Page 26 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Zeichnung: Kurt Heinemann
Für werdende Mütter
gelten besondere Rechte
MUTTERSCHUTZ Mehr Sicherheit für Arbeitnehmerinnen
Wer schwanger ist, macht sich ben sind sie im Mutterschutzge- warten: Sie dürfen grundsätzlich
viele Gedanken: Nicht nur um setz, das Schwangeren beson- nicht mehr gekündigt werden.
das ungeborene Kind, sondern dere Rechte einräumt – sowohl „Es gibt zwar Ausnahmen, aber
auch um sich selbst und die für befristet als auch unbefristet eine Kündigung an sich ist unzu-
Zukunft. Beruflich ist allerdings beschäftigte Arbeitnehmerinnen lässig in der Schwangerschaft.
ganz klar geregelt, was geht und Angestellte. Um werdende Sollte der Arbeitgeber das trotz-
und was nicht. Mütter zu stärken, ihren Arbeits- dem tun, sollte man innerhalb
platz zu garantieren und auch fi- von drei Wochen nach Erhalt der
Von Katja Sponholz nanzielle Nachteile vor und nach Kündigung eine Kündigungs-
der Geburt abzumildern. schutzklage einreichen“, rät Si-
Klare Frage, klare Antwort: „Wenn „Es geht darum, Leib und Le- mone Reichelt. „Wenn ich das
ich erfahre, dass ich schwanger ben von Müttern und Kindern zu verbummle, ganz gleich, ob die
bin, muss ich das sofort meinem sichern“, sagt Reichelt. Schließ- Kündigung zulässig war, ist sie
Chef oder meiner Chefin sagen?“ lich gebe es, gerade wenn je- nach drei Wochen rechtskräftig!“
„Nein!“, sagt Simone Reichelt, mand das erste Mal schwanger Falls man den Chef noch gar
Referatsleiterin Arbeits- und So- sei, auch außerhalb des Berufes nicht darüber informiert hatte,
zialrecht bei der Arbeitskammer schon eine Menge zu beachten. dass man schwanger ist, sollte
des Saarlandes. „Und sollte ich „Gut, wenn man dann im Hinter- man dies innerhalb von zwei
es frühzeitig sagen?“ „Ja!“, meint kopf hat, dass mir auf der Arbeit Wochen nachholen – auch, da-
die Expertin. Denn erst, wenn im Mutterschutz in der Regel mit er die Kündigung zurückzie-
der Arbeitgeber weiß, dass ich nichts passieren kann – das ist hen könne.
schwanger bin, kann ich schließ- auf jeden Fall eine mentale Ent- Und auch bei der täglichen Ar-
lich auch die Schutzmaßnah- lastung“, meint die Betriebswirtin beit müssen Arbeitgeberinnen
men in Anspruch nehmen, die für Personal- und Sozialwesen. und Arbeitgeber im Umgang
der Gesetzgeber vorsieht – und Die wohl wichtigste Nachricht mit der Beschäftigten, die ein
das sind einige. Festgeschrie- für Beschäftigte, die ein Kind er- Kind erwartet, nun einiges be-
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