Page 42 - AK-Konkret: 6 | 2023 | AK-SPEZIAL „Leben und Freizeit“
P. 42

Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  SONDERURLAUB



                                                                        Manchmal treten Situationen im Leben ein, die es
                                                                        notwendig  machen,  kurzfristig  der  Arbeit  fernzu-
                                                                        bleiben. Immer, wenn es Arbeitnehmern aus Grün-
                                                                        den, die in ihrer Person liegen, für einen kurzen Zeit-
                                                                        raum nicht möglich oder zumutbar ist, zur Arbeit zu
                                                                        erscheinen,  stellt  sich  die  Frage  nach  dem  soge-
                                                                        nannten  Sonderurlaub.  Unsicherheiten  bestehen
                                                                        häufig dann, wenn es darum geht, ob ein Anspruch
                                                                        auf Freistellung gegen den Arbeitgeber überhaupt
                                                                        besteht, welche Ereignisse erfasst sind und ob die
                                                                        Freistellung bezahlt werden muss. Die wichtigsten
                                                                        Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   1. Wo ist der Anspruch auf     2    Welche Fälle sind vom          3   Kann der Sonderurlaub
                   Sonderurlaub geregelt?
                                                                                          auch später genommen
                                                       Sonderurlaub erfasst?
                                                                                          werden?
            §  616  Bürgerliches  Gesetzbuch    § 616 BGB selbst enthält keine kon-  Ein  bezahlter  Freistellungsanspruch
            (BGB) enthält eine Vergütungsrege-  krete  Aufzählung  von  Ereignissen,   besteht  regelmäßig  nur  dann  und
            lung  für  die  Fälle,  in  denen  Arbeit-  die  eine  bezahlte  Freistellung  be-  auch nur so lange, wie aufgrund des
            nehmer für eine nicht erhebliche Zeit   gründen  können.  In  Arbeits-,  Tarif-  besonderen Ereignisses die Arbeits-
            aus  persönlichen  Gründen  an  der   verträgen oder Betriebsvereinbarun-  leistung nicht erbracht werden kann.
            Arbeitsleistung verhindert sind. Häu-  gen  finden  sich  jedoch  häufig  ab-  Im  Falle  eines  Arztbesuches  oder
            fig wird diese gesetzliche Regelung   schließende Aufzählungen von Ver-  Gerichtstermins muss man daher
            jedoch durch den Arbeitsvertrag, ei-  hinderungsfällen.  So  werden  in  der   auch im direkten  Anschluss  wieder
            nen  anzuwendenden Tarifvertrag     Regel  die  eigene  Hochzeit,  Geburt   auf der Arbeit erscheinen. Wenn das
            oder eine Betriebsvereinbarung kon-  eines Kindes, Tod eines nahen Ange-  Ereignis  (zum  Beispiel  Geburt  oder
            kretisiert  oder  ersetzt.  Wenn  dort   hörigen  (zum  Beispiel  Elternteil,  ei-  Hochzeit) auf einen ohnehin arbeits-
            eine vom Gesetz  abweichende  Re-   genes Kind, Partner), Betreuung ei-  freien Tag fällt, so entfällt in der Re-
            gelung  getroffen worden  ist,  so  gilt   nes  erkrankten  Kindes,  Ehrenamt   gel der Anspruch auf Sonderurlaub.
            diese  grundsätzlich  ausschließlich.   sowie  staatsbürgerliche  Pflichten   Denn  eine  Freistellung  durch  Son-
            Auch ein völliger Ausschluss der ge-  erfasst. Auch Arzttermine, die zwin-  derurlaub soll grundsätzlich nur
            setzlich vorgesehenen  bezahlten    gend während der Arbeitszeit erfol-  dann erfolgen, wenn ein Arbeitneh-
            Freistellungsmöglichkeit ist rechtlich   gen müssen, können darunterfallen.   mer tatsächlich an der  Arbeitsleis-
            möglich und zulässig.               Nicht erfasst wird jedoch die eigene   tung gehindert wird. Sie stellt keinen
                                                Erkrankung.                         Zusatzurlaub dar.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


            42  ·  AK-Konkret 6|23
   37   38   39   40   41   42   43   44   45   46   47