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Recht + Rat
                           Beim Aufhebungsvertrag die


                           Kündigungsfristen einhalten



                           ABFINDUNG Auswirkungen auf ALG-Anspruch und Krankenversicherung

                           Immer wieder erreichen die    steht die Sperre vom Arbeitslo-  Ruhen des Anspruchs
                           Arbeits- und Sozialrechtsbera-  sengeld (ALG) im Raum. Es kann
                           tung Anfragen von Beschäftig-  allerdings auch wichtige Gründe   Allgemein eher unbekannt ist,
                           ten, die mit ihrem Arbeitgeber   für  den Abschluss  des Aufhe-  dass  der Aufhebungsvertrag
                           einen Aufhebungsvertrag       bungsvertrags geben. Das sind   auch zum Ruhen des Arbeitslo-
                           abgeschlossen und eine        insbesondere betriebsbedingte   sengeldanspruchs führen kann,
                           Abfindung als Einmalzahlung   Gründe wie der Wegfall des Ar-  wenn  eine  Abfindung  gezahlt
                           erhalten haben. Arbeitsrechtlich   beitsplatzes oder krankheitsbe-  wird. Das kann auch dann der
                           gesehen ist der Aufhebungsver-  dingte  Gründe, die die  Fortfüh-  Fall sein,  wenn keine  Sperrzeit
                           trag an sich eine gute Lösung   rung  des Arbeitsverhältnisses   eintritt. Hier sind die Gründe für
                           für beide Seiten, wenn das    unmöglich  machen.  Wenn  aus   den Aufhebungsvertrag  irrele-
                           Arbeitsverhältnis beendet     diesen Gründen auch eine Kün-  vant. Allein entscheidend ist, ob
                           werden soll. Jedoch können sich   digung durch die  Arbeitgeber   eine Abfindung gezahlt und die
                           teils gravierende Probleme mit   stattfinden könnte, darf auch der   Kündigungsfrist nicht eingehal-
                           Arbeitslosen- und Krankenver-  Aufhebungsvertrag grundsätz-  ten  wurde.  Der  Anspruch  ruht
                           sicherung ergeben.            lich nicht zur Sperrzeit führen.   nie,  wenn die Frist eingehalten
                                                         Die Gründe müssen allerdings   wurde.
                           Von Malin Hochscheid und      von Beschäftigten bei der  Ar-  Ist die Kündigungsfrist hinge-
                           Lisa Leinenbach               beitsagentur dargelegt und ge-  gen nicht eingehalten,  ruht der
                                                         gebenenfalls auch bewiesen   Anspruch bis zum  Ablauf der
             Im Falle eines   Auswirkungen auf den       werden.  Tritt  eine  Sperrzeit  ein,   Kündigungsfrist, die für den Ar-
             Aufhebungs-   Arbeitslosengeld-Anspruch     so wird die Dauer des Arbeitslo-  beitgeber gegolten hätte, längs-
                 vertrags                                sengeldanspruchs dadurch ge-  tens für ein Jahr. Besonders pro-
              kommt es in   Sperrzeit                    kürzt, sodass zum Beispiel statt   blematisch ist das bei Beschäf-
              der Regel zu                               eines  Anspruchs  auf  Arbeitslo-  tigten, die zum Beispiel aufgrund
                    einer   In  der  Regel  führt  der  Aufhe-  sengeld  für  ein  Jahr  ein  An-  eines  Tarifvertrags  unkündbar
                Sperrzeit,   bungsvertrag zu einer Sperrzeit.   spruch für nur neun Monate be-  sind, also nur bei Vorliegen eines
              während der   Denn sobald Beschäftigte die   steht. In den Monaten der Sperr-  wichtigen Grundes gekündigt
              kein Arbeits-   Arbeitslosigkeit – in diesem Fall   zeit  (grundsätzlich  drei  Monate)   werden  könnten.  Dann  wird
                losengeld   durch die Unterschrift unter den   wird kein  Arbeitslosengeld ge-  nämlich  grundsätzlich  eine
              gezahlt wird.  Vertrag – selbst herbeiführen,   zahlt.                  18-monatige   Kündigungsfrist
                                                                                      angesetzt  und  der  ALG-An-
                                                                                      spruch ruht für längstens ein
                                                                                      Jahr.  Bei  befristeten Arbeitsver-
                                                                                      trägen ruht der Anspruch längs-
                                                                                      tens bis zum Ablauf der Befris-
                                                                                      tung.
                                                                                        Die Kündigungsfrist ergibt sich
                                                                                      vorrangig aus einem geltenden
                                                                                      Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag
                                                                                      oder nachrangig falls  es keine
                                                                                      Regelung gibt, aus § 622 BGB.
                                                                                        Für Schwangere, Schwerbe-
                                                                                      hinderte, Betriebsräte und teil-
                                                                                      weise auch befristet Beschäf-
                                                                                      tigte, die nicht ordentlich gekün-
                                                                                      digt  werden  können,  gilt  die
                                                                                      18-Monate-Regelung nicht. Hier
                                                                                      werden die allgemein für die
              Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations                                      gungsfristen herangezogen.
                                                                                      Betroffenen  geltenden  Kündi-
                                                                                        Der  Anspruch  auf  Arbeitslo-
                                                                                      sengeld ruht zudem nur so
                                                                                      lange,  bis  die  Abfindung  durch
                                                                                      Anrechnung als verbraucht gilt.
                                                                                      Die  Abfindung  wird  nur  bis  zu
                                                                                      einem bestimmten Prozentsatz
                                                                                      auf das Arbeitslosengeld ange-


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