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Recht + Rat
                           Jede Pflegesituation erfordert


                           individuelle Maßnahmen



                           PFLEGEZEIT- UND FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ  Welche Möglichkeiten sie bieten

                           Für Berufstätige ist es eine   Spannungsfeld Angehörigen-  beitgeberseitigen  Kündigung
                           enorme Herausforderung,       pflege und Beruf             des Arbeitsverhältnisses  sowie
                           Familien und Beruf unter einen   Eine  familiäre  Pflegesituation   die  finanzielle  und  sozialversi-
                           Hut zu bringen, wenn sie eine   stellt alle Beteiligten vor zahlrei-  cherungsrechtliche  Absiche-
                           Angehörige oder einen Angehö-  che  Herausforderungen.  Es  rung während der Pflegephase.
                           rigen pflegen. Wir geben einen   müssen Informationen einge-
                           Überblick über die Möglichkei-  holt, ein Pflegegrad sowie Leis-  Lösungsansätze durch den
                           ten, die das Pflegezeit- und das   tungen beantragt und die Pflege   Gesetzgeber
                           Familienpflegezeitgesetz bieten.   organisiert oder gar selbst über-  Mit der Einführung des Pflege-
                                                         nommen werden. Gewohnte All-  zeitgesetzes  (PflegeZG)  im Jahr
                           Von Uli Meisinger             tagsabläufe müssen umgestellt   2008  und  des  Familienpflege-
                                                         und situativ bewältigt  werden.   zeitgesetzes (FPfZG) im  Jahr
                           Im Jahr 2019 waren in der Bun-  Nicht zu verkennen ist auch die   2011  sowie  deren  gesetzlichen
                           desrepublik Deutschland unge-  psychische Belastung für alle   Überarbeitungen und Corona-
                           fähr  4,1  Millionen  Menschen   Beteiligten, die mit einer Pflege-  Sonderregelungen, wollte  der
                           pflegebedürftig.  Hiervon  wur-  situation einhergehen kann und   Gesetzgeber die rechtlichen
                           den  rund  3,3  Millionen  Pflege-  je  nach Schweregrad  der Ein-  Rahmenbedingungen  für be-
                           bedürftige zu Hause  versorgt   schränkungen  der  Betroffenen   rufstätige  pflegende  Angehö-
                           und von diesen wiederum über   unterschiedlich stark ausge-  rige  verbessern:  Neu  geschaf-
                           2,1 Millionen allein durch Ange-  prägt ist. Insbesondere berufs-  fene Freistellungszeiträume so-
                           hörige. Es darf von einer, statis-  tätige Menschen stehen vor gro-  wie ein besonderer Kündigungs-
                           tisch nicht erfassten, zusätzli-  ßen Herausforderungen hin-  schutz sollen mehr zeitliche
                           chen „Dunkelziffer” sowie grund-  sichtlich  der Vereinbarkeit  von   Flexibilität während  der  Pflege-
                           sätzlich einer steigenden Ent-  Beruf  und Familie.  Hiervon sind   phase ermöglichen und Betrof-
                           wicklung ausgegangen werden.   speziell  Frauen  betroffen,  denn   fene besser  vor einer arbeitge-
                           Pflegebedürftigkeit  ist  nicht  al-  familiäre  Pflege  wird  meist  von   berseitigen Kündigung schüt-
                           lein ein Phänomen des  Alters,   Frauen geleistet. Faktoren, die   zen.  Insbesondere  die  „kurzzei-
                           sondern kann auch das Ergebnis   zur Vereinbarkeit von Angehöri-  tige Arbeitsverhinderung”,  die
                           einer fortschreitenden Erkran-  genpflege  und  Beruf  beitragen   „Pflegezeit”  und  die  „Familien-
                 Familiäre   kung, Behinderung oder plötzli-  können, sind zeitliche Flexibili-  pflegezeit” können ein Baustein
             Pflege leisten   cher Ereignisse wie Unfall oder   tät, die Beseitigung einer etwaig   zur Vereinbarkeit von Pflege, Fa-
             meist Frauen.   akuter Erkrankung sein.     bestehenden Angst vor einer ar-  milie und Beruf sein, sofern die
                                                                                      jeweiligen   Voraussetzungen
                                                                                      vorliegen.
                                                                                      Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
                                                                                        Für eine akute, also plötzlich
                                                                                      und unvorhergesehen aufgetre-
                                                                                      tene  Pflegesituation  bietet  die
                                                                                      „kurzzeitige  Arbeitsverhinde-
                                                                                      rung” (§ 2 Abs. 1 PflegeZG) einen
                                                                                      Rechtsanspruch auf eine Frei-
                                                                                      stellung von der Arbeitsleistung
                                                                                      für die Dauer von bis zu zehn Ta-
                                                                                      gen. Im Kontext der Corona-
                                                                                      Pandemie  wurde diese Dauer,
                                                                                      zunächst  befristet,  auf  20  Tage
                                                                                      verlängert.  Die  Freistellung
                                                                                      muss erforderlich sein,  um für
                                                                                      einen nahen  Angehörigen eine
                                                                                   Foto:Adobe Stock/pikselstock  Versorgung in dieser Zeit sicher-
                                                                                      bedarfsgerechte Pflege zu orga-
                                                                                      nisieren  oder  eine  pflegerische
                                                                                      zustellen. Dieser  Anspruch be-
                                                                                      steht unabhängig der Betriebs-
                                                                                      größe, also insbesondere auch
                                                                                      in kleineren Betrieben. Eine ge-




            38  ·  AK-Konkret 2|22                                                    setzliche Ankündigungsfrist  ist
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