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Recht + Rat
                                                         Bessere Vereinbarkeit
            KOMMENTAR

            Wenig wirkliche                              von Familie und Beruf?

            Erleichterung                                EU-RICHTLINIE Was die Bundesregierung plant


                                                         Gemäß der EU-Richtlinie
                                                         2019/1158 (20. Juni 2019) soll
                          Von Uli Meisinger              Beschäftigten, die Eltern oder
                          Arbeits- und                   pflegende Angehörige sind, die
                          Sozialrechtsberater            Vereinbarkeit von Familie und
                                                         Beruf erleichtert werden. In                            Foto:Adobe Stock/cansy1812
                                                         welcher Form die Bundesregie-
                                                         rung diese europarechtliche
                     ie Beratungspraxis zeigt,           Vorgabe umsetzen möchte, geht
                     dass die Hürden der                 aus einem Entwurf des Verein-
                     Inanspruchnahme von                 barkeitsrichtlinienumsetzungsge-  Beruf- und Privatleben mitein-
           D Pflegezeit und                              setzes (VRUG-E) hervor. Im    ander  zu  vereinbaren,  ist  für
            Familienpflegezeit nicht nur                 Folgenden sollen die wesentli-  Eltern nicht immer einfach.
            finanzieller Natur sind. Ein                 chen Regelungsabsichten des
            gesetzlicher Rechtsanspruch auf              VRUG-E im Hinblick auf eine   auch, dass der Betrieb in der Re-
            diese Instrumente besteht erst in            Erleichterung der Vereinbarkeit   gel mehr als 15 (PflegeZG) bzw. 25
                                                         von Familie und Beruf beleuchtet
                                                                                      (FPfZG) Personen beschäftigt (=
            Betrieben, die den jeweiligen                werden.                      Schwellenwert). Liegt die Be-
            Schwellenwert an Beschäftigten                                            triebsgröße darunter, so haben
            übersteigen                                  Von Uli Meisinger            Betroffene  keinen  gesetzlichen
                                                                                      Anspruch  auf  Pflegezeit  bezie-
            Eine Verringerung dieser                     Umsetzung durch Einzelrege-  hungsweise   Familienpflegezeit.
            Schwellenwerte oder der Ausbau               lungen…                      Sie können aber mit dem Arbeit-
            an finanzieller Unterstützung                Die Anforderungen der EU-Richt-  geber eine entsprechende  An-
            enthält der Gesetzesentwurf                  linie  sollen durch Einzelregelun-  wendung dieser Gesetze verein-
            nicht. Eltern (zumeist Mütter), die          gen im Bundeselterngeld- und   baren oder eine individuelle ver-
            sich bei der Rückkehr aus der                Elternzeitgesetz  (BEEG),  im  Pfle-  tragliche Vereinbarung treffen.
            Elternzeit in ihren Betrieb oder             gezeitgesetz (PflegeZG), im Fami-  Mit den beabsichtigten Änderun-
                                                         lienpflegezeitgesetz  (FPfZG)  so-
                                                                                      gen sollen Arbeitgeber dazu ver-
            im Kontext von Kinderbetreuung               wie  im  Allgemeinen  Gleichbe-  pflichtet  werden,  einen  entspre-
            Benachteiligungen ausgesetzt                 handlungsgesetz (AGG) umge-  chenden Antrag von  Betroffenen
            sehen, wird ermöglicht, sich an              setzt werden.                innerhalb von vier Wochen zu be-
            die Antidiskriminierungsstelle                                            antworten und im Falle der Ableh-
            des Bundes zu wenden. Zusätz-                … im BEEG                    nung zu begründen. Überdies
            liche Lösungen, wie beispiels-               Während einer Elternzeit können   wird klargestellt, dass der Son-
            weise die Aufnahme von „Eltern-              Arbeitnehmende grundsätzlich in   derkündigungsschutz bei Inan-
            schaft“ als eigenständiges                   einem Teilzeitarbeitsverhältnis bis   spruchnahme  von  Pflege-  oder
            Diskriminierungsmerkmal in § 1               zu einem Umfang von maximal 32   Familienpflegezeit  auch  dann
            AGG, sind nicht vorgesehen.                  Wochenstunden im Durchschnitt   gelten soll, wenn die Inanspruch-
                                                         des Monats erwerbstätig sein.   nahme nicht auf einem gesetzli-
                                                         Eine Verringerung der Arbeitszeit
                                                                                      chen Anspruch, sondern auf einer
            Die beabsichtigten Regelungen                und ihre Verteilung kann beim Ar-  Individualvereinbarung beruht.
            des Vereinbarkeitsrichtlinienum-             beitgeber  beantragt  werden.
            setzungsgesetzes zielen über-                Über diesen Antrag sollen sich die   … im AGG
            wiegend darauf ab, Arbeitneh-                Parteien  innerhalb von vier  Wo-  Mit einer Ergänzung des AGG sol-
            merinnen und Arbeitnehmern im                chen einigen. Mit der beabsichtig-  len sich Eltern und pflegende An-
            Falle einer Ablehnung ihres                  ten Änderung des BEEG soll der   gehörige, die sich wegen der Be-
            Antrages eine Begründung und                 Arbeitgeber nun dazu verpflichtet   antragung oder Ausübung spezi-
            somit eine Steigerung der Trans-             werden,  bei Ablehnung  des An-  fischer Rechte benachteiligt füh-
            parenz zu verschaffen.                       trages fristgerecht eine Begrün-  len,  künftig  an  die  Anti-
            Ob dies allerdings Betroffenen in            dung  an die jeweiligen  Beschäf-  diskriminierungsstelle des Bun-
            der jeweiligen Sache konkret                 tigten mitzuteilen.          des  wenden können. Diese soll
                                                                                      die Betroffenen unterstützen. Eine
            weiterhilft, bleibt abzuwarten.              … im PflegeZG und FPfZG      allgemeine Beratungsleistung zu
            Eine bedeutsame Erleichterung                Pflegende  Angehörige  haben   den entsprechenden Gesetzen
            der Vereinbarkeit von Familie                grundsätzlich einen Anspruch da-  und den Anspruchsvoraussetzun-
            und Beruf erscheint mit dem                  rauf, teilweise oder  vollständig   gen der dort genannten Rechte
            VRUG-E zumindest nicht                       von der  Arbeitsleistung freige-  soll indes damit nicht verbunden
            verbunden.                                   stellt zu  werden. Hierzu gehört   sein.


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