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Recht + Rat
        Bei einer Schlägerei ist                                         Altersrente:


        man nicht versichert                                             Wann endet das


        ARBEITSTERMIN  Verletzung aus Prügelei ist privat                Arbeitsverhältnis?
                                                                         ARBEITSVERTRAG
        Wer sich unterwegs zu einem be-  rung sah darin keinen Arbeitsunfall,
        ruflichen  Termin  prügelt,  ist  nicht   genauso wie das Berliner Sozialge-  Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden nicht
        unfallversichert.  Entsprechende  richt. Die Auseinandersetzung habe   automatisch im Alter. Ein Arbeits- oder Tarif-
        Verletzungen sind nicht als Arbeits-  nicht auf einem  versicherten be-  vertrag kann aber vorsehen, dass ein Arbeits-
        unfall anzugeben, entschied das   trieblichen Weg stattgefunden, so   verhältnis spätestens endet, wenn man eine
        Sozialgericht  Berlin,  wie  das  das Urteil. Zwar sei der Bauleiter auf   Regelaltersrente beanspruchen kann. Darauf
        Rechtsportal „anwaltauskunft.de“   einem Arbeitsweg gewesen, als er   weist Frank Bayreuther, Professor für Arbeits-
        mitteilt. Im konkreten Fall ging es   vom Betriebsgelände  zu seinem   recht an der Universität Passau, in der Zeit-
        um einen Bauleiter, der in eine   Auto ging. Er habe diesen Betriebs-  schrift  „Finanztest“  (Ausgabe  07/2023)  hin.
        Schlägerei mit einem Falschparker   weg jedoch verlassen, als er nach   Formulierungen im  Arbeitsvertrag, die eine
        geriet. Zum Streit kam es, weil ein   den Beleidigungen nicht ins  Auto   Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorse-
        Laster die Einfahrt zum Betriebsge-  stieg. „Es ist anerkannt, dass insbe-  hen, wenn langjährige Versicherte eine vor-
        lände des Bauleiters  versperrte.   sondere das Zurechtweisen ande-  gezogene  Altersrente beanspruchen kön-
        Der Lkw-Fahrer beleidigte den   rer  Verkehrsteilnehmer auf dem   nen, sind hingegen nicht zulässig. „Auch der
        Mann laut Gericht als „egoistisches   Weg zur Arbeit oder auf Betriebs-  Beginn einer  Altersrente für Schwerbehin-
        Arschloch“. Der Beschimpfte wollte   wegen nicht der betrieblichen Tä-  derte beendet nicht das Arbeitsverhältnis“, so
        dann mit dem Fahrer diskutieren,   tigkeit dient“, teilte Swen  Walen-  Bayreuther. Andernfalls wäre dies eine unzu-
        statt wie geplant zum nächsten Ar-  towski von der Deutschen Anwalt-  lässige  Altersdiskriminierung. Beziehen Be-
        beitstermin zu fahren. Bei dem ge-  auskunft  mit.  Daraus  entstehende   schäftigte Gehalt und gleichzeitig eine vor-
        waltsamen  Konflikt  erlitt  er  einen   Verletzungen seien privat.    tmn  gezogene  Altersrente, habe das dem  Ar-
        Bruch im Gesicht und musste ope-                                 beitsrechtler zufolge zudem keinen Einfluss
        riert  werden. Die Unfallversiche-  Aktenzeichen S98 U 50/21     auf deren Kündigungsschutz.     tmn


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