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Aus der Beratung

                                                                                 FRAGEN UND


                                                                                 ANTWORTEN



                                                                                  ZUM THEMA

                                                                                  KÜNDIGUNGSFRIST



                                                                        Häufig sind Beschäftigte unsicher, wenn es darum
                                                                        geht, welche Kündigungsfrist für ihr Arbeitsverhält-
                                                                        nis gilt. Vor allem bei einem beabsichtigten Wechsel
                                                                        des Arbeitsplatzes stellt sich vielen Arbeitnehmern
                                                                        die Frage, welche Frist hierfür zu beachten ist. Aber
                                                                        auch bei Kündigungen, die der  Arbeitgeber aus-
                                                                        spricht, ist es wichtig zu wissen, ob die Frist korrekt
                                                                        berechnet wurde. Die Beantwortung der folgenden
                                                                        3 Fragen soll etwas Klarheit in den Fristendschungel
                                                                        bringen und aufzeigen, welche Arten von Fristen es
                                                                        gibt,  inwieweit  Sonderbestimmungen  gelten  kön-
                                                                        nen und wie die Kündigungsfrist berechnet wird.
                                                                 Zeichnung: Kurt Heinemann  Von Anke Marx





                                                                                     Juristin bei der
                                                                                     Arbeitskammer des Saarlandes


               1   Welche gesetzlichen            2    Gibt es Sonderregelun-         3   Wie berechnet man die
                                                                                          Kündigungsfrist?
                                                       gen, wonach andere
                   Fristen gelten?
                                                       Fristen gelten können?
            Der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch   Arbeitsvertraglich kann eine längere   Die Fristberechnung richtet sich
            regelt die Kündigungsfristen im Ar-  als die gesetzliche Frist  vereinbart   nach §§ 187 ff. Bürgerliches Gesetz-
            beitsverhältnis. Für  Kündigungen   werden. Allerdings darf die Frist für   buch. Für die Kündigung ist nicht das
            durch den Arbeitnehmer beträgt die   den Arbeitnehmer nie länger sein als   Datum des Kündigungsschreibens
            Frist grundsätzlich vier Wochen zum   die Frist, die für den Arbeitgeber gilt.   und auch nicht die Aufgabe zur Post
            15.  Kalendertag  oder  zum  Ende  ei-  Sehr häufig findet sich in Arbeitsver-  relevant, sondern maßgeblich ist der
            nes Kalendermonats. Gleiches gilt   trägen die zulässige  Vereinbarung,   Zugang der Kündigung beim Arbeit-
            für Kündigungen durch den Arbeit-   dass gesetzliche oder tarifliche Frist-  geber beziehungsweise beim  Ar-
            geber bei einer Beschäftigungszeit   verlängerungen, die für den Arbeit-  beitnehmer.  Der  Tag  des  Zugangs
            von  bis  zu  zwei Jahren.  Danach  er-  geber gelten, auch für den  Arbeit-  wird bei der Berechnung der Frist
            höht sich die Frist für den Arbeitge-  nehmer gelten sollen.  Außerdem   nicht mitgerechnet. Es zählt erst der
            ber auf einen Monat zum Monats-     können  auch  in  Tarifverträgen  vom   darauffolgende  Tag,  wobei  Sonn-
            ende. Weitere Verlängerungen erfol-  Gesetz abweichende Regelungen      und Feiertage als normale Tage mit-
            gen  gestaffelt  je  nach  Beschäfti-  zu Kündigungsfristen getroffen sein.   gezählt  werden. Die Kündigung
            gungszeiten  von fünf, acht, zehn,   So  können  dort  sowohl  kürzere  als   muss dem Empfänger so rechtzeitig
            zwölf, 15 und 20 Jahren. Ist eine Pro-  auch längere als die gesetzlichen   zugehen, dass bis zum  Ablauf der
            bezeit vereinbart, beträgt die beider-  Kündigungsfristen geregelt werden.  Frist die jeweiligen vereinbarten Wo-
            seitige Kündigungsfrist zwei  Wo-                                       chen oder Monate noch eingehalten
            chen.                                                                   werden können.



            Haus der Beratung                        Öffnungszeiten              Wo finden Sie was?

            Arbeitskammer des Saarlandes             Montag:      8 - 16 Uhr     Das Infozentrum im Erdgeschoss ist
            Trierer Straße 22                        Dienstag:    8 - 16 Uhr     die Anlaufstation für Ratsuchende.
            66111 Saarbrücken                        Mittwoch:    8 - 16 Uhr     In der ersten und zweiten Etage beraten
            Telefon: 0681 4005-140                   Donnerstag:   8 - 16 Uhr    die AK-Fachleute zu Arbeitsrecht,
            E-Mail: beratung@arbeitskammer.de        Freitag:     8 - 15 Uhr     Sozialrecht und Steuerrecht.


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