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Recht + Rat
5 FRAGEN UND ZUM THEMA
ANTWORTEN
TEILZEITARBEIT
Im Rahmen einer Telefonaktion
für die Saarbrücker Zeitung hat
die AK-Juristin Samia Wenzl Fra-
gen zum Thema Teilzeitarbeit
beantwortet. Hier sind die wich-
tigsten Antworten.
1 Welchen Urlaubsan-
spruch habe ich, wenn
ich nur an drei Tagen in Foto: Adobe Stock/fizkes
der Woche arbeite?
Die Länge des Urlaubs von Teilzeit-
beschäftigten darf grundsätzlich Wer seine Arbeitszeit verringern will, muss einen Antrag stellen.
nicht kürzer sein als bei Vollzeitbe-
schäftigten des Betriebes. Es ste- erworbene Urlaub mit dem aktu-
hen Ihnen mindestens vier Wochen ellen Teilzeitgehalt. Wie errechnet sich mein
Jahresurlaub gemäß Bundesur- Lohnanspruch?
laubsgesetz zu beziehungsweise Ich möchte meine
mehr, wenn der Arbeitsvertrag oder 3 Arbeitszeit von 40 auf Ist arbeitsvertraglich keine be-
ein auf das Arbeitsverhältnis an- 30 Wochenstunden stimmte wöchentliche Arbeitszeit
wendbarer Tarifvertrag mehr Ur- reduzieren. Habe ich geregelt, gilt bei der Arbeit auf Ab-
laub als das Gesetz regeln. Arbeitet darauf einen Anspruch? ruf eine Arbeitszeit von 20 Wo-
die Teilzeitkraft nicht an allen Ar- chenstunden als vereinbart. So lau-
beitstagen der Woche, gilt zur Er- Einen solchen Anspruch regelt das fen Sie nicht Gefahr, in Wochen
mittlung der zu vergütenden Ur- Teilzeit- und Befristungsgesetz un- ohne Abruf finanziell leer auszuge-
laubstage eine Umrechnung ge- ter bestimmten Voraussetzungen. hen, denn der Vergütungsanspruch
mäß folgender Formel: Urlaubs- Dabei ist zunächst zu klären, ob die für 20 Stunden pro Woche besteht
tage pro Jahr dividiert durch Arbeitszeit nur befristet oder dau- in diesem Fall auch ohne Arbeits-
betriebsübliche Wochenarbeits- erhaft reduziert werden soll. Vor- einsatz. Tarifverträge können von
tage mal tatsächliche Arbeitstage aussetzung für einen Anspruch auf dieser gesetzlichen Regelung ab-
pro Woche. Werden zum Beispiel eine nur vorübergehende Arbeits- weichen.
den Vollzeitkräften des Betriebes zeitverringerung ist eine Beschäf-
30 Arbeitstage Urlaub bei einer tigtenzahl von mehr als 45, wohin- Wegen der steigenden
5-Tage-Woche gewährt, entspricht gegen für einen Anspruch auf un- 5 Lebenshaltungskosten
dies bei einer 3-Tage-Woche 18 zu befristete Arbeitszeitverringerung möchte ich zu meinem
vergütenden Urlaubstagen. eine Beschäftigtenzahl von mehr aktuellen Teilzeit-
als 15 genügt. In beiden Fällen arbeitsplatz eine weitere
Ich war zunächst voll- muss das Arbeitsverhältnis länger Teilzeitstelle annehmen.
2 zeitbeschäftigt und als sechs Monate bestehen und es Was muss ich beachten?
arbeite seit 1. Juli halb- dürfen keine triftigen betrieblichen
tags. Urlaub konnte ich Gründe entgegenstehen. Beschäf- Nach dem Arbeitszeitgesetz darf
dieses Jahr noch nicht tigte müssen den Antrag auf Verrin- die Arbeitszeit beider Stellen zu-
nehmen. Wie berechnet gerung der Arbeitszeit spätestens sammen nicht die maximal zuläs-
sich mein Urlaubsent- drei Monate vor deren Beginn sige Grenze von in der Regel acht
gelt, wenn ich meinen schriftlich stellen. Die Entscheidung Stunden werktäglich überschrei-
Jahresurlaub in der des Arbeitgebers muss dem Be- ten und es muss im Anschluss an
zweiten Jahreshälfte schäftigten spätestens einen Mo- die tägliche Arbeit eine ununter-
nehmen möchte? nat vor dem gewünschten Beginn brochene Ruhezeit von in der Re-
schriftlich zugehen, andernfalls gel mindestens elf Stunden ge-
Der für die Zeit der Vollzeitarbeit verringert sich die Arbeitszeit kraft währleistet sein. Außerdem darf
entstandene Urlaubsanteil, der Gesetzes im gewünschten Um- die Nebentätigkeit keine betriebli-
nach einem Wechsel auf Teilzeit fang. chen Interessen des Arbeitgebers
genommen wird, ist auf Vollzeitba- beeinträchtigen. Häufig regeln Ar-
sis zu vergüten. In Ihrem Fall ist so- Ich arbeite auf Abruf beits- beziehungsweise Tarifver-
mit der für den Zeitraum 1. 1. bis 30. 4 und werde sehr unregel- träge eine Anzeigepflicht von Ne-
6. erworbene Urlaub mit dem al- mäßig eingeteilt, in bentätigkeiten, ein pauschales
ten Vollzeitgehalt zu vergüten und manchen Wochen Verbot jeglicher Nebentätigkeit ist
der für den Zeitraum 1. 7. bis 31. 12. überhaupt nicht. jedoch nicht zulässig
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