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Recht + Rat
8 FRAGEN UND ZUM THEMA
ANTWORTEN
INSOLVENZ
Im Rahmen einer Telefonaktion
für die Saarbrücker Zeitung hat
Timm Lau, Jurist bei der
Arbeitskammer des Saarlandes,
Fragen zum Thema „Arbeitge-
ber pleite – was ist zu beach-
ten?“ beantwortet. Hier sind die
wichtigsten Antworten.
1 Gehe ich leer aus,
wenn der letzte Lohn
offen ist und jetzt ein
Insolvenzverfahren Foto: Adobe Stock/Heiko Küverling
eröffnet wurde?
Nein, die Lohnansprüche aus
den letzten drei Monaten vor der
Insolvenzeröffnung sind über das Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, fragen sich Beschäftigte unter
Insolvenzgeld abgedeckt. Insol- anderem, wie es um ihren Lohn und die Urlaubstage steht.
venzgeld kann allerdings grund-
sätzlich nur innerhalb von zwei meist nur zu einem geringen An- haltsansprüche meist nur antei-
Monaten nach der Eröffnung teil ausgezahlt. lig bis gar nicht mehr durchset-
oder Einstellung des Verfahrens zen. Es ist sicherer, zunächst zu-
bei der Insolvenzgeldstelle der Drohen beim mindest Arbeitslosengeld zu be-
Arbeitsagentur beantragt wer- 4 Urlaubsanspruch ziehen – was bei einer Freistel-
den, nicht schon in der vorläufi- Einbußen in der lung schon vor dem Ende des
gen Insolvenz. Insolvenz? Arbeitsverhältnisses möglich ist.
2 Wird das laut Vertrag Wenn das Arbeitsverhältnis be- 7 Muss man die Kündi-
gungsfrist einhalten,
endet wird, sind Urlaubsabgel-
fällige 13. Monatsge-
halt gezahlt, obwohl tungsansprüche nicht über das obwohl der Arbeitge-
aktuell ein Antrag auf Insolvenzgeld gedeckt. Restur- ber insolvent ist und
Insolvenzverfahren laub wird also in aller Regel al- man kurzfristig bei
läuft? lenfalls anteilig ausgezahlt. Wird einem anderen
das Arbeitsverhältnis aber fort- Unternehmen anfan-
Insolvenzgeld wird für maximal geführt, bleiben die Urlaubsan- gen könnte?
drei Monate gezahlt und deckt sprüche bestehen – auch beim
! deshalb höchstens ein Viertel etwaigen Betriebserwerber. Ja. Allenfalls sehr lange Kündi-
gungsfristen werden in der Insol-
der Sonderzahlung ab, wenn
Betriebsrente bei
AK-Mitglieder, diese – wie üblich – eine zusätz- 5 Was passiert mit der venz beiderseitig auf drei Monate
verkürzt. Aber oft hat der Insol-
liche Vergütung für die Arbeits-
das sind alle leistungen aus dem gesamten Insolvenz des ehemali- venzverwalter ein Interesse an
im Saarland Jahr darstellt. Der restliche An- gen Arbeitgebers? einer vorzeitigen Beendigung
sozialversi- spruch ist allenfalls im Rahmen und stimmt einem Aufhebungs-
cherungs- der Quote anteilig durchsetzbar. Zahlt ein insolventes Unterneh- vertrag zu.
pflichtig men keine Betriebsrente mehr,
Beschäftigten, Was passiert mit hilft grundsätzlich der Insolvenz- Wo kann ich mich im
erhalten 3 Überstundenguthaben sicherungsverein. Infos gibt es 8 Fall einer Unterneh-
kostenlos in der Insolvenz? unter www.psvag.de. mensinsolvenz
arbeits-, informieren?
sozial- und Es drohen teilweise erhebliche Soll ich mich sofort
steuerrecht- Verluste! Denn nur die Überstun- 6 arbeitslos melden, Viele Informationen sind auf dem
liche Beratung den aus den letzten drei Mona- wenn ich vom Insol- Internetportal der Arbeitskammer
bei der AK. ten vor Insolvenzeröffung wer- venzverwalter vor des Saarlandes unter www.
Infos: www. den über das Insolvenzgeld ge- Vertragsende freige- arbeitskammer.de zu finden. Im
arbeitskam- zahlt. Überstunden aus der Zeit stellt wurde? Saarland Beschäftigte können
mer.de, Tel. davor sind beim Insolvenzver- außerdem eine individuelle Be-
0681 walter regelmäßig zur Tabelle Auf jeden Fall, denn bei einer ratung bei der Arbeitskammer
4005-140 anzumelden und werden daher Freistellung kann man seine Ge- erhalten.
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