Um eine ordnungsgemäße Steuerberatung durchführen zu können, sollten Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch bitte die nachfolgend aufgeführten Informationen und Unterlagen mitbringen.

Persönliche Kontakt- und Adressdaten

  • Aktuelle Anschrift
  • Bankverbindung
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse, falls vorhanden
     

Notwendige Unterlagen

  • Steuerbescheide der beiden letzten Jahre vom Finanzamt
  • Personalausweis (Kopie)
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Nachweis über den Bezug von Lohnersatzleistungen, wie z.B.
    • Arbeitslosengeld
    • Überbrückungsgeld
    • Insolvenzgeld
    • Krankengeld
    • Mutterschaftsgeld
    • Elterngeld
    • ALG II
    • Anpassungsgeld
  • Belege und Nachweise über Versicherungsbeiträge für :
    • Kranken-, Pflege-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung
    • Private, Tierhalter und KFZ- Haftpflichtversicherung
       
  • Nachweis über Riesterrentenversicherung
    • Bescheinigung nach § 10 a EStG bzw. Bescheinigung über Zulage nach § 92 EStG
  • Nachweis über Rürup-Rentenversicherung
  • Spendenbescheinigungen
    • z.B. gemeinnützige, kirchliche oder Parteispenden bzw. -beiträge
  • Nachweis über Werbungskosten
    • KM-Angabe einfache Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte
    • Beiträge zu Gewerkschaft oder Berufsverband
    • Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Fachliteratur, Büromaterial, Computer)
    • Fortbildungskosten ( z.B. Lehrgangsgebühr, Fahrtkosten)
    • Arbeitszimmer (Aufstellung der Kosten, m² Wohnung und Arbeitszimmer)
    • Reisekosten ( Arbeitgeberbescheinigung über Auswärtstätigkeit, bei wechselnden Einsatzstellen: Aufstellung über Einsatzorte mit km Angabe)
    • Arbeitsrechtschutzversicherung, Unfallversicherung
  • Nachweis über Behinderung
    • Behindertenausweis oder Bescheinigung vom Versorgungsamt über Grad der Behinderung
  • Nachweis über Krankheitskosten
    • Medikamente, Praxisgebühr, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Zuzahlung bei Ärzten, Fahrtkosten zum Arzt
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen
    • Rechnung Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistung ,auch Schornsteinfeger mit Nachweis, Zahlungsnachweis z.B. Kontoauszug, Barzahlung nicht abzugsfähig!
    • Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung
  • Angaben zu Kindern
    • Mitteilung über Identifikationsnummer
    • Nachweis über Kinderbetreuungskosten
    • Bei Kindern über 18 Jahre Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweis, Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
  • Bei Rentenbezug
    • Bei erstmaligem Bezug: Rentenbescheid
    • Ansonsten aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen oder Rentenbezugsmitteilung
  • Bei Einkünften aus Vermietung
    • Höhe der Mieteinnahmen
    • Ausgabenbelege wie z.B. Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Mietrechtschutz Grundsteuer, Schuldzinsenbeleg, Verwaltungsgebühren, Liste von Baurechnungen,Schornsteinfeger
    • Bei erstmaliger Vermietung Anschaffungskosten des Mietobjektes (Kaufpreis, Notarrechnung, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren. Maklerrechnung oder bei Neubau Herstellungskosten)
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen
    • Jahressteuerbescheinigungen der Banken
  • Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige
    • Zahlungsbelege (z. Bsp. Konto Auszug, Überweisung, Dauerauftrag)
    • Nachweis der Einkünfte der unterhaltenen Person
    • ID.Nr. der unterhaltenen Person
    • Bei Angehörigen im Ausland Nachweis der Heimatbehörde über Bedürftigkeit

 

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