Page 26 - AK-Konkret: 5 | 2023 | AK-SPEZIAL „WEITERBILDUNG“
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Zeichnung: Kurt Heinemann










                           Für werdende Mütter


                           gelten besondere Rechte



                           MUTTERSCHUTZ  Mehr Sicherheit für Arbeitnehmerinnen

                           Wer schwanger ist, macht sich   ben sind sie im Mutterschutzge-  warten: Sie dürfen grundsätzlich
                           viele Gedanken: Nicht nur um   setz, das Schwangeren beson-  nicht mehr gekündigt  werden.
                           das ungeborene Kind, sondern   dere Rechte einräumt – sowohl   „Es gibt zwar Ausnahmen, aber
                           auch um sich selbst und die   für befristet als auch unbefristet   eine Kündigung an sich ist unzu-
                           Zukunft. Beruflich ist allerdings   beschäftigte Arbeitnehmerinnen   lässig in der Schwangerschaft.
                           ganz klar geregelt, was geht   und Angestellte.  Um werdende   Sollte der Arbeitgeber das trotz-
                           und was nicht.                Mütter zu stärken, ihren Arbeits-  dem tun, sollte man innerhalb
                                                         platz zu garantieren und auch fi-  von drei Wochen nach Erhalt der
                           Von Katja Sponholz            nanzielle Nachteile vor und nach   Kündigung eine Kündigungs-
                                                         der Geburt abzumildern.      schutzklage einreichen“, rät Si-
                           Klare Frage, klare Antwort: „Wenn   „Es geht darum, Leib und Le-  mone  Reichelt.  „Wenn  ich  das
                           ich erfahre, dass ich schwanger   ben von Müttern und Kindern zu   verbummle, ganz gleich, ob die
                           bin, muss ich das sofort meinem   sichern“,  sagt  Reichelt.  Schließ-  Kündigung zulässig  war, ist sie
                           Chef oder meiner Chefin sagen?“   lich gebe es, gerade  wenn je-  nach drei Wochen rechtskräftig!“
                           „Nein!“,  sagt  Simone  Reichelt,   mand das erste Mal schwanger   Falls man den Chef noch gar
                           Referatsleiterin Arbeits- und So-  sei, auch außerhalb des Berufes   nicht darüber informiert hatte,
                           zialrecht bei der Arbeitskammer   schon eine Menge zu beachten.   dass man schwanger ist, sollte
                           des  Saarlandes. „Und  sollte  ich   „Gut, wenn man dann im Hinter-  man dies innerhalb  von zwei
                           es frühzeitig sagen?“ „Ja!“, meint   kopf hat, dass mir auf der Arbeit   Wochen nachholen – auch, da-
                           die Expertin. Denn erst,  wenn   im  Mutterschutz  in  der  Regel   mit er die Kündigung zurückzie-
                           der  Arbeitgeber  weiß,  dass ich   nichts passieren kann – das ist   hen könne.
                           schwanger bin, kann ich schließ-  auf jeden Fall eine mentale Ent-  Und auch bei der täglichen Ar-
                           lich auch die Schutzmaßnah-   lastung“, meint die Betriebswirtin   beit  müssen Arbeitgeberinnen
                           men in  Anspruch nehmen, die   für Personal- und Sozialwesen.     und  Arbeitgeber im Umgang
                           der Gesetzgeber vorsieht – und   Die wohl wichtigste  Nachricht   mit der Beschäftigten, die ein
                           das sind einige. Festgeschrie-  für Beschäftigte, die ein Kind er-  Kind erwartet, nun einiges be-


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