Page 42 - AK-Konkret: 6 | Konkret Spezial „Leben + Freizeit“
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Aus der Beratung

                                                                                 FRAGEN UND


                                                                                 ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  ARBEITSZEUGNIS



                                                                        Insbesondere zum Ende eines Arbeitsverhältnisses
                                                                        wird das  Arbeitszeugnis oftmals zum Streitpunkt
                                                                        zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, denn die
                                                                        Erwartungshaltung des Arbeitsnehmers und die Ein-
                                                                        schätzung des Arbeitgebers fallen häufig auseinan-
                                                                        der. Da die Zeugnissprache für Laien oft schwer ver-
                                                                        ständlich  ist,  empfiehlt  es  sich,  das  Zeugnis  von
                                                                        Fachleuten prüfen zu lassen. Handlungsbedarf be-
                                                                        steht vor allem dann, wenn das Zeugnis unvollstän-
                                                                        dig oder unzutreffend ist. Was bei Zeugnissen zu be-
                                                                        achten  ist  und  welche  Reaktionsmöglichkeiten Ar-
                                                                        beitnehmer haben, soll im Folgenden erklärt werden.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Welche Arten                   2    Muss mir mein                  3   Was ist zu tun, wenn ich
                                                                                          kein Zeugnis erhalten habe
                                                       Arbeitgeber immer
                   von Zeugnissen
                   gibt es?                            ein gutes Zeugnis                  oder mit dem Zeugnis
                                                       ausstellen?                        nicht einverstanden bin?
            Das einfache Zeugnis beschränkt sich   Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet,   Wurde trotz Aufforderung kein Zeug-
            auf Angaben zu den ausgeübten Tä-   ein  gutes  Zeugnis  auszustellen.  Das   nis ausgestellt, sollte der Arbeitgeber
            tigkeiten sowie der Dauer des Arbeits-  Zeugnis muss wohlwollend formuliert   nochmals nachweisbar unter Fristset-
            verhältnisses.  Im  Unterschied  hierzu   und  wahrheitsgemäß sein und darf   zung angemahnt werden. Ggfs. muss
            beurteilt das qualifizierte Zeugnis zu-  das berufliche Fortkommen nicht un-  das Zeugnis dann beim  Arbeitsge-
            sätzlich die Leistungen und das Ver-  nötig erschweren. Aus diesem Grund   richt eingeklagt werden. Hierbei müs-
            halten  des  Arbeitnehmers.  Dieser   hat sich eine Zeugnissprache entwi-  sen  Ausschluss-  und  Verjährungs-
            kann wählen, welche Art von Zeugnis   ckelt, die Leistungen und  Verhalten   bzw.  Verwirkungsfristen  beachtet
            er  beantragen  möchte.  Gerade  bei   von Arbeitnehmern häufig verklausu-  werden,  sodass  man  nicht  zu  lange
            längeren Arbeitsverhältnissen  wird   liert beschreibt. Allerdings dürfen so-  warten sollte. Ist das Zeugnis inhalt-
            das qualifizierte Zeugnis zu bevorzu-  genannte unzulässige „Geheimcodes“   lich nicht korrekt, bleibt nach erfolg-
            gen sein. Während einer bestehenden   nicht  im  Zeugnis  enthalten  sein.   loser  Reklamation  ebenfalls  nur  die
            Beschäftigung kann bei begründeten   Ebenso wenig darf das Zeugnis in ei-  Klage. Vor Gericht müssen Arbeitge-
            Anlässen (zum Beispiel Vorgesetzten-  ner tabellarischen Form mit Schulno-  ber Bewertungen, die schlechter als
            wechsel)  ein  Zeugnis  in  Form  eines   ten  dargestellt werden. Auf  Schluss-   „befriedigend“ sind, beweisen. Arbeit-
            Zwischenzeugnisses  gefordert wer-  und Dankesformeln besteht nach      nehmer hingegen müssen den Nach-
            den. Auszubildende haben Anspruch   ständiger Rechtsprechung in der Re-  weis führen, wenn eine bessere Note
            auf ein Ausbildungszeugnis.         gel kein Anspruch.                  als „befriedigend“ gewünscht ist.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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