Page 41 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Recht + Rat
Geringere Abfindungen Angeordnete
kurz vor der Rente erlaubt Bahnfahrt ist
Arbeitszeit
SOZIALPLAN Gekürzte Abfindung für Ältere zulässig
LEISTUNGSERBRINGUNG
Ein Sozialplan darf niedrigere Ab- reuth, Az: 5 Ca 86/21) anders: Es
findungen für rentennahe Jahr- hielt die Abfindungsregelung im Von Chef oder Chefin verfügtes Bahnreisen
gänge vorsehen. Das geht aus ei- Sozialplan für zulässig. Nach dem gilt als Arbeitszeit. So entschied das Ver-
ner Entscheidung des Landesar- Allgemeinen Gleichbehandlungs- waltungsgericht Lüneburg zumindest im
beitsgerichts Nürnberg hervor, auf gesetz (Paragraf 10 Satz 3 Nr. 6 2. Fall eines Speditionsunternehmens. Darü-
die das Fachportal Haufe.de hin- Alternative AGG) könnten die Be- ber berichtet der Bund-Verlag. Die Arbeit-
weist. Im konkreten Fall verhan- triebsparteien unter anderem Be- nehmer und -nehmerinnen dieser Firma
delte ein Betriebsrat mit einem schäftigte von den Leistungen müssen für die Überführung von Nutzfahr-
Arbeitgeber einen Sozialplan auf- des Sozialplans ausschließen, weil zeugen jeweils mit der Bahn an- und abrei-
grund eines größeren Personalab- diese gegebenenfalls nach Bezug sen. Laut dem Speditionsunternehmen
baus. Die Abfindungen der betrof- von Arbeitslosengeld I rentenbe- können sie diese Zeit frei gestalten, die
fenen Arbeitnehmer berechneten rechtigt sind. Die Kürzung von So- Bahnfahrt sei somit keine Arbeitszeit, son-
sich nach der Dauer der Betriebs- zialplanleistungen für rentennahe dern nur ein „Freizeitopfer“.
zugehörigkeit sowie der Höhe des Jahrgänge beziehungsweise der Das Gericht sah das anders und berief
Gehaltes. Für ältere Beschäftigte Ausschluss dieser von Abfindun- sich dafür auf die einschlägigen europa-
ab Vollendung des 62. Lebensjah- gen ist nach Angaben des Ge- rechtlichen Grundlagen der Arbeitszeit-
res sah der Sozialplan allerdings richts zudem grundsätzlich geeig- Richtlinie. Demnach sei die Frage: Stehen
eine gekürzte Abfindung vor. net, um für andere Arbeitnehmer- Beschäftigte dem Arbeitgeber zur Verfü-
Ein zum Zeitpunkt der Entlas- gruppen größere finanzielle Mittel gung und üben sie ihre Tätigkeit aus oder
sung im Jahr 2021 knapp 62-jähri- zur Verfügung zu stellen. Und so nehmen Aufgaben wahr? Die Bahnfahrten
ger Arbeitnehmer, der ab Januar dem legitimen Ziel einer bedarfs- zählen hier laut dem Urteil als Arbeitszeit,
2022 eine vorgezogene Alters- gerechten Verteilung des be- weil die regelmäßig mehrstündigen An-
rente mit Abschlägen beanspru- grenzten Sozialplanvolumens zu und Abreisen schon Teil der Leistungser-
chen konnte, legte dagegen dienen. bringung seien. Zudem beschränkten sie
Klage ein. Seiner Auffassung nach Das Landesarbeitsgericht die Freiheit der Fahrer, über ihre Zeit selbst
stellte die Regelung im Sozialplan Nürnberg ließ wegen der grund- zu bestimmen.
eine Altersdiskriminierung dar. sätzlichen Bedeutung der Rechts- Mit dieser Entscheidung geht das Gericht
Durch die Rentenberechtigung sei frage die Revision zu. Die Revision über die gängige Definition des Bundesar-
er nicht hinreichend abgesichert. ist beim Bundesarbeitsgericht an- beitsgerichts erheblich hinaus. Das Urteil ist
Das sah das in zweiter Instanz mit hängig. tmn allerdings noch nicht rechtskräftig. tmn
dem Fall befasste LAG Nürnberg
(Vorinstanz: Arbeitsgericht Bay- Aktenzeichen 8 Sa 164/22 Aktenzeichen 3 A 146/22
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