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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  ABMAHNUNG



                                                                        Wenn Arbeitnehmer plötzlich von ihrem Arbeitge-
                                                                        ber eine Abmahnung erhalten, sind sie häufig ver-
                                                                        unsichert und fürchten um ihr  Arbeitsverhältnis.
                                                                        Die folgenden Fragen und Antworten sollen den
                                                                        betroffenen  Arbeitnehmerinnen  und  Arbeitneh-
                                                                        mern helfen, eine erste rechtliche Einschätzung zu
                                                                        erhalten und Tipps zur weiteren Vorgehensweise
                                                                        zu geben sowie Rechtsirrtümer auszuräumen.


                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes



               1   Was ist eine                   2    Müssen vor einer Kündi-        3   Welche Vorgehensweise
                                                                                          ist ratsam, wenn eine
                                                       gung zwei Abmahnungen
                   Abmahnung?
                                                       erfolgt sein?                      Abmahnung erfolgt ist?
            Mit einer  Abmahnung beanstandet    Die Anzahl der Abmahnungen ist in   Der  Betroffene  kann  im  Falle  einer
            der  Arbeitgeber ein Fehlverhalten   der Regel nicht relevant für eine ver-  ungerechtfertigten Abmahnung eine
            des Arbeitnehmers, mit dem dieser   haltensbedingte  Kündigung.  Es     schriftliche  Gegendarstellung ver-
            seine  arbeitsvertraglichen  Pflichten   kommt  vielmehr auf die  Art und   fassen und die Rücknahme der Ab-
            verletzt (Rügefunktion). Gleichzeitig   Schwere des Fehlverhaltens an und   mahnung sowie die Entfernung aus
            weist der  Arbeitgeber darauf hin,   darauf, wieviel Zeit seit dem zuletzt   der Personalakte verlangen. Der Ar-
            dass im  Wiederholungsfall das  Ar-  gerügten  Pflichtverstoß  verstrichen   beitgeber ist verpflichtet, die Gegen-
            beitsverhältnis gefährdet ist und   ist. Das bereits abgemahnte Verhal-  darstellung zusammen mit der Ab-
            eine Kündigung droht (Warnfunk-     ten und das im  Wiederholungsfall   mahnung  zur  Personalakte zu  neh-
            tion). Die  Abmahnung muss die      beanstandete Verhalten  müssen      men. Wird die Abmahnung nicht zu-
            Pflichtwidrigkeit  genau  benennen,   gleichartig sind. Ist dies nicht der Fall,   rückgenommen und schließt sich
            sodass der  Arbeitnehmer nachvoll-  muss erneut abgemahnt  werden       eine Kündigung an, kann im Kündi-
            ziehen kann, wann er welche Pflicht   und eine Kündigung scheidet aus.   gungsschutzverfahren die Rechtmä-
            durch welches  Verhalten verletzt   Auch wenn sich der Arbeitgeber im   ßigkeit der Abmahnung noch über-
            hat. Es kann nur ein für den Arbeit-  konkreten Fall bereits für eine  Ab-  prüft werden. Wenn der abgemahnte
            nehmer    steuerbares  Verhalten    mahnung entschieden hat, kann er    Sachverhalt keinen  Verstoß gegen
            abgemahnt werden, auf das er Ein-   nicht gleichzeitig wegen des bereits   arbeitsvertragliche  Pflichten  be-
            fluss  nehmen  und  das  er  ändern   abgemahnten Vorfalls kündigen.    gründet, sind sowohl  Abmahnung
            kann.                                                                   als auch Kündigung unwirksam.




            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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