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AK-Bildungskurier kompakt 2024
        So klappt es mit einer Freistellung



        ÜBERBLICK  Welche Gesetze für welche Weiterbildung gelten und was wie gefördert wird

        Freistellungsansprüche können
        Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
        mer für persönliche Weiterbildung
        oder für funktionsgebundene
        Fortbildung geltend machen.
        Nachfolgend erläutern wir kurz und
        knapp, welche gesetzlichen Grundla-
        gen es für beide Formen der
        Freistellung gibt.
        Bildungsfreistellung (oft auch Bildungs-
        urlaub genannt) ist das Recht aller sozi-
        alversicherungspflichtig  beschäftigten  Foto:   Adobe Stock/MQ-Illustrations
        Frauen und Männer auf Freistellung von
        der Arbeit mit voller Lohn- und Gehalts-
        fortzahlung zur Teilnahme an anerkann-
        ten Veranstaltungen der gesellschafts-
        politischen  und  beruflichen  Weiterbil-
        dung nach eigener  Wahl. In Deutsch-  Für verschiedene Arten von Weiterbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten
        land   regeln  Landesgesetze  die  zur „Bildungsfreistellung“.
        genauen Modalitäten. Alle Beschäftig-
        tenvertretungen haben darüber hinaus   bezahlte Freistellung für insgesamt drei   tragten und ihrer Stellvertreterin sind in
        – ebenfalls durch Gesetze fixiert – An-  Wochen (in der ersten Amtsperiode: vier   angemessenem Umfang Gelegenheit
        spruch auf Freistellung für ihre fachliche   Wochen) für Schulungsveranstaltun-  zur Fortbildung, insbesondere im
        Weiterbildung. Das gilt für Betriebs-   gen, die als geeignet anerkannt sind.   Gleichstellungsrecht und in Fragen des
        und Personalräte ebenso wie für Mitar-  Die Seminarkosten hat der Teilnehmer   öffentlichen  Dienst-,  Personalvertre-
        beiter- sowie  Jugend-  und  Auszubil-  zu tragen.                  tungs-, Organisations- und Haushalts-
        dendenvertretungen, Schwerbehinder-                                 rechts zu geben. Die Seminarkosten hat
        tenvertretungen  oder Frauenbeauf-  Saarländisches Personalvertretungs-  der Arbeitgeber zu tragen.
        tragte.                           gesetz (SPersVG) – § 45,5
                                          Bundespersonalvertretungs-        Mit diesen Informationen können wir le-
        Saarländisches                    gesetz (BPersVG) – § 54,1         diglich eine Übersicht über die mögli-
        Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)  Die  Mitglieder  des  Personalrats  sowie   chen Freistellungsgrundlagen bieten.
        Beschäftigte können nach dem SBFG     der  Jugend-  und Auszubildendenver-  Interessierte sollten jeweils im Einzelfall
        bis zu sechs Arbeitstage im Kalender-  tretung sind unter Fortzahlung der Be-  prüfen, welche Vorschrift anwendbar ist
        jahr an geeigneten Seminaren teilneh-  züge für die  Teilnahme an Seminaren   und in welcher Form eine Beschlussfas-
        men. Der Anspruch auf Freistellung be-  freizustellen, soweit diese Kenntnisse   sung,  Information/Beantragung  und
        trägt zwei Arbeitstage. Ab dem dritten   vermitteln, die für die Tätigkeit im Perso-  gegebenenfalls  auch eine Genehmi-
        Tag kann Freistellung nur insoweit be-  nalrat erforderlich sind. Die anfallenden   gung erfolgen muss. >> Tipp: Im Einhef-
        ansprucht werden, wie der Beschäftigte   Seminarkosten muss der  Arbeitgeber   ter gibt es auf Seite B einen Überblick
        im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit   nur dann tragen, wenn die vermittelten   über Anlaufstellen für Frauen und Män-
        einbringt. Die Seminarkosten hat der   Kenntnisse auch als erforderlich für die   ner, die sich gezielt für eine Weiterbil-
        Teilnehmer zu tragen. >> Tipp: Viele Fra-  Betriebsratsarbeit iSv § 37 Abs. 6 BetrVG   dungsmaßnahme interessieren. Dort
        gen  werden im Internet unter  www.  einzustufen sind.  Ansonsten trägt das   können Ratsuchende auch nachfra-
        saarland.de/14738.htm beantwortet.  Betriebsratsmitglied die Kosten selbst.  gen, was sie genau tun müssen, um
                                                                            eine Freistellung zu erhalten.  Außer-
        Betriebsverfassungsgesetz         Sozialgesetzbuch (SGB) IX – § 179,4  dem gibt es weiterführende Informati-
        (BetrVG) – § 37,6 und § 37,7      Die Bildungsangebote richten sich an   onen  unter  www.arbeitskammer.de/
        §  37,6: Betriebsräte und  Jugend- und   die Vertrauenspersonen der schwerbe-  bildungsfreistellung                red
        Auszubildendenvertreter haben den   hinderten Menschen. Die Seminarkos-
        Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für   ten hat der Arbeitgeber zu tragen, sie
        Schulungsveranstaltungen, die Kennt-  sind für diese Seminare von ihrer beruf-  Regelungen für MAV und
        nisse vermitteln, die für ihre Arbeit erfor-  lichen  Tätigkeit ohne Minderung des   Datenschutzbeauftragte
        derlich sind, freistellt. Der  Arbeitgeber   Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge
        hat bei diesen Seminaren auch die Se-  zu befreien.                    Gesetzliche Freistellungsrege-
        minarkosten zu übernehmen.  §  37,7:                                   lungen gibt es auch für kirchli-
        Unbeschadet des  Anspruchs nach §   Landesgleichstellungsgesetz        che Mitarbeitervertretungen –
        37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmit-  (LGG) – § 15,4                 MAV (§ 19 Abs. 3 EKD, § 16 Abs. 1
        glied und jedes Mitglied der  Jugend-   Bundesgleichstellungsgesetz    MAVO) und für Datenschutzbe-
        und Auszubildendenvertretung  wäh-  (BGleiG) – § 10,5                  auftragte (§§ 5 und 6 BDSG, Art.
        rend seiner Amtszeit den Anspruch auf   Der Frauen- und Gleichstellungsbeauf-  37 und 38 EU-DSGVO).     red


                                                                              AK-Konkret Spezial 5|23  ·  XI
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