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Recht + Rat
nicht vorgesehen: Betroffene Tritt der
sollten ihren Arbeitgeber unver- Pflegefall
züglich informieren. Die Mittei- eines
lung muss den Grund der Ver- Angehörigen
hinderung (akute Organisation ein, stehen
oder Durchführung der Pflege) viele Men-
und deren voraussichtliche schen vor
Dauer sowie den Namen des enormen
pflegebedürftigen nahen Ange- Heraus-
hörigen und seine verwandt- forderungen.
schaftliche Beziehung zu ihm Foto:Adobe Stock/New Africa Wichtig ist,
enthalten. sich Hilfe zu
holen.
Pflegezeit
Für einen längeren Bedarf ist
die „Pflegezeit” (§ 3 Abs. 1 S. 1
PflegeZG) gedacht, die eine Finanzielle und soziale der kurzzeitigen Arbeitsverhin-
vollständige oder teilweise Frei- Sicherung derung oder einer Freistellung
stellung für die Dauer von längs- Grundsätzlich ist der Arbeitge- nach dem PflegeZG oder FPfZG
tens sechs Monaten ermöglicht. ber im Kontext von Freistellun- grundsätzlich nicht kündigen.
Daneben gibt es weitere Frei- gen nach dem PflegeZG und Erhalten Betroffene dennoch
stellungstatbestände beispiels- dem FPfZG nicht zur Entgeltfort- eine schriftliche Kündigung, so
weise für die Sterbebegleitung zahlung verpflichtet. Bei einer können/müssen sie Kündi-
oder die Betreuung pflegebe- teilweisen Freistellung gelten in- gungsschutzklage beim zustän-
dürftiger minderjähriger Kinder. des die Entgeltfortzahlungs- digen Arbeitsgericht dagegen
Dieser Anspruch gilt in Betrie- pflichten für den weiterhin be- erheben. Dies ist jedoch grund-
ben mit regelmäßig mehr als 15 stehenden Arbeitsumfang prin- sätzlich nur innerhalb von drei
Beschäftigten. Die Inanspruch- zipiell weiter. Wochen ab Zugang der schrift-
nahme von Pflegezeit muss bis Während der kurzzeitigen Ar- lichen Kündigung möglich.
spätestens zehn Tage vor der beitsverhinderung besteht die
gewünschten Freistellung Möglichkeit, Pflegeunterstüt- Jede Pflegesituation ist indivi-
grundsätzlich schriftlich mit al- zungsgeld zu erhalten. Dieses duell
len relevanten Informationen ist unverzüglich bei der gesetz- Jede Pflegesituation ist indivi-
angekündigt werden. Beschäf- lichen Pflegekasse des Pflege- duell und erfordert individuelle
tigte müssen die Pflegebedürf- bedürftigen zu beantragen. Im Maßnahmen. Mit dem PflegeZG
tigkeit des nahen Angehörigen Rahmen einer Freistellung nach und dem FPfZG hat der Gesetz-
durch Vorlage einer Bescheini- dem PflegeZG oder dem FPfZG geber zwar Unterstützungs-
gung der Pflegekasse oder des besteht die Möglichkeit, beim möglichkeiten geschaffen, auf
Medizinischen Dienstes nach- Bundesamt für Familie und zivil- die allerdings nicht in allen Be-
weisen. gesellschaftliche Aufgaben ein trieben ein Rechtsanspruch be-
zinsloses Darlehen zu erhalten. steht. Daneben können auch an-
Familienpflegezeit Individuell zu klären sind die dere Bausteine, wie etwa die
Die „Familienpflegezeit” (§ 2 jeweiligen Auswirkungen einer Brückenteilzeit, eine bedeut-
Abs. 1 S. 1 FPfZG) ermöglicht Freistellung auf und in den ein- same Unterstützung darstellen.
eine teilweise Freistellung von zelnen Sozialversicherungs- Zudem könnten Personal- und
der Arbeitsleistung bis zu einer zweigen, wie etwa der Kranken- Betriebsräte auf Dienst- oder
Dauer von maximal 24 Monaten. und Rentenversicherung. So Betriebsvereinbarungen hinwir-
Dabei muss die wöchentliche sind etwa Beschäftigte bei voll- ken, die Beschäftigte in einer
Arbeitszeit mindestens 15 Stun- ständiger Freistellung im Kon- solchen belastenden Lebens-
den betragen. Dieser Anspruch text einer Pflegezeit nicht mehr phase unterstützen. !
gilt in Betrieben mit regelmäßig gesetzlich kranken- und pflege- Wichtig sind Planung und Be-
mehr als 25 Beschäftigten und versichert, wenn der Versiche- ratung. Dies gelingt nur durch AK-Mitglieder
muss mit einer Frist von (min- rungsschutz nicht durch eine die Beteiligung unterschiedli- – das sind alle
destens) acht Wochen vor der Familienversicherung oder frei- cher Akteure und Informations- im Saarland
gewünschten Freistellung willige Versicherung herbeige- stellen. Mitglieder der AK kön- sozialversiche-
schriftlich angekündigt werden. führt werden kann. nen sich zu Fragen des Steuer-, rungspflichtig
Eine Kombination von Arbeits- und Sozialrechts bera- Beschäftigten
Familienpflegezeit und Pflege- Besonderer Kündigungsschutz ten lassen. Hierzu zählen unter – erhalten
zeit ist grundsätzlich möglich, Für Freistellungen gemäß anderem auch Fragen zum Pfle- kostenlos
sofern eine Dauer von 24 Mona- PflegeZG und FPfZG gilt ein be- geZG und FPfZG, zur Teilzeitbe- Beratung bei
ten insgesamt nicht überschrit- sonderer Kündigungsschutz: Ar- schäftigung sowie zur sozialen der Arbeits-
ten wird. beitgeber dürfen das Beschäfti- Sicherung oder Beantragung ei- kammer.
Es besteht, wie bei der gungsverhältnis von der Ankün- nes Pflegegrades. Infos: www.
Pflegezeit, eine Nachweispflicht digung (höchstens jedoch zwölf arbeitskammer.
hinsichtlich der Pflegebedürftig- Wochen vor dem angekündig- Uli Meisinger ist Sozial- de, Tel. 0681
keit des nahen Angehörigen. ten Beginn) bis zur Beendigung und Arbeitsrechtsberater. 4005-140.
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