens geregelt. „Ganz wichtig
        grundsätzlich   eh  verpflichtet   chen Gefahrenbereich entfernen   zu wissen ist auch, dass es kein Schadensersatz-
        sind!  Wer  erste  Hilfe  unterlässt,   und Hilfe rufen. Die betrieblichen   recht gegenüber Ersthelfern gibt. Ganz gleich, ob
        macht  sich  strafbar.“  Deswegen   Ersthelfer gewährleisten jedoch,   sie dazu offiziell vom Betrieb ernannt wurden oder
        könne  sie  auch  nicht  nachvoll-  dass  auf  jeden  Fall  ein  Notfall-  spontan geholfen haben“, betont Nickl. Einzige
        ziehen,  wenn jemand sage, er   Management gesichert ist.    Ausnahme sei, wenn derjenige grob fahrlässig
        traue sich nicht dazu. „Helfen zu                            gehandelt habe. Das würde ihrer Ansicht nach
        müssen,  ist  ein  Fakt,  an  dem  ist   Katja Sponholz arbeitet als freie  jedoch „mit gesundem Menschenverstand
        nicht zu rütteln. Und es ist immer   Journalistin in Saarbrücken.  niemand machen“.


                                                                     ANSPRECHPARTNER

                                                                     Arbeitskammer:  Fragen  rund  um  die The-
                                                                     men Sicherheit und Gesundheitsschutz be-
                                                                     antworten  die  Mitarbeiterinnen  und  Mitar-
                                                                     beiter des Referats Betrieblicher  Arbeits-,
                                                                                          Umweltschutz
                                                                                    und
                                                                                                          der
                                                                     Gesundheits-
          Foto: Adobe Stock/ Studio Romatic                          schaftspolitik@arbeitskammer.de, Tel.: 0681
                                                                     Arbeitskammer.  Kontakt:  E-Mail:  gesell-
                                                                     4005-328, -325
                                                                     BEST  e.V.: Die Mitarbeiterinnen und Mitar-
                                                                     beiter von BEST bieten Betriebs- und Perso-
                                                                     nalräten sowie Mitarbeitervertretungen be-
                                                                     triebliche Analysen und Beratungen zu Be-
                                                                     lastungssituationen,  Arbeitszeit und  be-
                                                                     trieblichem Gesundheitsmanagement an.
        Bei einem Arbeitsunfall kümmern sich Ersthelferinnen um Verletzte,   Kontakt:  www.best-saarland.de,  Tel.:  0681
        bis medizinisches Fachpersonal da ist.                       4005-249

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