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Aus der Beratung

                                                                                  FRAGEN UND


                                                                                  ANTWORTEN



                                                                                  ZUM ABBAU VON

                                                                                  ÜBERSTUNDEN



                                                                        Für viele Arbeitnehmer gehören Überstunden zum
                                                                        Arbeitsalltag. Durch personelle Engpässe oder er-
                                                                        höhten  Arbeitsanfall häufen  sich  oftmals  viele
                                                                        Überstunden an. Der Berg wird immer größer und
                                                                        viele Beschäftigte stellen sich die Frage, was denn
                                                                        mit den Überstunden geschehen soll. Können sie
                                                                        in Form  von Freizeitausgleich abgefeiert oder
                                                                        müssen sie ausgezahlt werden? Wie so häufig im
                                                                        Arbeitsrecht kommt es auch hierbei auf die gel-
                                                                        tenden Vereinbarungen an. Die folgenden drei Fra-
                                                                        gen sollen aber einen ersten Überblick über die
                                                                        Abbaumöglichkeiten von Überstunden bieten.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Wie können Überstunden         2    Was passiert, wenn ich         3   Wann können Überstun-
                                                                                          den ausgezahlt werden?
                                                       während des Überstun-
                   abgebaut werden?
                                                       denabbaus krank werde?
            Regelungen zum Abbau von Über-      Im Unterschied zu der gesetzlichen   Ist vertraglich vereinbart, dass Über-
            stunden finden sich häufig in Arbeits-  Regelung im Falle  von Krankheit   stunden ausgezahlt werden, dann ist
            verträgen, Betriebsvereinbarungen   während eines genehmigten Ur-       diese Vereinbarung  grundsätzlich
            oder  Tarifverträgen.  So  ist  oftmals   laubs, kennt  das Gesetz  keine  ver-  bindend und es erfolgt eine Vergü-
            geregelt, wann  und wie  „Plusstun-  gleichbare Regelung beim Über-     tung der Überstunden mit dem re-
            den” auszugleichen sind. Ein eigen-  stundenabbau. Wer  also  während   gulären Lohn. Ein  Anspruch auf
            mächtiger Abbau von  Überstunden    des Abfeierns von Überstunden er-   Überstundenzuschlag  besteht nur,
            ist nicht zulässig. Arbeitnehmer soll-  krankt, hat grundsätzlich keinen An-  wenn dies ausdrücklich  vereinbart
            ten den Freizeitausgleich durch     spruch auf Gutschrift der in Folge   ist. Enthält der Vertrag keine Rege-
            Überstundenabbau      möglichst     von Krankheit nicht genommenen      lung,  was mit den angeordneten
            schriftlich beantragen. Der Arbeitge-  Tage. Die Regelung im Bundesur-  Überstunden  passieren  soll,  so be-
            ber kann jedoch im Rahmen seines    laubsgesetz ist nicht entsprechend   stimmt § 612 Bürgerliches Gesetz-
            Weisungsrechts auch einseitig den   anwendbar. Etwas anderes gilt nur   buch, dass auch diese zusätzlich ge-
            Abbau von Überstunden anordnen,     dann, wenn der Arbeitsvertrag oder   leisteten Arbeitsstunden zu vergüten
            wenn es keine anderweitigen Rege-   etwa eine Betriebsvereinbarung eine   sind,  wenn  dies  üblicherweise  er-
            lungen gibt.  Wenn keine Einigung   vergleichbare Regelung explizit ge-  wartet wird.  Eine  Klausel, wonach
            möglich ist, kann gegebenenfalls ein   troffen  haben.  Ansonsten  sind  die   grundsätzlich alle Überstunden mit
            bestehender  Betriebsrat  unterstüt-  Überstunden verbraucht  und wer-  dem Gehalt abgegolten sind, ist in
            zen.                                den nicht mehr gutgeschrieben.      aller Regel unwirksam.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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