Die Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung bestimmt die Richtlinien zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Arbeitskammer des Saarlandes und überwacht die Durchführung der Beschlüsse. Sie beschließt über alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Neben den in § 5 Abs. 1 Satz 3 AKG Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes) erwähnten Aufgaben obliegt der Vertreterversammlung
- die Entscheidung über die Bildung von Nebenstellen,
- die Bestellung der Prüfungskommission (Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin und drei der Vertreterversammlung angehörenden Mitglieder),
- die Abnahme des Rechnungsabschlusses,
- die Änderung der Satzung der Arbeitskammer des Saarlandes.
Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes besteht aus 42 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Erste(n) und Zweite(n) Stellvertreter/in. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre. Sie erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich.
Die Mitglieder und die Stellvertreter der Vertreterversammlung werden vom Landtag des Saarlandes gewählt. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften und auf andere Vorschläge von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die gemäß § 3 AKG Mitglieder der Arbeitskammer sind. Bei den Gewerkschaften, die Spitzenorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes angehören, ist die Spitzenorganisation vorschlagsberechtigt.
Einsetzen von Ausschüssen
Die Vertreterversammlung kann zur Vorbereitung der Verhandlungsgegenstände und der Berichterstattung Ausschüsse einsetzen.
Die Einsetzung erfolgt unter Bezeichnung des Auftrages des jeweiligen Ausschusses und der Benennung der Ausschussmitglieder im Wege der Beschlussfassung gemäss § 3 der Satzung der Arbeitskammer.
Den jeweiligen Abteilungen der Arbeitskammer werden Ausschüsse auf Dauer zugeordnet. Diesen Ausschüssen können neben ständigen Themen auch Aufträge aus besonderem Anlass übertragen werden. Dabei ist eine Mehrfachbenennung möglich. Im Einzelnen werden folgende Ausschüsse auf Dauer eingesetzt:
- Ausschuss für Verwaltung
- Ausschuss für Beratungsangelegenheiten
- Ausschuss für Pflege
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausschuss für Gesellschaftspolitik
- Ausschuss für Wirtschafts- und Umweltpolitik
- Ausschuss für Bildungs- und Wissenschaftspolitik
- Pädagogischer Ausschuss Bildungszentrum Kirkel