Häufig gestellte Fragen zu Bildung und Teilhabe
Stand: 09. Juli 2024
1. Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?
- Persönlicher Schulbedarf
- Kosten für ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge
- Mittagsverpflegung
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
2. Muss ich einen Antrag stellen, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten?
Bei der Beantragung von Bürgergeld werden BuT-Leistungen automatisch mitbeantragt. Die Lernförderung muss gesondert beantragt werden.
Beziehen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss ein Antrag auf BuT-Leistungen gestellt werden.
Ein Anspruch auf Leistungen besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem Leistungen beantragt werden. Für jedes Kind muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
3. Wo kann ich einen Antrag stellen?
Die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen können bei den folgenden Stellen beantragt werden:
Regionalverband Saarbrücken:
Bereich Mittagessen
Jugendamt Regionalverband Saarbrücken
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Europaallee 11
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 506 – 5132
www.regionalverband-saarbruecken.de/jugend/familienhilfen/bildung-und-teilhabe
Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen und Sozialhilfe
Sozialamt Regionalverband Saarbrücken
Europaallee 11
66113 Saarbrücken
Patric Gross
Telefon: 0681 506 – 5085
Sabrina Sauer
Telefon: 0681 506 – 5086
Empfänger*innen von Bürgergeld
Jobcenter Saarbrücken
Hafenstraße 18
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 7559 - 5100
Landkreis Neunkirchen:
Kreissozialamt
Bildung und Teilhabe
Saarbrücker Straße 6
66538 Neunkirchen
Telefon: 06824 906 – 7735
https://www.landkreis-neunkirchen.de/index.php?id=1204
Landkreis Saarlouis:
Ahornweg 1 – 3
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 444 - 8000
https://www.kreis-saarlouis.de/Bildung-und-Teilhabe.htm
Landkreis St. Wendel:
Kommunale Arbeitsförderung
Bildung und Teilhabe
Tritschlertraße 5 - Wendelinuspark
66606 St. Wendel
Telefon: 06851 801 - 3000
https://www.landkreis-st-wendel.de/leben-soziales-gesundheit/arbeit/bildung-und-teilhabe
Landkreis Merzig-Wadern:
Bildung und Teilhabe
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Telefon: 06861 80 - 160
https://www.merzig-wadern.de/Bildung-Jugend/Bildung-und-Teilhabe
Saarpfalz-Kreis:
Fachbereich Soziale Angelegenheiten
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 104-0
https://www.saarpfalz-kreis.de/kinder-jugend-familie/finanzielle-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket
4. Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen und bis zu welchem Alter werden Leistungen gewährt?
Anspruch haben Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und unter 25-jährige Schüler*innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Kinder- und Jugendliche erhalten Leistungen am sozialen und kulturellen Leben, wenn diese noch nicht volljährig sind.
5. Was ist unter einem persönlichen Schulbedarfspaket zu verstehen?
Unter einem persönlichen Schulbedarfspaket ist die Ausstattung mit Schreib- und Zeichenmaterial, Ranzen usw. zu verstehen.
Diese Leistung wird ohne gesonderten Antrag bei Bezug von Bürgergeld und Sozialhilfe zweimal im Jahr zu Beginn eines Schulhalbjahres als zusätzlicher Geldbetrag gezahlt.
Sozialhilfe-Berechtige und Asylbewerber müssen die BuT-Leistungen gesondert beantragen.
Derzeit erfolgt am 1. August erfolgt eine Zahlung in Höhe von 130 Euro und am 1. Februar erfolgt eine weitere Zahlung in Höhe von 65 Euro. Diese Beträge werden in der Regel jährlich angepasst.
6. Werden Schul- und Kita-Ausflüge finanziell unterstützt?
Die Kosten können in tatsächlicher Höhe für ein- und mehrtägige Schulausflüge bzw. Schulfahrten auf Antrag für Schüler*innen unter 25 Jahren übernommen werden, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bescheinigung von der Schule vorgelegt wird.
Bei Schulfahrten oder Schulausflügen werden die Kosten nur übernommen, wenn diese von der Schule organisiert werden.
Kosten für Kita-Ausflüge können ebenfalls auf Antrag übernommen werden. Eine Bescheinigung der Kindertageseinrichtung muss hier ebenfalls vorgelegt werden.
Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der Fahrten wird nicht gewährt.
Außerhalb vom BuT-Paket können Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind einen freiwilligen Zuschuss zu den Kosten einer Familienferienmaßnahme erhalten. Der Zuschuss wird begrenzt auf höchstens 21 Tage innerhalb von 2 Jahren.
Hierbei ist das Alter der Kinder, sowie die Einkommensgrenzen der Eltern, bzw. Alleinerziehenden und Kinder zu beachten.
Informationen zum Antragsverfahren und den zuständigen Stellen, erhalten Sie auf diesen Websites:
https://bag-familienerholung.de/foerderungen/saarland/
www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/downloads_a/antrag_familienferienfoerderung.html?nn=1e00b323-e016-4f5a-a4d4-ee4ece1b2490
www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_familie_gleichstellung/Familienferienma%C3%9Fnahmen_Richtlinien.html
Familienferienfoerderung_Flyer.pdf (saarland.de)
Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die Kontaktdaten lauten:
E-Mail: ServicestelleFamilie@soziales.saarland.de
Telefon: 0681 / 501-00 oder 0681 / 501-3273
7. Werden auch Kosten für eine Mittagsverpflegung übernommen?
Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden für Schüler*innen übernommen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und Bürgergeld beziehen.
Vorausgesetzt wird, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.
Die Altersgrenze gilt nicht für Schüler*innen, die Sozialhilfe beziehen. Ebenfalls erhalten diese Leistungen Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, wenn sie an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
8. Werden Kosten für die Schülerbeförderung übernommen?
Für Schüler*innen, die eine weiterführende Schule besuchen und dafür den Bus oder die Bahn nutzen müssen, können die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden, wenn:
- Der kürzeste tägliche Weg zur nächstgelegenen Schule (des jeweiligen Bildungsgangs) und der Weg zurück mehr als vier Kilometer beträgt. In diesem Fall werden die Kosten komplett übernommen.
- Beim Besuch einer Grund- oder Förderschule können die Kosten nach dem Saarländischen Schülerbeförderungsgesetz übernommen werden. Ansprechpartner ist hier das zuständige Schulverwaltungsamt.
- Die Leistungen für die Schülerbeförderung müssen für jedes Kind einzeln beantragt und nachgewiesen werden.
9. Wer kann die Kostenübernahme für eine Lernförderung beantragen?
Die Genehmigung hängt grundsätzlich davon ab, ob diese Lernförderung angemessen, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. Die Versetzung in die nächste Klassenstufe bzw. die Stabilisierung des eines Leistungsniveaus gilt als vornehmliches Lernziel.
Die Leistungen können unter 25-jährige Schüler*innen erhalten, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Ausgeschlossen von dieser Leistung sind Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Kosten für eine Lernförderung können beispielsweise übernommen werden, wenn die Schule bestätigt, dass Bedarf besteht und die Schule selbst keinen Förderunterricht anbietet.
10. Was ist unter sozialer und kultureller Teilhabe zu verstehen?
Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren soll ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren. Um die Leistung erhalten zu können, ist beispielsweise ein Nachweis der Mitgliedschaft im Sportverein oder der Teilnahme am Musikunterricht etc. vorzulegen.
Der Zuschuss beträgt maximal 15 Euro pro Monat.
Die Beiträge können bis zu 12 Monate angespart werden, beispielsweise für einen Zuschuss zur Teilnahme an einer Freizeit.