Page 46 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Schub für die Weiterbildung
Im Saarland profitiert niemand
von der Ausbildungsgarantie
WEITERBILDUNGSGESETZ Maßnahmenpaket muss sich erst etablieren
Mit dem seit Juli dieses Jahres insbesondere die Weiterbildung gelegt und es sind viele Nach-
geltenden „Gesetz zur Stär- gestärkt werden, um die Fach- weise zu erbringen. Dies birgt die
kung der Aus- und Weiterbil- kräfte bestmöglich zu qualifizie- Gefahr, dass nur wenige Beschäf-
dung“ soll der Transformation ren. Mit der Einführung der Ausbil- tigte davon profitieren werden.
begegnet werden können. dungsgarantie will man der Flaute Beide Maßnahmen zielen auf
Dennoch hat es einige Schwä- auf dem Ausbildungsmarkt ent- kollektive Qualifizierungsmaß-
chen, vor allem die von den gegengewirken. Doch kann das nahmen in Betrieben ab. Die Be-
Gewerkschaften geforderte mit dem Maßnahmepaket gelin- schäftigten sind hier abhängig
Ausbildungsgarantie bleibt gen? von der Einsatzbereitschaft der
hinter den Erwartungen zurück. Unternehmen.
Weiterbildungsförderung
Von Melanie Blatter Beschäftigter nach § 82 SGBIII Ausbildungsgarantie
Bei der Weiterbildungsförderung Mit der Einführung der Ausbil-
Das Gesetz zur Stärkung der Aus- Beschäftigter nach § 82 SGB III dungsgarantie wurde ein Etap-
und Weiterbildungsförderung bekommen Betriebe finanzielle pensieg der Gewerkschaften er-
enthält viele Einzelmaßnahmen, Unterstützung, wenn sie ihre Be- reicht. Leider bleibt die Ausbil-
die alle darauf abzielen, die Aus- schäftigten qualifizieren. Diese dungsgarantie weit hinter den Er-
und Weiterbildung in Deutsch- Maßnahme wird übersichtlicher wartungen zurück und im
land zu stärken. Die Bundesregie- und transparenter und ist nicht Saarland wird nach derzeitiger
rung hat in den vergangenen Jah- mehr an enge Zugangsvorausset- Rechtslage kein Ausbildungssu-
ren bereits mit dem Qualifizie- zungen geknüpft. Der Zugang zu chender davon profitieren, da die
rungschancengesetz, der Weiterbildung wird erleichtert. derzeitig gültigen Indikatoren
Novellierung des Aufstiegsfortbil- Dies ist ausdrücklich zu begrüßen keine Unterversorgung nachwei-
dungsgesetzes und dem Ar- und weckt Hoffnung, dass sich sen. Gleichzeitig sind zum neuen
beit-von-Morgen-Gesetz diverse zukünftig mehr Betriebe daran Ausbildungsjahr 2023 noch rund
Gesetzesmaßnahmen auf den beteiligen. Es ist notwendig, die 1.400 Jugendliche auf der Suche
Weg gebracht. Die Resonanz ist Fördermöglichkeit bekannter zu nach einem Ausbildungsplatz
nicht die erhoffte. Mit dem im Juli machen. und 2.700 Ausbildungsplätze un-
Mit dem 2023 verkündeten Gesetz zur besetzt. Hier bleibt zu hoffen, dass
Gesetz soll Stärkung der Aus- und Weiterbil- Einführung Qualifizierungsgeld es zu Nachbesserungen kommt.
Beschäftigten dungsförderung werden Förder- Mit der Einführung des Qualifzie- Ein wichtiger und richtiger Weg,
unter instrumente der Arbeitsmarktpoli- rungsgeldes wird Beschäftigten, der eingeschlagen wurde, ist die
anderem der tik für Beschäftigte und Ausbil- die von Arbeitsplatzverlust be- Instrumente der Berufsorientie-
Zugang zu dungssuchende weiterentwickelt, droht sind, eine Perspektive ge- rung zu stärken.
Weiter- um der Transformation der Ar- schaffen, wenn sie sich für einen
bildung er- beitswelt zu begegnen. Arbeitslo- neuen Aufgabenbereich weiter- Fazit: Mit dem Gesetz zur Stär-
leichtert sigkeit bedingt durch den Struk- bilden. Allerdings sind die Förder- kung der Aus- und Weiterbildung
werden. turwandel soll vermieden und bedingungen sehr restriktiv aus- wurde insbesondere der Bereich
der Förderung von Weiterbil-
dungsmaßnahmen gestärkt. Auch
der grundsätzliche Rechtsan-
spruch auf eine Ausbildungsga-
rantie ist ein Novum. Es bleibt ab-
zuwarten, wie sich die neuen
Maßnahmen etablieren. Mit der
Streichung der ursprünglich vor-
gesehenen Bildungs(teil)zeit mit
Bildungsgeld wurde eine große
Chance zur Weiterbildung der Be-
schäftigten verpasst. Denn damit
Foto: Adobe Stock/Gorodenkoff sen, dass Beschäftigte auf eigene
wäre es erstmals möglich gewe-
Initiative hin eine arbeitsmarktpo-
litische Weiterbildung aufnehmen
können.
Melanie Blatter leitet die Abteilung
II · AK-Konkret Spezial 5|23 Bildungs- und Wissenschaftspolitik.