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Recht + Rat
Bessere Vereinbarkeit
KOMMENTAR
Wenig wirkliche von Familie und Beruf?
Erleichterung EU-RICHTLINIE Was die Bundesregierung plant
Gemäß der EU-Richtlinie
2019/1158 (20. Juni 2019) soll
Von Uli Meisinger Beschäftigten, die Eltern oder
Arbeits- und pflegende Angehörige sind, die
Sozialrechtsberater Vereinbarkeit von Familie und
Beruf erleichtert werden. In Foto:Adobe Stock/cansy1812
welcher Form die Bundesregie-
rung diese europarechtliche
ie Beratungspraxis zeigt, Vorgabe umsetzen möchte, geht
dass die Hürden der aus einem Entwurf des Verein-
Inanspruchnahme von barkeitsrichtlinienumsetzungsge- Beruf- und Privatleben mitein-
D Pflegezeit und setzes (VRUG-E) hervor. Im ander zu vereinbaren, ist für
Familienpflegezeit nicht nur Folgenden sollen die wesentli- Eltern nicht immer einfach.
finanzieller Natur sind. Ein chen Regelungsabsichten des
gesetzlicher Rechtsanspruch auf VRUG-E im Hinblick auf eine auch, dass der Betrieb in der Re-
diese Instrumente besteht erst in Erleichterung der Vereinbarkeit gel mehr als 15 (PflegeZG) bzw. 25
von Familie und Beruf beleuchtet
(FPfZG) Personen beschäftigt (=
Betrieben, die den jeweiligen werden. Schwellenwert). Liegt die Be-
Schwellenwert an Beschäftigten triebsgröße darunter, so haben
übersteigen Von Uli Meisinger Betroffene keinen gesetzlichen
Anspruch auf Pflegezeit bezie-
Eine Verringerung dieser Umsetzung durch Einzelrege- hungsweise Familienpflegezeit.
Schwellenwerte oder der Ausbau lungen… Sie können aber mit dem Arbeit-
an finanzieller Unterstützung Die Anforderungen der EU-Richt- geber eine entsprechende An-
enthält der Gesetzesentwurf linie sollen durch Einzelregelun- wendung dieser Gesetze verein-
nicht. Eltern (zumeist Mütter), die gen im Bundeselterngeld- und baren oder eine individuelle ver-
sich bei der Rückkehr aus der Elternzeitgesetz (BEEG), im Pfle- tragliche Vereinbarung treffen.
Elternzeit in ihren Betrieb oder gezeitgesetz (PflegeZG), im Fami- Mit den beabsichtigten Änderun-
lienpflegezeitgesetz (FPfZG) so-
gen sollen Arbeitgeber dazu ver-
im Kontext von Kinderbetreuung wie im Allgemeinen Gleichbe- pflichtet werden, einen entspre-
Benachteiligungen ausgesetzt handlungsgesetz (AGG) umge- chenden Antrag von Betroffenen
sehen, wird ermöglicht, sich an setzt werden. innerhalb von vier Wochen zu be-
die Antidiskriminierungsstelle antworten und im Falle der Ableh-
des Bundes zu wenden. Zusätz- … im BEEG nung zu begründen. Überdies
liche Lösungen, wie beispiels- Während einer Elternzeit können wird klargestellt, dass der Son-
weise die Aufnahme von „Eltern- Arbeitnehmende grundsätzlich in derkündigungsschutz bei Inan-
schaft“ als eigenständiges einem Teilzeitarbeitsverhältnis bis spruchnahme von Pflege- oder
Diskriminierungsmerkmal in § 1 zu einem Umfang von maximal 32 Familienpflegezeit auch dann
AGG, sind nicht vorgesehen. Wochenstunden im Durchschnitt gelten soll, wenn die Inanspruch-
des Monats erwerbstätig sein. nahme nicht auf einem gesetzli-
Eine Verringerung der Arbeitszeit
chen Anspruch, sondern auf einer
Die beabsichtigten Regelungen und ihre Verteilung kann beim Ar- Individualvereinbarung beruht.
des Vereinbarkeitsrichtlinienum- beitgeber beantragt werden.
setzungsgesetzes zielen über- Über diesen Antrag sollen sich die … im AGG
wiegend darauf ab, Arbeitneh- Parteien innerhalb von vier Wo- Mit einer Ergänzung des AGG sol-
merinnen und Arbeitnehmern im chen einigen. Mit der beabsichtig- len sich Eltern und pflegende An-
Falle einer Ablehnung ihres ten Änderung des BEEG soll der gehörige, die sich wegen der Be-
Antrages eine Begründung und Arbeitgeber nun dazu verpflichtet antragung oder Ausübung spezi-
somit eine Steigerung der Trans- werden, bei Ablehnung des An- fischer Rechte benachteiligt füh-
parenz zu verschaffen. trages fristgerecht eine Begrün- len, künftig an die Anti-
Ob dies allerdings Betroffenen in dung an die jeweiligen Beschäf- diskriminierungsstelle des Bun-
der jeweiligen Sache konkret tigten mitzuteilen. des wenden können. Diese soll
die Betroffenen unterstützen. Eine
weiterhilft, bleibt abzuwarten. … im PflegeZG und FPfZG allgemeine Beratungsleistung zu
Eine bedeutsame Erleichterung Pflegende Angehörige haben den entsprechenden Gesetzen
der Vereinbarkeit von Familie grundsätzlich einen Anspruch da- und den Anspruchsvoraussetzun-
und Beruf erscheint mit dem rauf, teilweise oder vollständig gen der dort genannten Rechte
VRUG-E zumindest nicht von der Arbeitsleistung freige- soll indes damit nicht verbunden
verbunden. stellt zu werden. Hierzu gehört sein.
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