Page 42 - AK-Konkret: 6 | 2023 | AK-SPEZIAL „Leben und Freizeit“
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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
SONDERURLAUB
Manchmal treten Situationen im Leben ein, die es
notwendig machen, kurzfristig der Arbeit fernzu-
bleiben. Immer, wenn es Arbeitnehmern aus Grün-
den, die in ihrer Person liegen, für einen kurzen Zeit-
raum nicht möglich oder zumutbar ist, zur Arbeit zu
erscheinen, stellt sich die Frage nach dem soge-
nannten Sonderurlaub. Unsicherheiten bestehen
häufig dann, wenn es darum geht, ob ein Anspruch
auf Freistellung gegen den Arbeitgeber überhaupt
besteht, welche Ereignisse erfasst sind und ob die
Freistellung bezahlt werden muss. Die wichtigsten
Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 1. Wo ist der Anspruch auf 2 Welche Fälle sind vom 3 Kann der Sonderurlaub
Sonderurlaub geregelt?
auch später genommen
Sonderurlaub erfasst?
werden?
§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch § 616 BGB selbst enthält keine kon- Ein bezahlter Freistellungsanspruch
(BGB) enthält eine Vergütungsrege- krete Aufzählung von Ereignissen, besteht regelmäßig nur dann und
lung für die Fälle, in denen Arbeit- die eine bezahlte Freistellung be- auch nur so lange, wie aufgrund des
nehmer für eine nicht erhebliche Zeit gründen können. In Arbeits-, Tarif- besonderen Ereignisses die Arbeits-
aus persönlichen Gründen an der verträgen oder Betriebsvereinbarun- leistung nicht erbracht werden kann.
Arbeitsleistung verhindert sind. Häu- gen finden sich jedoch häufig ab- Im Falle eines Arztbesuches oder
fig wird diese gesetzliche Regelung schließende Aufzählungen von Ver- Gerichtstermins muss man daher
jedoch durch den Arbeitsvertrag, ei- hinderungsfällen. So werden in der auch im direkten Anschluss wieder
nen anzuwendenden Tarifvertrag Regel die eigene Hochzeit, Geburt auf der Arbeit erscheinen. Wenn das
oder eine Betriebsvereinbarung kon- eines Kindes, Tod eines nahen Ange- Ereignis (zum Beispiel Geburt oder
kretisiert oder ersetzt. Wenn dort hörigen (zum Beispiel Elternteil, ei- Hochzeit) auf einen ohnehin arbeits-
eine vom Gesetz abweichende Re- genes Kind, Partner), Betreuung ei- freien Tag fällt, so entfällt in der Re-
gelung getroffen worden ist, so gilt nes erkrankten Kindes, Ehrenamt gel der Anspruch auf Sonderurlaub.
diese grundsätzlich ausschließlich. sowie staatsbürgerliche Pflichten Denn eine Freistellung durch Son-
Auch ein völliger Ausschluss der ge- erfasst. Auch Arzttermine, die zwin- derurlaub soll grundsätzlich nur
setzlich vorgesehenen bezahlten gend während der Arbeitszeit erfol- dann erfolgen, wenn ein Arbeitneh-
Freistellungsmöglichkeit ist rechtlich gen müssen, können darunterfallen. mer tatsächlich an der Arbeitsleis-
möglich und zulässig. Nicht erfasst wird jedoch die eigene tung gehindert wird. Sie stellt keinen
Erkrankung. Zusatzurlaub dar.
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