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Aus der Beratung

                                                                                 FRAGEN UND


                                                                                 ANTWORTEN



                                                                                 ZUM THEMA

                                                                                 ÄNDERUNGEN FÜR

                                                                                 GERINGVERDIENER



                                                                        Im Juni dieses Jahres haben Bundestag und Bun-
                                                                        desrat beschlossen, dass der gesetzliche Min-
                                                                        destlohn ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde
                                                                        steigen soll. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt
                                                                        sich auch auf geringfügige Beschäftigungen (Mini-
                                                                        Jobs) und Arbeitsverhältnisse in der sogenannten
                                                                        Gleitzone (Midi-Jobs) aus. Die folgenden drei Fra-
                                                                        gen und Antworten sollen die wichtigsten Ände-
                                                                        rungen für Mini-Jobber und Midi-Jobber darstel-
                                                                        len.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Welche Obergrenze gilt         2    Was passiert, wenn die         3   Was ändert sich für
                                                       Mini-Job-Grenze von 520
                                                                                          Midi-Jobber?
                   ab Oktober beim Mini-
                   Job?                                Euro überschritten wird?
            Die  seit  2013  unveränderte  Ober-  Gemäß der Geringfügigkeitsrichtlinien   Bei Midi-Jobs handelt es sich um so-
            grenze für Mini-Jobs wird ab Oktober   war bislang ein gelegentliches Über-  zialversicherungspflichtige Beschäf-
            von 450 Euro auf 520 Euro angeho-   schreiten der Mini-Job-Grenze in bis   tigungsverhältnisse.  Midi-Jobber
            ben. Zukünftig soll sich die Mini-Job-  zu drei Kalendermonaten innerhalb   konnten  bislang  zwischen  450,01
            Grenze an einer  wöchentlichen  Ar-  eines Zeitjahres möglich. Ab Oktober   Euro  bis  1.300  Euro  monatlich  ver-
            beitszeit von 10 Stunden sowie dem   erfolgt eine gesetzliche Neuregelung.   dienen, um die Vorteile der geringe-
            gesetzlichen Mindestlohn orientie-  Ein gelegentliches Überschreiten wird   ren  Sozialversicherungsbeiträge für
            ren.  Bei  einem  Mindestlohn  von  12   dann angenommen, wenn in höchs-  sich nutzen zu können. Ab Oktober
            Euro können somit rund 43 Stunden   tens zwei Monaten im Zeitjahr die   verschiebt sich die Midi-Job-Grenze
            im Monat gearbeitet  werden. Steigt   Mini-Job-Grenze  überschritten wird.   auf  520,01  Euro  bis  1.600  Euro.  Im
            der Mindestlohn, soll auch in der Zu-  Die Überschreitung darf maximal 520   unteren Bereich dieser Gleitzone
            kunft die Mini-Job-Grenze entspre-  Euro im Monat betragen. Somit kön-  werden Midi-Jobber in den Beiträ-
            chend nach oben angepasst werden.   nen, wenn die Überschreitung unvor-  gen zur Sozialversicherung entlastet,
            Ein Anspruch auf Vertragsanpassung   hersehbar war, maximal 7.280 Euro im   der Beitragsanteil für Arbeitgeber er-
            und Erhöhung der  Arbeitszeit be-   Jahr statt der grundsätzlich möglichen   höht sich. Bis zur Obergrenze  von
            steht damit jedoch nicht automa-    6.240 Euro verdient werden. Die Neu-  1.600 Euro erfolgt eine gleitende An-
            tisch. Lediglich der Lohn muss ange-  regelung zum unvorhergesehenen    passung der  Sozialversicherungs-
            passt  werden, nicht jedoch die  Ar-  Überschreiten  wird nunmehr im Ge-  beiträge, bis hin zum regulären Bei-
            beitszeit.                          setz festgelegt.                    trag.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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