Anlässlich des Tages der Pflegeberufe fordert die Arbeitskammer des Saarlandes, ausbildungsbegleitende Hilfen in der Pflegeausbildung als allgemein zulässiges Förderinstrument zu etablieren und entsprechend bekannt zu machen. Genauso wie in der dualen Ausbildung. „Das ist enorm wichtig, um lernschwächere Auszubildende zusätzlich zu fördern und Ausbildungsabbrüche im Bereich der Pflegeausbildung weiter zu reduzieren“, fordert Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Und es könnten mehr qualifizierte Personen für die Pflege gewonnen werden, wenn Auszubildende mit Lernschwierigkeiten auch in den Assistenzausbildungen unterstützt werden könnten. Dies gilt insbesondere auch für Späteinsteiger. „Dadurch, dass die Schul- und Lernzeit hier schon etwas länger zurück liegt, sollte die Bundesagentur für Arbeit über unterstützende Angebote im Bereich der Assistenzausbildungen dringend nachdenken, um dadurch Chancengleichheit und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten“, sagt Zeiger.
Betrieb und Berufsschule bilden die Fundamente für das weltweit anerkannte duale Ausbildungssystem in Deutschland. Neben den vielen Vorteilen, die diese direkte Verbindung von Theorie und Praxis zu bieten hat, gibt es für einen Teil der Auszubildenden aber auch Engpässe, was die Aneignung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse betreffen. Besonders dann, wenn betriebliche Arbeitsspitzen die Auszubildenden fordern, einfach nur wenig Zeit bleibt für die Erledigung der Hausaufgaben oder das Lernen generell Schwierigkeiten macht, kann es passieren, dass die schulischen Leistungen, denen der Praxis hinterherhinken.
Um die Ausbildung nicht zu gefährden, bietet die Bundesagentur für Arbeit ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) an, die von betrieblichen Auszubildenden aber auch von jungen Menschen, die sich in einer Einstiegsqualifizierung befinden, genutzt werden können. Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen soll jungen Menschen aber auch Menschen mit Migrationshintergrund und Späteinsteigern die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche reduziert werden. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z.B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.
Dieses Unterstützungsangebot der Bundesagentur für Arbeit ist für Auszubildende in der generalistischen Pflegeausbildung seit 1.1.2020 generell möglich. „Trotz der Neuregelung scheinen die Beihilfen in der generalistischen Pflegeausbildung aber nicht als allgemein zulässiges Förderinstrument etabliert zu sein bzw. sehen dies die Jobcenter nicht einheitlich so. Das erleben wir in der Praxis“, so Zeiger.
Hier muss nachgesteuert werden, damit die ausbildungsbegleitenden Hilfen als Förderinstrument allgemein anerkannt werden. „Zu den Problemen bei der Gewährung der Hilfen kommt es wohl, weil es sich bei der Pflegekraftausbildung offiziell um eine schulische Ausbildung handelt. Tatsächlich kommt die Ausbildung einer dualen Ausbildung sehr nahe. Es gibt ein Ausbildungsgehalt, zu gleichen Teilen Praxis und Theorie und die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt. Gerade mit Blick auf den enormen Fachkräftemangel und die Gesamtsituation in der Pflege, muss der Gesetzgeber die Gleichwertigkeit hier anerkennen“, erklärt Beatrice Zeiger.
Und noch ein Problem: Für die im Saarland geltende 23-monatige Ausbildung der Pflegeassistenten gilt dieses Angebot bisher überhaupt nicht. „Jugendliche mit Hauptschulabschluss, aber gerade auch SpäteinsteigerInnen oder Menschen mit Migrationshintergrund entscheiden sich für eine Tätigkeit in der Pflege meistens über den Weg der Pflegeassistenzausbildung. Auch hier muss die Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen ermöglicht werden“, so Zeiger abschließend.
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