Hier findet Ihr die Publikationen der Arbeitskammer, die sich insbesondere an Auszubildende und Berufsanfänger richten. Ihr könnt sie online lesen oder herunterladen.
 

Pressedienst der Arbeitnehmerkammern vom 23. Juli 2021
Internationaler Jugendtag der Arbeitskammern fordert in einem gemeinsamen Papier berufliche Perspektiven für junge Menschen

  • Ausbildungsmarkt - Ausbildungskrise verhindern -
berufliche Zukunft sicherstellen (Juli 2020)
    Ausbildungsmarkt
    Ausbildungskrise verhindern - berufliche Zukunft sicherstellen (Juli 2020)
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Lesenswert:

Arbeitskammer: Ausbildungskrise verhindern

Zum Start ins neue Ausbildungsjahr am 1. August hat die Arbeitskammer an die saarländischen Unternehmen appelliert, jungen Menschen trotz der durch die Pandemie-Krise verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer dualen Ausbildung eine Zukunftsperspektive zu bieten.

Zum Artikel:Ausbildung muss sichergestellt werden

 

Am 1. Januar 2020 ist eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten. Sie bringt Auszubildenden einige Verbesserungen. Die wichtigsten Änderungen stellen wir in nachfolgendem Flyer der Arbeitskammer vor:

Änderungen im BBiG
 

Thema Teilzeitausbildung (§ 7a)

Das neue BBiG erweitert die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Eine Teilzeitausbildung kann somit ins-besondere zur Vereinbarkeit familiärer Verpflichtungen und Ausbildung beitragen oder etwa Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb zustimmt. In diesem Fall kann die Teilzeitausbildung im Ausbildungsvertrag frei vereinbart werden, wobei sich die Kürzung auf die tägliche oder aber die wöchentliche Arbeitszeit beziehen kann. Hierbei verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend der Verkürzung, höchstens jedoch bis zum anderthalbfachen der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer in Vollzeit.

Wie funktioniert die Teilzeitausbildung? Welche Rahmenbedingungen gelten? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Vorteile haben Arbeitgebende? Wo können welche Leistungen beantragt werden?

Dies erläutert die neue Broschüre zur Teilzeit-Berufsausbildung.

 

Was muss ich zum Berufsstart wissen? Mit dem Ende der Schulzeit und dem Beginn einer Ausbildung betrittst du völliges Neuland. Du musst dich bewerben, Vorstellungsgespräche meistern, dann einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und dich schließlich in deinem Ausbildungsbetrieb zurechtfinden.

Unser Azubi-Lexikon hilft dir, den Durchblick zu behalten. Es bündelt in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Infos und Tipps rund um das Thema Ausbildung.

Von A wie Arbeitszeit über S wie Social Media bis Z wie Zeugnis: Von Anfang bis Ende der Ausbildung erklärt dir das Lexikon, was du in der Ausbildung wissen musst: Azubi-Lexikon

Was will ich werden? Vor dieser Frage stehen viele junge Menschen spätestens zum Ende ihrer Schulzeit. Dann beginnt ein neuer Lebensabschnitt und sie müssen sich für einen Beruf entscheiden. Sie haben Herausforderungen zu meistern und müssen Entscheidungen treffen, die den weiteren Lebensweg beeinflussen. Dabei wollen junge Menschen nicht allein gelassen und ernst genommen werden – beides will die Arbeitskammer des Saarlandes leisten.

In den Sonderpublikationen der Zeitschrift AK-Konkret beschäftigen wir uns unter anderem mit dem Stand der dualen Berufsausbildung, den Themen Weiterbildung und Berufswahl sowie der Frage, welche Unterstützung die Gewerkschaften Azubis und Studierenden bieten.

Im Rahmen der Initiative "Schule und Arbeitswelt" haben Arbeitskammer, GEW und IG Metall den neuen Leitfaden "Gute Schülerfirmen: Demokratisch, sozial und ökologisch" herausgegeben.

Der Ratgeber richtet sich insbesondere an Lehrkräfte, Eltern und die Öffentlichkeit und möchte auf ein bildungspolitisches Thema aufmerksam machen, dem mehr Aufmerksamkein entgegen gebracht werden sollte.

Schülerfirmen bieten viele Möglichkeiten, politische, gesellschaftliche oder auch ökologische Bezüge herzustellen.

Im Mittelpunkt des neuen Leitfadens stehen Mitbestimmung, Solidarität, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Auch die genossenschaftlich orientierte Schülerfirma nimmt einen besonderen Raum ein. Aus Sicht der Arbeitskammer und der Gewerkschaften sollen Schülerinnen und Schüler auf ihr künftiges Leben als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die damit verbundenen Rechte vorbereitet werden.

Ihr benötigt den Leitfaden in gedruckter Form? Dann wenden Euch an:

Arbeitskammer des Saarlandes
Abteilung Bildung und Wissenschaftspolitik
Jörg Jacoby

Telefon 0681/4005-462

 

Der Leitfaden im PDF-Format zum Herunterladen:

Junge Menschen stehen zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn vor vielen Herausforderungen und unbekannten Situationen. Die vorliegende Info-Broschüre zum Jugendarbeitsschutz liefert die relevanten Informationen, die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in dieser Phase ihres Lebens brauchen. Sie klärt darüber auf, was man als Jugendlicher darf, auf welche Aspekte man besonders achten muss und was nicht zulässig ist. Hier können sich auch Eltern über bestehende Schutzvorschriften und zulässige Tätigkeiten für ihre Kinder (z. B. bei Ferienjobs, Mitwirkung bei künstlerischen Veranstaltungen, Mithilfe im elterlichen Betrieb) informieren.

Die Broschüre kann auch über unseren Broschüren-Shop bestellt werden.

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