Neue Verordnung stärkt Gemeinschaftsschulen und schafft mehr Raum für individuelle Förderung von Jugendlichen

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die neue Gemeinschaftsschulverordnung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der saarländischen Gemeinschaftsschulen. „Die Verordnung schafft neue Freiheiten in den schulorganisatorischen Strukturen. So können individuelle Fördermöglichkeiten dem Bedarf vor Ort entsprechend besser integriert und Schulprofile gestärkt werden“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.

Die Arbeitskammer hebt die erweiterten Gestaltungsspielräume besonders im Bereich der neuen Stundentafel hervor. „Durch die Zusammenfassung verbindlicher Stundenzahlen in Fächerblöcken sowie durch die Möglichkeit, Fächer, Stundenanteile und Inhalte bedarfsorientiert zu verschieben und zu verbinden, können Schulen gezielter auf die individuellen Stärken und Bedarfe ihrer Jugendlichen vor Ort eingehen“, erklärt Otto.  

„Diese Flexibilität eröffnet wertvolle Möglichkeiten, die Schulen aktiv für ihre Schülerschaft nutzen können“, betont Otto weiter. „Damit das überall gelingt, braucht es eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung, damit alle Gemeinschaftsschulen die Verordnung erfolgreich und im Sinne ihrer Schüler*innen anwenden können.“ Wichtig sei dabei auch, dass Verfahren etabliert werden, die einen reibungslosen Übergang gewährleisten, damit Schüler*innen bei einem Schulwechsel problemlos anschließen können.

Positiv bewertet die Arbeitskammer die Ausweitung der Beruflichen Orientierung. „Im neuen Entwurf gewinnt die Berufliche Orientierung an Bedeutung und erhält mehr Kontinuität über die Jahrgangsstufen hinweg“, so Otto. Eine an den Stärken der Schüler*innen orientierte Potenzialanalyse, die in Klassenstufe sieben verpflichtend ist, sowie halbjährliche Standortgespräche sind wichtige Schritte, um die jungen Menschen systematisch auf ihren Übergang ins Berufsleben vorzubereiten.“ Die Einbindung externer Partner sei hierbei entscheidend, „nicht nur, um die Lehrkräfte bei knappen Ressourcen zu entlasten, sondern insbesondere, um multiprofessionelle Expertise zu nutzen und die Qualität durch spezifisches Know-how zu steigern.“

Auch die Einführung einer zusätzlichen Stunde für das Fach Gesellschaftswissenschaften in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 wird von der Arbeitskammer begrüßt. Dadurch erhalten demokratiepädagogische Themen mehr Raum, und die Einbettung von Wirtschafts- und Finanzthemen sowie Beruflicher Orientierung in die Lehrpläne anderer Fächer hilft Schüler*innen, wirtschaftliche Prozesse und Strukturen im gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen. Diese Änderung stellt eine wertvolle Erweiterung dar, da bisher nur Schüler*innen ohne zweite Fremdsprache vom Unterricht „Beruf und Wirtschaft“ profitiert haben.

Die geplanten gestreckten Prüfungsverfahren zum Hauptschulabschluss (ESA) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) werden ebenfalls positiv aufgenommen. „Gestreckte Prüfungsverfahren bieten die Möglichkeit, den Prüfungsstress zu mindern und eine differenzierte Bewertung vorzunehmen“, erläutert Otto. „Vor allem erlauben sie eine kontinuierliche Begleitung und Rückmeldung, was zu einer realistischeren Einschätzung und zu besseren Lernergebnissen führen kann.“

„Die Verordnung legt einen soliden Grundstein für die Zukunft der saarländischen Gemeinschaftsschulen. Jetzt gilt es, die Umsetzung mit ausreichender Unterstützung und Entschlossenheit zu begleiten“, so Otto abschließend.

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