Die Geschäftsführung der Arbeitskammer
Die Geschäftsführung der Arbeitskammer des Saarlandes bilden:
Hauptgeschäftsführer
Geschäftsführerin
Der Hauptgeschäftsführer wird von der Vertreterversammlung für acht Jahre gewählt. Der Geschäftsführer wird durch den Vorstand bestellt und abberufen.
Der Hauptgeschäftsführer vertritt die Arbeitskammer mit dem Vorstandsvorsitzenden bzw. im Verhinderungsfall mit dessen Stellvertretern, gemeinschaftlich nach außen. Dabei sind sie an die Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Vorstandes gebunden.
Weitere Details sind im Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes geregelt.