Page 42 - AK-Konkret: 6 | Konkret Spezial „Leben + Freizeit“
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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
ARBEITSZEUGNIS
Insbesondere zum Ende eines Arbeitsverhältnisses
wird das Arbeitszeugnis oftmals zum Streitpunkt
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, denn die
Erwartungshaltung des Arbeitsnehmers und die Ein-
schätzung des Arbeitgebers fallen häufig auseinan-
der. Da die Zeugnissprache für Laien oft schwer ver-
ständlich ist, empfiehlt es sich, das Zeugnis von
Fachleuten prüfen zu lassen. Handlungsbedarf be-
steht vor allem dann, wenn das Zeugnis unvollstän-
dig oder unzutreffend ist. Was bei Zeugnissen zu be-
achten ist und welche Reaktionsmöglichkeiten Ar-
beitnehmer haben, soll im Folgenden erklärt werden.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Welche Arten 2 Muss mir mein 3 Was ist zu tun, wenn ich
kein Zeugnis erhalten habe
Arbeitgeber immer
von Zeugnissen
gibt es? ein gutes Zeugnis oder mit dem Zeugnis
ausstellen? nicht einverstanden bin?
Das einfache Zeugnis beschränkt sich Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Wurde trotz Aufforderung kein Zeug-
auf Angaben zu den ausgeübten Tä- ein gutes Zeugnis auszustellen. Das nis ausgestellt, sollte der Arbeitgeber
tigkeiten sowie der Dauer des Arbeits- Zeugnis muss wohlwollend formuliert nochmals nachweisbar unter Fristset-
verhältnisses. Im Unterschied hierzu und wahrheitsgemäß sein und darf zung angemahnt werden. Ggfs. muss
beurteilt das qualifizierte Zeugnis zu- das berufliche Fortkommen nicht un- das Zeugnis dann beim Arbeitsge-
sätzlich die Leistungen und das Ver- nötig erschweren. Aus diesem Grund richt eingeklagt werden. Hierbei müs-
halten des Arbeitnehmers. Dieser hat sich eine Zeugnissprache entwi- sen Ausschluss- und Verjährungs-
kann wählen, welche Art von Zeugnis ckelt, die Leistungen und Verhalten bzw. Verwirkungsfristen beachtet
er beantragen möchte. Gerade bei von Arbeitnehmern häufig verklausu- werden, sodass man nicht zu lange
längeren Arbeitsverhältnissen wird liert beschreibt. Allerdings dürfen so- warten sollte. Ist das Zeugnis inhalt-
das qualifizierte Zeugnis zu bevorzu- genannte unzulässige „Geheimcodes“ lich nicht korrekt, bleibt nach erfolg-
gen sein. Während einer bestehenden nicht im Zeugnis enthalten sein. loser Reklamation ebenfalls nur die
Beschäftigung kann bei begründeten Ebenso wenig darf das Zeugnis in ei- Klage. Vor Gericht müssen Arbeitge-
Anlässen (zum Beispiel Vorgesetzten- ner tabellarischen Form mit Schulno- ber Bewertungen, die schlechter als
wechsel) ein Zeugnis in Form eines ten dargestellt werden. Auf Schluss- „befriedigend“ sind, beweisen. Arbeit-
Zwischenzeugnisses gefordert wer- und Dankesformeln besteht nach nehmer hingegen müssen den Nach-
den. Auszubildende haben Anspruch ständiger Rechtsprechung in der Re- weis führen, wenn eine bessere Note
auf ein Ausbildungszeugnis. gel kein Anspruch. als „befriedigend“ gewünscht ist.
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