Page 42 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN


                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  JAHRESSONDER-
                                                                                  ZAHLUNG


                                                                        Weihnachten steht schon bald vor der Tür und damit
                                                                        auch die Frage: „Habe ich Anspruch auf Weihnachts-
                                                                        geld?“. Hierbei muss unterschieden werden zwischen
                                                                        dem 13. Monatsgehalt als Sonderzahlung und dem
                                                                        Weihnachtsgeld  in  Form  einer  Gratifikation.  Besteht
                                                                        ein Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung, stellt sich
                                                                        im Anschluss häufig die Frage, was im Falle eines be-
                                                                        vorstehenden Jobwechsels mit dem gezahlten Weih-
                                                                        nachtsgeld passiert. Kann der Arbeitgeber das Weih-
                                                                        nachtsgeld wieder zurückfordern oder darf man es
                                                                        auch im Falle einer Kündigung behalten? Diese Fra-
                                                                        gen sollen im Folgenden beantwortet werden.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Was ist der Unterschied        2    Wann besteht ein An-           3   Wann muss man
                                                                                          Weihnachtsgeld zurück-
                                                       spruch auf die Jahresson-
                   zwischen Weihnachtsgeld
                   und 13. Monatsgehalt?               derzahlung?                        zahlen?
            Das  13.  Monatsgehalt  stellt  einen   Einen gesetzlichen Anspruch auf eine   Beim  Weihnachtsgeld kann eine
            echten Gehaltsbestandteil für er-   Jahressonderzahlung  gibt  es  nicht.   Rückzahlungspflicht  vereinbart  wer-
            brachte  Arbeitsleistung dar und ist   Ein Zahlungsanspruch kann sich aus   den, die aber die von der Rechtspre-
            Teil  des  Jahreseinkommens.  Somit   Arbeits-, Tarifverträgen,  Betriebsver-  chung aufgestellten Bindungsfristen
            kann es grundsätzlich nicht an Bedin-  einbarungen oder aber aufgrund be-  beachten  muss.  Gratifikationen  bis
            gungen geknüpft und auch nicht zu-  trieblicher Übung (zum Beispiel eine   100  Euro  können  nicht  zurückgefor-
            rückgefordert  werden. Im Unter-    vorbehaltlose Zahlung in drei aufein-  dert werden. Gratifikationen über 100
            schied hierzu handelt es sich beim   anderfolgenden  Jahren)  ergeben.   Euro, aber unter einem Monatsgehalt,
            Weihnachtsgeld  um  eine  Gratifika-  Das  13.  Monatsgehalt  ist  grundsätz-  können bei Ausscheiden des Beschäf-
            tion, die die Betriebstreue belohnen   lich auch dann anteilig (gezwölftelt)   tigten bis zum Ablauf des 31. März des
            soll. Wenn beide Merkmale miteinan-  zu  gewähren,  wenn  der  Arbeitneh-  Folgejahres  zurückgefordert werden.
            der verbunden sind, also Vergütung   mer vorzeitig aus dem Arbeitsverhält-  Bei  höheren  Gratifikationen  darf  eine
            für geleistete Arbeit und Honorierung   nis  ausscheidet  oder  erst  im  Laufe   Bindung nur bis zum nächstmögli-
            der Betriebstreue, spricht man  von   des  Jahres  seine  Arbeit  antritt.  Eine   chen Kündigungstermin nach  Ablauf
            einer Gratifikation mit Mischcharakter.   Gratifikation  kann  auch  durch  einen   des  31.  März  des  Folgejahres  und
            Auf die gewählte Bezeichnung im     wirksamen Freiwilligkeits- oder  Wi-  längstens bis zum 30. Juni des Folge-
            Arbeitsvertrag kommt es nicht an, sie   derrufsvorbehalt  ausgeschlossen  jahres erfolgen. Ohne ausdrückliche
            kann jedoch ein Indiz sein, welche Art   werden.                        Rückzahlungsvereinbarung,  darf  die
            von Zahlung gewollt ist.                                                Gratifikation behalten werden.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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