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AK-Bildungskurier kompakt 2023

             So klappt es mit einer Freistellung



             ÜBERBLICK  Welche Gesetze für welche Weiterbildung gelten und was wie gefördert wird

             Freistellungsansprüche können
             Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
             mer für persönliche Weiterbildung
             oder für funktionsgebundene
             Fortbildung geltend machen.
             Nachfolgend erläutern wir kurz und
             knapp, welche gesetzlichen Grundla-
             gen es für beide Formen der
             Freistellung gibt.

             Bildungsfreistellung  (oft  auch  Bil-
             dungsurlaub  genannt)  ist  das  Recht
             aller sozialversicherungspflichtig be-
             schäftigten  Frauen  und  Männer  auf  Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations
             Freistellung von der Arbeit mit voller
             Lohn-  und  Gehaltsfortzahlung  zur
             Teilnahme an anerkannten Veranstal-
             tungen  der  gesellschaftspolitischen
             und  beruflichen Weiterbildung  nach
             eigener Wahl. In Deutschland regeln   Für verschiedene Arten von Weiterbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten
             Landesgesetze die genauen Modali-  zur „Bildungsfreistellung.
             täten. Alle Beschäftigtenvertretungen
             haben darüber hinaus – ebenfalls   Mitglied  der  Jugend-  und  Auszubil-  auftragten und ihrer Stellvertreterin
             durch Gesetze fixiert – Anspruch auf   dendenvertretung  während  seiner   sind in angemessenem Umfang Ge-
             Freistellung für ihre fachliche Weiter-  Amtszeit den Anspruch auf bezahlte   legenheit zur Fortbildung, insbeson-
             bildung.  Das  gilt  für  Betriebs-  und   Freistellung für insgesamt drei  Wo-  dere  im  Gleichstellungsrecht  und  in
             Personalräte ebenso wie für Mitarbei-  chen (in der ersten Amtsperiode: vier   Fragen des öffentlichen Dienst-, Per-
             ter- sowie Jugend- und Auszubilden-  Wochen) für Schulungsveranstaltun-  sonalvertretungs-,   Organisations-
             denvertretungen, Schwerbehinder-  gen, die als geeignet anerkannt sind.   und  Haushaltsrechts  zu  geben.  Die
             tenvertretungen  oder  Frauenbeauf-  Die  Seminarkosten  hat  der  Teilneh-  Seminarkosten  hat  der  Arbeitgeber
             tragte.                          mer zu tragen.                    zu tragen.

             Saarländisches                   Saarländisches Personalvertretungs-  Mit diesen Informationen können wir
             Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)  gesetz (SPersVG) – § 45,5      lediglich  eine  Übersicht über  die
             Beschäftigte können nach dem SBFG     Bundespersonalvertretungs-   möglichen  Freistellungsgrundlagen
             bis  zu  sechs  Arbeitstage  im  Kalen-  gesetz (BPersVG) – § 54,1  bieten. Interessierte sollten jeweils im
             derjahr  an  geeigneten  Seminaren   Die Mitglieder des Personalrats sowie   Einzelfall  prüfen,  welche  Vorschrift
             teilnehmen.   Der   Anspruch   auf   der  Jugend-  und  Auszubildenden-  anwendbar ist und in  welcher Form
             Freistellung beträgt zwei Arbeitstage.   vertretung sind unter Fortzahlung der   eine Beschlussfassung, Information/
             Ab dem dritten Tag kann Freistellung   Bezüge für die Teilnahme an Semina-  Beantragung  und  gegebenenfalls
             nur  insoweit  beansprucht  werden,   ren freizustellen, soweit diese Kennt-  auch  eine  Genehmigung  erfolgen
             wie  der  Beschäftigte  im  gleichen   nisse vermitteln, die für die Tätigkeit   muss. >> Tipp: Im Einhefter gibt es auf
             Umfang  arbeitsfreie  Zeit  einbringt.   im  Personalrat  erforderlich  sind.  Die   Seite B einen Überblick über Anlauf-
             Die  Seminarkosten  hat  der  Teilneh-  Seminarkosten  hat  der  Arbeitgeber   stellen  für  Frauen  und  Männer,  die
             mer zu tragen. >> Tipp: Viele Fragen   zu tragen.                  sich gezielt für eine Weiterbildungs-
             werden  im  Internet  unter www.saar-                              maßnahme  interessieren.  Dort  kön-
             land.de/14738.htm beantwortet.   Sozialgesetzbuch (SGB) IX – § 179,4  nen Ratsuchende auch nachfragen,
                                              Die Bildungsangebote richten sich an   was sie genau tun müssen, um eine
             Betriebsverfassungsgesetz        die Vertrauenspersonen der schwer-  Freistellung zu erhalten.                  red
             (BetrVG) – § 37,6 und § 37,7     behinderten Menschen. Die Seminar-
             § 37,6: Betriebsräte und Jugend- und   kosten hat der Arbeitgeber zu tragen,
             Auszubildendenvertreter haben den   sie sind für diese Seminare von ihrer   Regelungen für MAV und
             Anspruch,  dass  sie  der  Arbeitgeber   beruflichen Tätigkeit ohne Minderung   Datenschutzbeauftragte
             für Schulungsveranstaltungen, die   des Arbeitsentgelts oder der Dienst-
             Kenntnisse vermitteln, die für ihre Ar-  bezüge zu befreien.          Gesetzliche Freistellungsrege-
             beit  erforderlich  sind,  freistellt.  Der                           lungen gibt es auch für kirchli-
             Arbeitgeber hat bei diesen Semina-  Landesgleichstellungsgesetz       che Mitarbeitervertretungen
             ren auch die Seminarkosten zu über-  (LGG) – § 15,4                   – MAV (§ 5 Abs. 3 MVG, § 16
             nehmen.  §  37,7: Unbeschadet des   Bundesgleichstellungsgesetz       Abs. 1 MAVO) und für Daten-
             Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat je-  (BGleiG) – § 10,5               schutzbeauftragte (§ 4f BDSG,
             des  Betriebsratsmitglied  und  jedes   Der  Frauen-  und  Gleichstellungsbe-  Art. 37 Ziff. 5 EU-DSGVO).     red

                                                                                  AK-Konkret Spezial 5|22  ·  XI




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