Die Arbeitskammer gibt es in Deutschland in 2 Bundesländern:
Im Saarland und in Bremen.

Die Arbeitskammer im Saarland gibt es seit dem Jahr 1951. 
In diesem Jahr hat der Landtag im Saarland ein Gesetz gemacht.
In diesem Gesetz stehen die Aufgaben von der Arbeitskammer.

Deshalb sagt man auch: 
Die Arbeitskammer ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung im Saarland.

 

Im Saarland hat die Arbeitskammer 3 Standorte:

  • Eine Hauptstelle in Saarbücken.
  • Eine Nebenstelle in Völklingen.
    Die Nebenstelle heißt: Inter-kulturelles Kompetenz-Zentrum.
    Inter-kulturell bedeutet: 
    Menschen aus verschiedenen Kulturen treffen zusammen.
    Kompetenz bedeutet:
    Jemand hat bestimmte Fähigkeiten.
  • Eine Nebenstelle in Kirkel.
    Die Nebenstelle heißt: Bildungs-Zentrum Kirkel.

Die Arbeitskammer ist für alle Arbeitnehmer im Saarland da.

Sie vertritt die Interessen von allen Arbeitnehmern im Saarland.
Zum Beispiel in den Bereichen: Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft.

Sie bietet den Arbeitnehmern außerdem:

  • Informationen (Merkblätter, Broschüren)
  • Persönliche Beratung 
  • Weiterbildungs-Angebote 

Ein Arbeitnehmer ist zum Beispiel:

  • Ein Arbeiter
  • Ein Angestellter
  • Jemand der eine Ausbildung macht

Ein Arbeitnehmer ist mit einem Arbeits-Vertrag in einem Unternehmen eingestellt.
Der Arbeitnehmer bekommt im Monat 

  • einen Arbeits-Lohn bezahlt.
  • eine Lohn-Abrechnung.

Jeder Arbeitnehmer im Saarland ist Mitglied bei der Arbeitskammer. 

Das steht in dem Arbeitskammer-Gesetz.

Denn:
Die Mitglieds-Beiträge werden mit der monatlichen 
Lohn-Abrechnung an das Finanzamt bezahlt.

Mehr Informationen zu dem Thema Mitglieder und Mitglieds-Beiträge finden Sie hier:
Wer ist Mitglied von der Arbeitskammer?

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