Sie haben ein Formular "Arbeitsbescheinigung" erhalten?

Sie haben eine Vielzahl an Unterlagen von Ihrer Agentur für Arbeit (Jobcenter) erhalten, darunter auch ein Formular „Arbeitsbescheinigung“ (nach §312 SGB III/ §57 SGB II), welches für Ihren ehemaligen Arbeitgeber bestimmt ist. 

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen und auf elektronischem Wege an die Agentur für Arbeit (das Jobcenter) zu übermitteln. 

Was müssen Sie jetzt tun?

Anbei finden Sie einen Vordruck, den Sie ausgefüllt gemeinsam mit dem Formular "Arbeitsbescheinigung" als Schreiben an Ihren Arbeitgeber senden müssen.

Senden Sie die beiden Schreiben unbedingt so, dass Sie anschließend beweisen können, dass Sie sich um das Ausstellen der Arbeitsbescheinigung bemüht haben.

Das bedeutet: Senden Sie das Anschreiben mit dem Formular entweder per Fax, per Mail oder als Einschreiben per Post an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Nur dann haben Sie einen Nachweis.

Nun kann es passieren,

  • dass Ihr Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung per Post an Sie zurückschickt, statt an die Agentur für Arbeit (das Jobcenter).
    In diesem Fall leiten Sie die ausgefüllte Bescheinigung bitte umgehend an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachberarbeiter bei der Agentur für Arbeit (dem Jobcenter) weiter.
     
  • dass Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Anfrage, Ihre Arbeitsbescheinigung auszufüllen, reagiert.
    Fragen Sie dann telefonisch bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach. Und notieren Sie sich, wann und mit wem Sie telefoniert haben. Nachdem die angegebene Frist von 14 Tagen erfolglos verstrichen ist, wenden Sie sich erneut an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit (Jobcenter) mit dem Sendungsnachweis, sodass weitere Schritte mit Ihnen abgeklärt und in die Wege geleitet werden können.

Wenn die Bescheinigung der Agentur für Arbeit (dem Jobcenter) vorliegt, erhalten Sie einen Ausdruck davon mit der Bitte, die darin enthaltenen Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Bei fehlerhaften Angaben teilen Sie diese bitte Ihrer Agentur für Arbeit (Ihrem Jobcenter) mit und wenden Sie sich erneut an Ihren ehemaligen Arbeitgeber.

Wir stellen Ihnen hier das benötigten Anschreiben zur Verfügung

www.arbeitskammer.de/anschreiben-arbeitsbescheinigung

Füllen Sie dieses Anschreiben an Ihren ehemaligen Arbeitgeber am besten direkt am Bildschirm aus. Danach drucken Sie das Anschreiben aus, unterschreiben es und schicken es wie oben beschrieben zusammen mit dem Formular an Ihren ehemaligen Arbeitgeber.

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