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Recht + Rat
Beim Aufhebungsvertrag die
Kündigungsfristen einhalten
ABFINDUNG Auswirkungen auf ALG-Anspruch und Krankenversicherung
Immer wieder erreichen die steht die Sperre vom Arbeitslo- Ruhen des Anspruchs
Arbeits- und Sozialrechtsbera- sengeld (ALG) im Raum. Es kann
tung Anfragen von Beschäftig- allerdings auch wichtige Gründe Allgemein eher unbekannt ist,
ten, die mit ihrem Arbeitgeber für den Abschluss des Aufhe- dass der Aufhebungsvertrag
einen Aufhebungsvertrag bungsvertrags geben. Das sind auch zum Ruhen des Arbeitslo-
abgeschlossen und eine insbesondere betriebsbedingte sengeldanspruchs führen kann,
Abfindung als Einmalzahlung Gründe wie der Wegfall des Ar- wenn eine Abfindung gezahlt
erhalten haben. Arbeitsrechtlich beitsplatzes oder krankheitsbe- wird. Das kann auch dann der
gesehen ist der Aufhebungsver- dingte Gründe, die die Fortfüh- Fall sein, wenn keine Sperrzeit
trag an sich eine gute Lösung rung des Arbeitsverhältnisses eintritt. Hier sind die Gründe für
für beide Seiten, wenn das unmöglich machen. Wenn aus den Aufhebungsvertrag irrele-
Arbeitsverhältnis beendet diesen Gründen auch eine Kün- vant. Allein entscheidend ist, ob
werden soll. Jedoch können sich digung durch die Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt und die
teils gravierende Probleme mit stattfinden könnte, darf auch der Kündigungsfrist nicht eingehal-
Arbeitslosen- und Krankenver- Aufhebungsvertrag grundsätz- ten wurde. Der Anspruch ruht
sicherung ergeben. lich nicht zur Sperrzeit führen. nie, wenn die Frist eingehalten
Die Gründe müssen allerdings wurde.
Von Malin Hochscheid und von Beschäftigten bei der Ar- Ist die Kündigungsfrist hinge-
Lisa Leinenbach beitsagentur dargelegt und ge- gen nicht eingehalten, ruht der
gebenenfalls auch bewiesen Anspruch bis zum Ablauf der
Im Falle eines Auswirkungen auf den werden. Tritt eine Sperrzeit ein, Kündigungsfrist, die für den Ar-
Aufhebungs- Arbeitslosengeld-Anspruch so wird die Dauer des Arbeitslo- beitgeber gegolten hätte, längs-
vertrags sengeldanspruchs dadurch ge- tens für ein Jahr. Besonders pro-
kommt es in Sperrzeit kürzt, sodass zum Beispiel statt blematisch ist das bei Beschäf-
der Regel zu eines Anspruchs auf Arbeitslo- tigten, die zum Beispiel aufgrund
einer In der Regel führt der Aufhe- sengeld für ein Jahr ein An- eines Tarifvertrags unkündbar
Sperrzeit, bungsvertrag zu einer Sperrzeit. spruch für nur neun Monate be- sind, also nur bei Vorliegen eines
während der Denn sobald Beschäftigte die steht. In den Monaten der Sperr- wichtigen Grundes gekündigt
kein Arbeits- Arbeitslosigkeit – in diesem Fall zeit (grundsätzlich drei Monate) werden könnten. Dann wird
losengeld durch die Unterschrift unter den wird kein Arbeitslosengeld ge- nämlich grundsätzlich eine
gezahlt wird. Vertrag – selbst herbeiführen, zahlt. 18-monatige Kündigungsfrist
angesetzt und der ALG-An-
spruch ruht für längstens ein
Jahr. Bei befristeten Arbeitsver-
trägen ruht der Anspruch längs-
tens bis zum Ablauf der Befris-
tung.
Die Kündigungsfrist ergibt sich
vorrangig aus einem geltenden
Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag
oder nachrangig falls es keine
Regelung gibt, aus § 622 BGB.
Für Schwangere, Schwerbe-
hinderte, Betriebsräte und teil-
weise auch befristet Beschäf-
tigte, die nicht ordentlich gekün-
digt werden können, gilt die
18-Monate-Regelung nicht. Hier
werden die allgemein für die
Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations gungsfristen herangezogen.
Betroffenen geltenden Kündi-
Der Anspruch auf Arbeitslo-
sengeld ruht zudem nur so
lange, bis die Abfindung durch
Anrechnung als verbraucht gilt.
Die Abfindung wird nur bis zu
einem bestimmten Prozentsatz
auf das Arbeitslosengeld ange-
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