Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die heute vom saarländischen Landtag verabschiedete Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG). „Eine starke Mitbestimmung sorgt dafür, dass sich Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten erheblich verbessern. Und gute Arbeitsbedingungen werden immer wichtiger, um als Arbeitgeber attraktiv für Fachkräfte zu sein. In Zeiten des enormen Arbeitskräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst wurde es deshalb höchste Zeit, das SPersVG zu modernisieren und somit die Leistungsfähigkeit im öffentlichen Dienst zu erhalten. Jetzt können das Land, seine Dienststellen und Behörden als guter Arbeitgeber mit starker Mitbestimmung weiter erfolgreich agieren“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.
Generell wurden die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalrates durch die sogenannte Allzuständigkeit erheblich erweitert. Besonders hervorzuheben ist, dass der Gesetzgeber der Digitalisierung im SPersVG vielfach Rechnung getragen hat. So sind etwa Personalratssitzungen, Beschlussfassungen und auch Personalversammlungen als Video- oder Telefonkonferenzen möglich. „Das macht die Mitbestimmung in Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit vielfach erst möglich“, so Caspar. Positiv ist zudem die Verbesserung der Freistellungsgrenzen und die Änderung der Wahlordnung.
„Es war im Sinne aller saarländischen Arbeitnehmer*innen wichtig und dringend notwendig, das in die Jahre gekommene SPersVG an die heutige Arbeitswelt anzupassen. Mitbestimmung als gelebte Demokratie am Arbeitsplatz kann nur funktionieren, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den notwendigen Handlungsspielraum gewährleisten. Die hat der Landtag heute geschaffen,“ so Caspar abschließend.
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