Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im vergangenen Jahr rund 42.600 Beratungen im Arbeits-, Sozial- und im Steuerrecht durchgeführt. Das sind rund 1.600 weniger als 2022, und damit weiter auf Vor-Corona-Niveau. „Der Beratungsbedarf bei der Arbeitskammer ist ungebrochen hoch. Der Rückgang der Beratungszahlen im Vergleich hat eher mit komplexeren Fragestellungen zu tun, mit denen die Ratsuchenden zu uns kommen. Die Gesetze werden zudem immer umfangreicher und die Rechtsprechung ist teilweise schwierig nachvollziehbar. Hinzu kommen dann noch Sprachbarrieren. Die einzelnen Beratungen dauern also einfach länger als noch vor einigen Jahren“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
2023 lagen die Schwerpunkte der Arbeitsberatung auf „klassischen” Themen wie dem Ende eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag), der Vergütung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeugnis, Mobbing und Urlaub/Freistellung. In der Sozialrechtsberatung waren es die Themen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Behindertenrecht, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung. Vor allem in Sachen Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Arbeitskammer weitaus mehr beraten als noch im Jahr zuvor. Im Steuerrecht lag der Schwerpunkt neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung auf Lohn- und Gehaltsprüfungen sowie Beratungen zum Kindergeld. Zugenommen haben hier die Hochrechnungen in Bezug auf Abfindungszahlungen und Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Um einfache Fragen der Ratsuchenden eventuell schon klären zu können, bevor sie die persönliche Beratung in Anspruch nehmen, setzt die Arbeitskammer seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt auf mehr Öffentlichkeitsarbeit. Zeiger: „Das Instrument hat sich in der Corona-Zeit bewährt und hilft uns auch jetzt. Unsere Beraterinnen beantworteten arbeitsrechtliche Fragen im Hörfunk und Printmedien. Sie veranstalteten Onlinevorträge und Seminare zu einzelnen Themen und veröffentlichten Service-Tipps in unserer Mitgliederzeitschrift AK-Konkret. Wichtige Bausteine sind auch unsere FAQ, die unsere Beraterinnen stets aktuell halten.“
„Die Arbeitskammer berät natürlich kostenlos. Wer sein Recht aber vor Arbeits- und Sozialgerichten durchsetzen will oder muss, dem empfehle ich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft: Denn die darf ihre Mitglieder auch vor Gericht begleiten“, so Zeiger abschließend.
Mehr Informationen gibt es unter www.arbeitskammer.de/beratung
zurück zurück