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Aus der Beratung
FRAGEN UND
ANTWORTEN
ZUM THEMA
ABMAHNUNG
Wenn Arbeitnehmer plötzlich von ihrem Arbeitge-
ber eine Abmahnung erhalten, sind sie häufig ver-
unsichert und fürchten um ihr Arbeitsverhältnis.
Die folgenden Fragen und Antworten sollen den
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern helfen, eine erste rechtliche Einschätzung zu
erhalten und Tipps zur weiteren Vorgehensweise
zu geben sowie Rechtsirrtümer auszuräumen.
Zeichnung: Kurt Heinemann Von Anke Marx
Juristin bei der
Arbeitskammer des Saarlandes
1 Was ist eine 2 Müssen vor einer Kündi- 3 Welche Vorgehensweise
ist ratsam, wenn eine
gung zwei Abmahnungen
Abmahnung?
erfolgt sein? Abmahnung erfolgt ist?
Mit einer Abmahnung beanstandet Die Anzahl der Abmahnungen ist in Der Betroffene kann im Falle einer
der Arbeitgeber ein Fehlverhalten der Regel nicht relevant für eine ver- ungerechtfertigten Abmahnung eine
des Arbeitnehmers, mit dem dieser haltensbedingte Kündigung. Es schriftliche Gegendarstellung ver-
seine arbeitsvertraglichen Pflichten kommt vielmehr auf die Art und fassen und die Rücknahme der Ab-
verletzt (Rügefunktion). Gleichzeitig Schwere des Fehlverhaltens an und mahnung sowie die Entfernung aus
weist der Arbeitgeber darauf hin, darauf, wieviel Zeit seit dem zuletzt der Personalakte verlangen. Der Ar-
dass im Wiederholungsfall das Ar- gerügten Pflichtverstoß verstrichen beitgeber ist verpflichtet, die Gegen-
beitsverhältnis gefährdet ist und ist. Das bereits abgemahnte Verhal- darstellung zusammen mit der Ab-
eine Kündigung droht (Warnfunk- ten und das im Wiederholungsfall mahnung zur Personalakte zu neh-
tion). Die Abmahnung muss die beanstandete Verhalten müssen men. Wird die Abmahnung nicht zu-
Pflichtwidrigkeit genau benennen, gleichartig sind. Ist dies nicht der Fall, rückgenommen und schließt sich
sodass der Arbeitnehmer nachvoll- muss erneut abgemahnt werden eine Kündigung an, kann im Kündi-
ziehen kann, wann er welche Pflicht und eine Kündigung scheidet aus. gungsschutzverfahren die Rechtmä-
durch welches Verhalten verletzt Auch wenn sich der Arbeitgeber im ßigkeit der Abmahnung noch über-
hat. Es kann nur ein für den Arbeit- konkreten Fall bereits für eine Ab- prüft werden. Wenn der abgemahnte
nehmer steuerbares Verhalten mahnung entschieden hat, kann er Sachverhalt keinen Verstoß gegen
abgemahnt werden, auf das er Ein- nicht gleichzeitig wegen des bereits arbeitsvertragliche Pflichten be-
fluss nehmen und das er ändern abgemahnten Vorfalls kündigen. gründet, sind sowohl Abmahnung
kann. als auch Kündigung unwirksam.
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