Allgemeine Hinweise der Arbeitskammer gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Arbeitskammer ist gemäß Art 12 und 13 DSGVO verpflichtet, Betroffene vorab über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten (damit sie ihre Betroffenenrechte geltend machen können) und gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaft darüber abzugeben.
Für die Nutzung unserer Website tun wir das mit unserer (Online-)Datenschutzerklärung: www.arbeitskammer.de/datenschutz (barrierefreies PDF)
Unsere Informationspflicht nach der DSGVO gilt aber auch gegenüber allen Personen, die unsere Dienstleistungen außerhalb der Website in Anspruch nehmen, sich bei der Arbeitskammer bewerben oder in einer Geschäftsbeziehung zur Arbeitskammer stehen, wie beispielsweise Lieferanten oder Dienstleister.
Wir veröffentlichen daher für diesen Personenkreis hier zentral unsere:
Allgemeinen Hinweise zur Datenverwendung außerhalb der Website (barrierefreies PDF)