Häufig gestellte Fragen zur Änderungskündigung
Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung beendet als ordentliche Kündigung das bisherige Arbeitsverhältnis und ist mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen verbunden.
Muss eine Änderungskündigung form- und fristgerecht ausgesprochen werden?
Ja, da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, muss die Kündigung schriftlich zugehen und vor allem müssen auch die entsprechenden Kündigungsfristen eingehalten werden.
Wie reagiere ich auf eine Änderungskündigung?
Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, das neue Angebot auszuschlagen. In diesem Fall würde das Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung nicht verändert, sondern beendet. Sofern sich der Arbeitnehmer auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann, bleibt in diesem Fall die Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich auf die soziale Rechtfertigung prüfen zu lassen. Denn es handelt sich grundsätzlich um eine ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrages. Es ist auch möglich, das Vertragsangebot mit den geänderten Bedingungen anzunehmen, dann ändert sich das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Tipp: Sofern sich der Arbeitnehmer auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann, bietet es sich an, den neuen Vertrag unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung anzunehmen. Dem Arbeitnehmer bleibt auf diese Weise die Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich auf die soziale Rechtfertigung prüfen zu lassen. Wenn das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung mangels sozialer Rechtfertigungsgründe feststellt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortsetzung des ursprünglichen Vertragsverhältnisses. Sollte der Arbeitgeber bei dem Kündigungsschutzprozess obsiegen, verliert der Arbeitnehmer nicht seinen Arbeitsplatz, sondern muss nur zu den schlechteren Bedingungen arbeiten.