Arbeitskammer-Mitgliedsbeitrag
Beitragspflicht
- Verordnung über die Erhebung von Beiträgen für die Arbeitskammer des SaarlandesIm Arbeitskammer-Gesetz ist festgelegt, dass die Arbeitskammer zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Saarland Mitgliedsbeiträge erhält.pdf, 322 KB
Bitte beachten Sie auch unsere Merkblätter zur Mitgliedschaft von Sonderfällen:
Sind Werkstudenten Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes? (barrierefreie PDF)
Die Sonderform der sog. „In-Sich-Beurlaubung“ und des Sonderurlaubs bei Beamten (barrierefreie PDF)
Beitragspflicht im Praktikum (beitragsfreie PDF)
Arbeitskammerbeitrag im Falle von Homeoffice ja oder nein? (beitragsfreie PDF)
Beitragshöhe
Die Beiträge zur Arbeitskammer sind Monatsbeiträge. Sie richten sich nach der Höhe des Bruttoarbeitsentgelts. Der AK-Beitrag berechnet sich aus 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterlegen hat oder im Versicherungsfall unterlegen hätte, höchstens aber 0,15% von 100% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (AK-Beitragshöchstbetrag für 2024: 11,32 Euro pro Monat / 2025: 12,07 Euro).
Seit dem 1. Januar 2016 werden auch Arbeitssuchende als beitragsfreie Mitglieder kostenlos beraten. Außerdem engagiert sich die Arbeitskammer verstärkt bei der Unterstützung von Migranten und Flüchtlinge.
Beitragserhebung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die festgesetzten Beiträge jeweils bei der Lohnzahlung vom Arbeitnehmer einzubehalten und monatlich mit den fälligen Steuerabzugs-Beträgen an das zuständige Finanzamt einzuzahlen.
Die einbehaltenen Beiträge sind auf dem Lohnkonto und dem Lohn- oder Gehaltsstreifen des beitragspflichtigen Arbeitnehmers zu vermerken.
AK-Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung
- Ausführliche Erläuterungen zu den Beiträgen (barrierefreie PDF)Die Arbeitskammerbeiträge können bei der Jahressteuererklärung in der Anlage N auf der zweiten Seite (Eintrag Nr. 40) unter Werbungskosten als "Beiträge zu Berufsverbänden" geltend gemacht werden.pdf, 409 KB
Die Beitragstabellen:
- AK-Beitragstabelle 2025pdf, 179 KB
- AK-Beitragstabelle 2024pdf, 619 KB
- AK-Beitragstabelle 2023pdf, 621 KB
- AK-Beitragstablle 2022 (ab Oktober 2022)pdf, 70 KB
- AK-Beitragstabelle 2022pdf, 68 KB
- AK-Beitragstabelle 2021pdf, 628 KB
- AK-Beitragstabelle 2020pdf, 628 KB