Steuerrechtsinfos und Mustervordrucke
Sonderregelung zur Abgabefrist der Steuererklärung für Pflichtveranlagte aufgrund der Corona Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 verlängert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären bisherigen Fristen.
In der nachfolgenden Tabelle ist für diese Veranlagungszeiträume das jeweilige Fristende dargestellt:
Veranlagungszeitraum | Fristende (ohne Steuerberater*in) | Fristende (mit Steuerberater*in) |
---|---|---|
2020 | 01. November 2021* bzw. 02. November 2021** | 31. August 2022 |
2021 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 |
2022 | 02. Oktober 2023* | 31. Juli 2024 |
2023 | 02. September 2024* | 02. Juni 2025* |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
2025 | 31. juli 2025 | 01. März 2027* |
*Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO, da das Ende der Frist auf einen Sa/So fällt.
**Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO, da das Ende der Frist auf einen Sa/So fällt; zusätzliche Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO wg. Feiertag möglich (ggf. nur in einigen Bundesländern)
Mustervordrucke und Steuerrechtsinfos
Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung (barrierefreie PDF)
Steuerrechtsinfo zu Abfindungen (barrierefreie PDF)
Steuerrechtsinfo zur Erfassung von steuerlichen Reisekosten (barrierefreie PDF)
Vorlage zur Reisekosten-Abrechnung / Fahrtätigkeit
Vorlage zur Reisekostenabrechnung Dienstreisen
Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über Fahrtätigkeit
Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über Einsatzwechseltätigkeit
Instandhaltungsaufwendungen / Renovierungs- / Modernisierungskosten im Jahr
Unterlagen zum Beratungsgespräch
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