Die AK-Beratungsstelle für Wanderarbeit und mobile Beschäftigte und das Projekt „Faire Mobilität“ des DGB haben am vergangenen Samstag bei einer Aktion auf Autobahnraststätten vornehmlich osteuropäische LKW-Fahrer über Ihre Arbeitsrechte aufgeklärt und erneut viele Missstände festgestellt. Die Berater*innen hatten mit rund 80 LKW-Fahrern aus Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Ukraine, Bulgarien, Russland und Deutschland Kontakt. „Alle diese Fahrer hätten wir eigentlich nicht an ihrem LKW antreffen dürfen, da der Arbeitgeber ihnen eine Unterkunft für die sogenannte Wochenruhezeit (45 Stunden) zur Verfügung hätte stellen müssen“, sagt Heinrich Weber von der Beratungsstelle Wanderarbeit und mobile Beschäftigte.
Die AK-Beratungsstelle für Wanderarbeit und mobile Beschäftigte und das Projekt „Faire Mobilität“ des DGB haben am vergangenen Samstag bei einer Aktion auf Autobahnraststätten vornehmlich osteuropäische LKW-Fahrer über Ihre Arbeitsrechte aufgeklärt und erneut viele Missstände festgestellt. Die Berater*innen hatten mit rund 80 LKW-Fahrern aus Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Ukraine, Bulgarien, Russland und Deutschland Kontakt. „Alle diese Fahrer hätten wir eigentlich nicht an ihrem LKW antreffen dürfen, da der Arbeitgeber ihnen eine Unterkunft für die sogenannte Wochenruhezeit (45 Stunden) zur Verfügung hätte stellen müssen“, sagt Heinrich Weber von der Beratungsstelle Wanderarbeit und mobile Beschäftigte.
Die meisten Fahrer bekommen im Schnitt rund 250 bis 400 € Lohn und zusätzlich zwischen 1000 und 1500 € Spesen. Mit diesen Spesen müssen die Fahrer ihren Lebensunterhalt begleichen. Das Leben auf der Autobahn ist aber nicht billig, sie müssen z.B. für jeden Toilettenbesuch und für jede Dusche zahlen.
Viele der Fahrer berichteten auch über andere Missstände. So haben etwa drei rumänische Fahrer den Berater*innen WhatsApp-Nachrichten gezeigt, in denn Ihr Arbeitgeber anordnet, die Zeiten für das Be- oder Entladen über den Tachographen auf Pausenzeiten und nicht wie vorgeschrieben als Arbeitszeiten zu zählen.
„Die meisten der Fahrer wissen, dass sie betrogen werden, werden aber nichts gegen ihren Arbeitgeber unternehmen, aus Angst das sie ihren Job verlieren“, sagt Weber. „Bei unseren Aktionen versuchen wir deshalb, ihnen zu erläutern, was für einen Anspruch sie haben (Mindestlohn von zurzeit 9,60 €, Urlaubsanspruch) und wie sie ihn einfordern können.“
Wichtig zu wissen: Der Mindestlohn kann drei Jahre rückwirkend einfordert werden. Auch wenn die Fahrer jetzt nichts unternehmen, werden sie ihre Rechte vielleicht einfordern, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Dafür müssen sie ihre Arbeitszeit dokumentieren. Nur so können sie später ihre Forderungen nachweisen.
„Diese Aktionen zeigen uns ganz klar, wie viel Missstände und Schweinereien es auf dem Arbeitsmarkt der Wanderarbeit und mobilen Beschäftigten gibt. Wir werden die Aktion auf jeden Fall wiederholen“, so Weber abschließend.