Page 39 - AK-Konkret: 2 | 2022 + AK-SPEZIAL Für junge Leute
P. 39

Recht + Rat

        nicht  vorgesehen:  Betroffene                                                           Tritt der
        sollten ihren Arbeitgeber unver-                                                         Pflegefall
        züglich informieren. Die Mittei-                                                         eines
        lung  muss  den  Grund  der  Ver-                                                        Angehörigen
        hinderung (akute Organisation                                                            ein, stehen
        oder  Durchführung  der  Pflege)                                                         viele Men-
        und   deren  voraussichtliche                                                            schen vor
        Dauer sowie den Namen des                                                                enormen
        pflegebedürftigen nahen Ange-                                                            Heraus-
        hörigen und seine  verwandt-                                                             forderungen.
        schaftliche  Beziehung  zu  ihm   Foto:Adobe Stock/New Africa                            Wichtig ist,
        enthalten.                                                                               sich Hilfe zu
                                                                                                 holen.
        Pflegezeit
          Für einen längeren Bedarf  ist
        die  „Pflegezeit”  (§  3  Abs.  1  S.  1
        PflegeZG)  gedacht,  die  eine   Finanzielle und soziale   der  kurzzeitigen Arbeitsverhin-
        vollständige oder teilweise Frei-  Sicherung               derung oder einer Freistellung
        stellung für die Dauer von längs-  Grundsätzlich ist der Arbeitge-  nach dem PflegeZG oder FPfZG
        tens sechs Monaten ermöglicht.   ber im Kontext  von Freistellun-  grundsätzlich nicht kündigen.
        Daneben  gibt es  weitere Frei-  gen  nach  dem  PflegeZG  und   Erhalten  Betroffene  dennoch
        stellungstatbestände beispiels-  dem FPfZG nicht zur Entgeltfort-  eine schriftliche Kündigung, so
        weise für die Sterbebegleitung   zahlung  verpflichtet.  Bei  einer   können/müssen  sie  Kündi-
        oder  die  Betreuung  pflegebe-  teilweisen Freistellung gelten in-  gungsschutzklage beim zustän-
        dürftiger minderjähriger Kinder.   des die Entgeltfortzahlungs-  digen Arbeitsgericht  dagegen
        Dieser  Anspruch gilt in Betrie-  pflichten  für  den  weiterhin  be-  erheben. Dies ist jedoch grund-
        ben mit regelmäßig mehr als 15   stehenden Arbeitsumfang  prin-  sätzlich nur innerhalb  von drei
        Beschäftigten. Die Inanspruch-  zipiell weiter.            Wochen ab Zugang der schrift-
        nahme von Pflegezeit muss bis   Während der kurzzeitigen Ar-  lichen Kündigung möglich.
        spätestens  zehn  Tage  vor  der   beitsverhinderung  besteht die
        gewünschten      Freistellung  Möglichkeit,   Pflegeunterstüt-  Jede  Pflegesituation  ist  indivi-
        grundsätzlich schriftlich mit al-  zungsgeld zu erhalten. Dieses   duell
        len relevanten Informationen   ist unverzüglich bei der gesetz-  Jede Pflegesituation ist indivi-
        angekündigt werden.  Beschäf-  lichen  Pflegekasse  des  Pflege-  duell und erfordert individuelle
        tigte  müssen  die  Pflegebedürf-  bedürftigen zu beantragen. Im   Maßnahmen. Mit dem PflegeZG
        tigkeit des nahen  Angehörigen   Rahmen einer Freistellung nach   und dem FPfZG hat der Gesetz-
        durch  Vorlage einer Bescheini-  dem PflegeZG oder dem FPfZG   geber zwar Unterstützungs-
        gung der Pflegekasse oder des   besteht die Möglichkeit, beim   möglichkeiten  geschaffen,  auf
        Medizinischen Dienstes nach-  Bundesamt für Familie und zivil-  die allerdings nicht in allen Be-
        weisen.                      gesellschaftliche Aufgaben  ein   trieben ein Rechtsanspruch be-
                                     zinsloses Darlehen zu erhalten.  steht. Daneben können auch an-
        Familienpflegezeit             Individuell zu klären sind die   dere Bausteine,  wie etwa die
          Die  „Familienpflegezeit”  (§  2   jeweiligen Auswirkungen  einer   Brückenteilzeit, eine bedeut-
        Abs.  1  S.  1  FPfZG)  ermöglicht   Freistellung auf und in den ein-  same Unterstützung darstellen.
        eine teilweise Freistellung  von   zelnen  Sozialversicherungs-  Zudem könnten Personal- und
        der Arbeitsleistung bis zu einer   zweigen, wie etwa der Kranken-   Betriebsräte auf Dienst- oder
        Dauer von maximal 24 Monaten.   und Rentenversicherung. So   Betriebsvereinbarungen hinwir-
        Dabei muss die  wöchentliche   sind etwa Beschäftigte bei voll-  ken, die Beschäftigte in  einer
        Arbeitszeit mindestens 15 Stun-  ständiger Freistellung im Kon-  solchen belastenden Lebens-
        den betragen. Dieser  Anspruch   text einer Pflegezeit nicht mehr   phase unterstützen.  !
        gilt in Betrieben mit regelmäßig   gesetzlich kranken- und pflege-  Wichtig sind Planung und Be-
        mehr  als  25  Beschäftigten  und   versichert,  wenn  der Versiche-  ratung.  Dies gelingt  nur durch   AK-Mitglieder
        muss mit einer Frist  von (min-  rungsschutz nicht durch eine   die Beteiligung unterschiedli-  – das sind alle
        destens) acht  Wochen  vor der   Familienversicherung oder frei-  cher Akteure und Informations-  im Saarland
        gewünschten      Freistellung  willige Versicherung  herbeige-  stellen. Mitglieder der  AK kön-  sozialversiche-
        schriftlich angekündigt werden.   führt werden kann.       nen sich zu Fragen des Steuer-,   rungspflichtig
          Eine   Kombination    von                                Arbeits- und Sozialrechts bera-  Beschäftigten
        Familienpflegezeit  und  Pflege-  Besonderer Kündigungsschutz  ten lassen. Hierzu zählen unter   – erhalten
        zeit  ist  grundsätzlich  möglich,   Für  Freistellungen  gemäß  anderem auch Fragen zum Pfle-  kostenlos
        sofern eine Dauer von 24 Mona-  PflegeZG und FPfZG gilt ein be-  geZG und FPfZG, zur Teilzeitbe-  Beratung bei
        ten insgesamt nicht überschrit-  sonderer Kündigungsschutz: Ar-  schäftigung sowie zur sozialen   der  Arbeits-
        ten wird.                    beitgeber dürfen das Beschäfti-  Sicherung oder Beantragung ei-  kammer.
          Es besteht,  wie bei der   gungsverhältnis von der Ankün-  nes Pflegegrades.           Infos:   www.
        Pflegezeit, eine Nachweispflicht   digung (höchstens jedoch zwölf                        arbeitskammer.
        hinsichtlich der Pflegebedürftig-  Wochen  vor dem angekündig-  Uli Meisinger ist Sozial-    de,  Tel.  0681
        keit des nahen Angehörigen.  ten Beginn) bis zur Beendigung   und Arbeitsrechtsberater.  4005-140.

                                                                                       AK-Konkret 2|22  ·  39
   34   35   36   37   38   39   40   41   42   43   44