Page 42 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
JAHRESSONDER-
ZAHLUNG
Weihnachten steht schon bald vor der Tür und damit
auch die Frage: „Habe ich Anspruch auf Weihnachts-
geld?“. Hierbei muss unterschieden werden zwischen
dem 13. Monatsgehalt als Sonderzahlung und dem
Weihnachtsgeld in Form einer Gratifikation. Besteht
ein Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung, stellt sich
im Anschluss häufig die Frage, was im Falle eines be-
vorstehenden Jobwechsels mit dem gezahlten Weih-
nachtsgeld passiert. Kann der Arbeitgeber das Weih-
nachtsgeld wieder zurückfordern oder darf man es
auch im Falle einer Kündigung behalten? Diese Fra-
gen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Was ist der Unterschied 2 Wann besteht ein An- 3 Wann muss man
Weihnachtsgeld zurück-
spruch auf die Jahresson-
zwischen Weihnachtsgeld
und 13. Monatsgehalt? derzahlung? zahlen?
Das 13. Monatsgehalt stellt einen Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beim Weihnachtsgeld kann eine
echten Gehaltsbestandteil für er- Jahressonderzahlung gibt es nicht. Rückzahlungspflicht vereinbart wer-
brachte Arbeitsleistung dar und ist Ein Zahlungsanspruch kann sich aus den, die aber die von der Rechtspre-
Teil des Jahreseinkommens. Somit Arbeits-, Tarifverträgen, Betriebsver- chung aufgestellten Bindungsfristen
kann es grundsätzlich nicht an Bedin- einbarungen oder aber aufgrund be- beachten muss. Gratifikationen bis
gungen geknüpft und auch nicht zu- trieblicher Übung (zum Beispiel eine 100 Euro können nicht zurückgefor-
rückgefordert werden. Im Unter- vorbehaltlose Zahlung in drei aufein- dert werden. Gratifikationen über 100
schied hierzu handelt es sich beim anderfolgenden Jahren) ergeben. Euro, aber unter einem Monatsgehalt,
Weihnachtsgeld um eine Gratifika- Das 13. Monatsgehalt ist grundsätz- können bei Ausscheiden des Beschäf-
tion, die die Betriebstreue belohnen lich auch dann anteilig (gezwölftelt) tigten bis zum Ablauf des 31. März des
soll. Wenn beide Merkmale miteinan- zu gewähren, wenn der Arbeitneh- Folgejahres zurückgefordert werden.
der verbunden sind, also Vergütung mer vorzeitig aus dem Arbeitsverhält- Bei höheren Gratifikationen darf eine
für geleistete Arbeit und Honorierung nis ausscheidet oder erst im Laufe Bindung nur bis zum nächstmögli-
der Betriebstreue, spricht man von des Jahres seine Arbeit antritt. Eine chen Kündigungstermin nach Ablauf
einer Gratifikation mit Mischcharakter. Gratifikation kann auch durch einen des 31. März des Folgejahres und
Auf die gewählte Bezeichnung im wirksamen Freiwilligkeits- oder Wi- längstens bis zum 30. Juni des Folge-
Arbeitsvertrag kommt es nicht an, sie derrufsvorbehalt ausgeschlossen jahres erfolgen. Ohne ausdrückliche
kann jedoch ein Indiz sein, welche Art werden. Rückzahlungsvereinbarung, darf die
von Zahlung gewollt ist. Gratifikation behalten werden.
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