Häufig gestellte Fragen zu Tarifverträgen
Habe ich Anspruch auf tarifliche Leistungen?
Nur dann wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen, die der entsprechende Tarifvertrag vorsieht. Beispiel: Ein Anspruch auf Tariflohn eines Schreiners hat der Arbeitnehmer nicht schon dann, wenn er als Schreiner arbeitet. Erst dann wenn, für sein Arbeitsverhältnis Tarifgeltung besteht, kann er tarifliche Ansprüche geltend machen.
Wann gilt für mein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag?
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet:
- Tarifgebundenheit beider Vertragsparteien
- Vereinbarung der Tarifgeltung im Arbeitsvertrag
- Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages
Was bedeutet Tarifgebundenheit beider Vertragsparteien?
In diesem Fall sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied in den jeweiligen Tarifparteien, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben. In einem solchen Fall gilt der Tarif automatisch für das Arbeitsverhältnis, ohne dass es weiterer Vereinbarungen bedarf. Beispiel: Arbeitgeberverband A und Gewerkschaft B haben einen Tarifvertrag abgeschlossen. Der Tarif gilt dann automatisch für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber C und Arbeitnehmer D, wenn C Mitglied im Arbeitgeberverband A ist und D wiederum Mitglied der Gewerkschaft B.
Was passiert, wenn die Tarifgebundenheit einer Arbeitsvertragspartei endet?
Wenn der Arbeitnehmer aus der Gewerkschaft austritt oder aber der Arbeitgeber den Arbeitgeberverband verlässt, gelten die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Inhalt des Tarifvertrages grundsätzlich weiter. Das Arbeitsverhältnis wird zum Zeitpunkt des Austrittes mehr oder minder "eingefroren".
Wie wird die Tarifgeltung im Einzelvertrag vereinbart?
Es wird in diesem Fall im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass auf das Arbeitsverhältnis ein gewisser Tarifvertrag angewendet wird. Auch mündlich kann ohne weiteres vereinbart werden, dass ein Tarif gelten soll. Es ist auch denkbar, einige Punkte im Arbeitsvertrag einzeln festzulegen und nur für die übrigen Punkte die entsprechende Tarifgeltung festzulegen. Gängige Formulierung in diesem Fall ist z.B. "Im übrigen gelten für das Arbeitsverhältnis die tariflichen Vereinbarungen".
Was ist die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages?
Es gibt die Möglichkeit für Tarifparteien, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für abgeschlossene Tarifverträge zu beantragen. Das Arbeitsministerium erklärt dann dieses Vertragswerk für allgemeinverbindlich. In diesem Fall gilt der Tarifvertrag automatisch und ausnahmslos für alle in der entsprechenden Branche tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es nicht, die Beschäftigten können ohne weiteres tarifliche Leistungen fordern.
Was gilt, wenn mein Arbeitsvertrag für mich günstiger ist als der Tarifvertrag?
In diesem Fall gilt die günstigere Einzelvereinbarung und ersetzt die entsprechenden Regelungen des Tarifvertrages.
Drohen Nachteile, wenn ich den Inhalt des Tarifvertrages nicht kenne?
Grundsätzlich muss man sich mit dem Inhalt des geltenden Tarifvertrages vertraut machen! Denn bei Tarifgeltung wird der gesamte Inhalt auch zum Inhalt des Einzelarbeitsvertrages. Nur aus dem Tarifvertrag erhält der Beschäftigte Informationen über seine Rechte und Pflichten. Beispiele: Wenn der Tarifvertrag die Vorlage einer Krankmeldung schon am ersten Krankheitstag vorsieht, dann ist eine Abmahnung gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer nicht daran hält.
Man kann sich auch regelmäßig nicht auf Unkenntnis berufen, wenn man Forderungen nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht geltend macht und diese Ansprüche laut Tarifvertrag dann verfallen. Auch Rückzahlungsverpflichtungen für Gratifikationen oder Ausbildungskosten können sich aus einem Tarifvertrag ergeben.
Es sind noch viele weitere Konstellationen denkbar, wie die Unkenntnis des Vertragsinhaltes handfeste Nachteile für die Beschäftigten haben kann. Deshalb ist es unbedingt nötig, sich möglichst umfassend zu informieren!
Wie kann ich mich über den Inhalt eines Tarifvertrages informieren?
Als Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft kann ich mich natürlich zu allen tariflichen Fragen umfassend von der Gewerkschaft informieren lassen. Auch der Betriebs- oder Personalrat kann in Tariffragen oft weiterhelfen.
Im Online-Tarifregister des Saarlandes sind zudem Informationen zum Tarifsystem, zu Tarifverträgen und Ausbildungsvergütungen, sowie einzelne Tarifdaten im PDF-Format dargestellt.
Ansonsten sind die Beschäftigten darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, und ein Exemplar des entsprechenden Tarifvertrages zur Einsicht im Betrieb auslegt.