Mitzubringende Unterlagen
Um eine ordnungsgemäße Steuerberatung durchführen zu können, sollten Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch bitte die nachfolgend aufgeführten Informationen und Unterlagen mitbringen.
Persönliche Kontakt- und Adressdaten
- Aktuelle Anschrift
- Bankverbindung
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse, falls vorhanden
Notwendige Unterlagen
- Steuerbescheide der beiden letzten Jahre vom Finanzamt
- Personalausweis (Kopie)
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
- Nachweis über den Bezug von Lohnersatzleistungen, wie z.B.
- Arbeitslosengeld
- Überbrückungsgeld
- Insolvenzgeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- ALG II
- Anpassungsgeld
- Belege und Nachweise über Versicherungsbeiträge für :
- Kranken-, Pflege-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung
- Private, Tierhalter und KFZ- Haftpflichtversicherung
- Nachweis über Riesterrentenversicherung
- Bescheinigung nach § 10 a EStG bzw. Bescheinigung über Zulage nach § 92 EStG
- Nachweis über Rürup-Rentenversicherung
- Spendenbescheinigungen
- z.B. gemeinnützige, kirchliche oder Parteispenden bzw. -beiträge
- Nachweis über Werbungskosten
- KM-Angabe einfache Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte
- Beiträge zu Gewerkschaft oder Berufsverband
- Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Fachliteratur, Büromaterial, Computer)
- Fortbildungskosten ( z.B. Lehrgangsgebühr, Fahrtkosten)
- Arbeitszimmer (Aufstellung der Kosten, m² Wohnung und Arbeitszimmer)
- Reisekosten ( Arbeitgeberbescheinigung über Auswärtstätigkeit, bei wechselnden Einsatzstellen: Aufstellung über Einsatzorte mit km Angabe)
- Arbeitsrechtschutzversicherung, Unfallversicherung
- Nachweis über Behinderung
- Behindertenausweis oder Bescheinigung vom Versorgungsamt über Grad der Behinderung
- Nachweis über Krankheitskosten
- Medikamente, Praxisgebühr, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Zuzahlung bei Ärzten, Fahrtkosten zum Arzt
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen
- Rechnung Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistung ,auch Schornsteinfeger mit Nachweis, Zahlungsnachweis z.B. Kontoauszug, Barzahlung nicht abzugsfähig!
- Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung
- Angaben zu Kindern
- Mitteilung über Identifikationsnummer
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten
- Bei Kindern über 18 Jahre Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweis, Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Bei Rentenbezug
- Bei erstmaligem Bezug: Rentenbescheid
- Ansonsten aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen oder Rentenbezugsmitteilung
- Bei Einkünften aus Vermietung
- Höhe der Mieteinnahmen
- Ausgabenbelege wie z.B. Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Mietrechtschutz Grundsteuer, Schuldzinsenbeleg, Verwaltungsgebühren, Liste von Baurechnungen,Schornsteinfeger
- Bei erstmaliger Vermietung Anschaffungskosten des Mietobjektes (Kaufpreis, Notarrechnung, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren. Maklerrechnung oder bei Neubau Herstellungskosten)
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- Jahressteuerbescheinigungen der Banken
- Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige
- Zahlungsbelege (z. Bsp. Konto Auszug, Überweisung, Dauerauftrag)
- Nachweis der Einkünfte der unterhaltenen Person
- ID.Nr. der unterhaltenen Person
- Bei Angehörigen im Ausland Nachweis der Heimatbehörde über Bedürftigkeit