Page 41 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Recht + Rat
        Geringere Abfindungen                                            Angeordnete


        kurz vor der Rente erlaubt                                       Bahnfahrt ist
                                                                         Arbeitszeit
        SOZIALPLAN  Gekürzte Abfindung für Ältere zulässig
                                                                         LEISTUNGSERBRINGUNG
        Ein Sozialplan darf niedrigere Ab-  reuth, Az: 5 Ca 86/21) anders: Es
        findungen  für  rentennahe  Jahr-  hielt  die  Abfindungsregelung  im   Von Chef oder Chefin verfügtes Bahnreisen
        gänge vorsehen. Das geht aus ei-  Sozialplan für zulässig. Nach dem   gilt als  Arbeitszeit.  So entschied das  Ver-
        ner Entscheidung des Landesar-  Allgemeinen Gleichbehandlungs-   waltungsgericht Lüneburg  zumindest  im
        beitsgerichts Nürnberg hervor, auf   gesetz (Paragraf 10 Satz 3 Nr. 6 2.   Fall eines Speditionsunternehmens.  Darü-
        die das Fachportal Haufe.de hin-  Alternative AGG) könnten die Be-  ber berichtet der Bund-Verlag. Die Arbeit-
        weist. Im konkreten Fall  verhan-  triebsparteien unter anderem Be-  nehmer und -nehmerinnen dieser Firma
        delte ein Betriebsrat mit einem   schäftigte  von den Leistungen   müssen für die Überführung von Nutzfahr-
        Arbeitgeber einen Sozialplan auf-  des Sozialplans ausschließen, weil   zeugen jeweils mit der Bahn an- und abrei-
        grund eines größeren Personalab-  diese gegebenenfalls nach Bezug   sen. Laut  dem Speditionsunternehmen
        baus. Die Abfindungen der betrof-  von Arbeitslosengeld I rentenbe-  können  sie  diese  Zeit  frei  gestalten,  die
        fenen Arbeitnehmer berechneten   rechtigt sind. Die Kürzung von So-  Bahnfahrt sei somit keine Arbeitszeit, son-
        sich nach der Dauer der Betriebs-  zialplanleistungen für rentennahe   dern nur ein „Freizeitopfer“.
        zugehörigkeit sowie der Höhe des   Jahrgänge  beziehungsweise  der   Das  Gericht  sah  das  anders  und  berief
        Gehaltes. Für ältere Beschäftigte   Ausschluss  dieser  von Abfindun-  sich dafür auf die einschlägigen europa-
        ab Vollendung des 62. Lebensjah-  gen ist nach  Angaben des Ge-  rechtlichen  Grundlagen  der  Arbeitszeit-
        res sah der Sozialplan allerdings   richts zudem grundsätzlich geeig-  Richtlinie.  Demnach  sei  die  Frage:  Stehen
        eine gekürzte Abfindung vor.   net, um für andere Arbeitnehmer-  Beschäftigte dem  Arbeitgeber zur  Verfü-
          Ein  zum  Zeitpunkt  der  Entlas-  gruppen größere finanzielle Mittel   gung und üben sie ihre Tätigkeit aus oder
        sung im Jahr 2021 knapp 62-jähri-  zur Verfügung zu stellen. Und so   nehmen Aufgaben wahr? Die Bahnfahrten
        ger  Arbeitnehmer,  der  ab  Januar   dem legitimen Ziel einer bedarfs-  zählen hier laut dem Urteil als Arbeitszeit,
        2022  eine  vorgezogene  Alters-  gerechten  Verteilung  des be-  weil die regelmäßig mehrstündigen  An-
        rente mit  Abschlägen beanspru-  grenzten Sozialplanvolumens zu   und  Abreisen schon  Teil der Leistungser-
        chen konnte, legte dagegen   dienen.                             bringung  seien.  Zudem  beschränkten  sie
        Klage ein. Seiner Auffassung nach   Das   Landesarbeitsgericht    die Freiheit der Fahrer, über ihre Zeit selbst
        stellte die Regelung im Sozialplan   Nürnberg ließ wegen der grund-  zu bestimmen.
        eine Altersdiskriminierung  dar.   sätzlichen Bedeutung der Rechts-  Mit dieser Entscheidung geht das Gericht
        Durch die Rentenberechtigung sei   frage die Revision zu. Die Revision   über die gängige Definition des Bundesar-
        er nicht hinreichend abgesichert.   ist beim Bundesarbeitsgericht an-  beitsgerichts erheblich hinaus. Das Urteil ist
        Das sah das in zweiter Instanz mit   hängig.         tmn         allerdings noch nicht rechtskräftig.   tmn
        dem Fall befasste LAG Nürnberg
        (Vorinstanz:  Arbeitsgericht  Bay-  Aktenzeichen 8 Sa 164/22     Aktenzeichen 3 A 146/22


                                                                                                       Anzeige



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