„Die Bundesregierung hat aus der Coronaprämie nichts gelernt und verfehlt jetzt auch mit dem Pflegebonus das Ziel“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Der im Juni beschlossene steuerfreie Pflegebonus soll ab 18. November an Pflegekräfte ausgezahlt werden. Allerdings wird er nicht in allen Krankenhäusern ausgezahlt, und auch in anspruchsberechtigten Krankenhäusern erhalten ihn nicht alle. „Diese selektive Zuteilung ist weder gerecht noch wertschätzend“, so Zeiger.
Durch den Pflegebonus sollen besondere Leistungen und Belastungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen gewürdigt werden. Eine Milliarde Euro hat die Bundesregierung dafür zur Verfügung gestellt. 500 Millionen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern, 500 Millionen für die ambulante und stationäre Altenpflege. So weit, so gut.
In der Altenpflege erhalten auch alle Beschäftigten der Pflege, von den Auszubildenden und Pflegehelfern bis zu den examinierten Pflegekräften den Pflegebonus. In den Krankenhäusern müssen dagegen eine Reihe Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind im Pflegebonusgesetz formuliert und wurden im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) integriert.
Voraussetzung für Krankenhäuser ist, dass auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Corona-Patientinnen für jeweils mindestens 48 Stunden beatmungspflichtig waren. Es sind somit eher größere Häuser, in denen der Pflegebonus gezahlt wird. Hinzu kommt: „Der Pflegebonus wird nicht an alle Pflegebeschäftigten im Krankenhaus ausgezahlt. Wer als Pflegefachkraft in der Notaufnahme oder anderen Funktionsabteilungen wie im OP arbeitet, bekommt nichts. Auch Pflegehelfer, Servicekräfte, Hol- und Bringdienst gehen leer aus. Daher hat er auch nicht den Namen Pflegebonus verdient“, sagt Zeiger.
Den Bonus erhalten ausschließlich Pflegefachkräfte. Alle anderen Berufsgruppen sind außen vor, obwohl auch sie in der Pandemie oft an ihre Grenzen und darüber hinausgehen. „Das ist ein völlig falsches Signal, denn Krankenhäuser funktionieren nur in Teamarbeit, alle Berufsgruppen werden für eine gute Versorgung gebraucht“, so Zeiger.
Auch kritisch sieht die AK, dass nur die Kranken- und Altenpflege berücksichtigt wird. „Die Beschäftigten in Rettungsdiensten, psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen der Behindertenhilfe und anderen Bereichen hätten ebenfalls eine finanzielle Anerkennung verdient“, so Zeiger weiter. „Durch die verfehlte Coronaprämie der vergangenen Regierung hat die jetzige Regierung nichts gelernt und verfehlt mit dem jetzigen Pflegebonus ebenfalls das Ziel“, sagt Zeiger abschließend.
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