Die Gleichstellungspolitik findet Einzug in den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Die Arbeitskammer begrüßt dies, fordert aber weitergehende Regelungen hinsichtlich einer Reform im Steuerrecht (Ehegattensplitting) und bei der Ausgestaltung von Minijobs. „Frauen befinden sich immer noch in der Minijob-Falle, prekäre Beschäftigung und fehlende soziale Absicherung führen weiter häufig in die Altersarmut“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
„Im Bereich der Gleichstellungspolitik zeigt der Koalitionsvertrag ein hohes Bewusstsein, dass es nicht damit getan ist, auf eine Gleichbehandlung in den Teilbereichen nur zu hoffen“, sagt Zeiger. Frauen werden an vielen Stellen als gesondert zu berücksichtigende Gruppe erwähnt. Dieses Vorgehen im Vertrag ist Teil einer explizit erwähnten Gleichstellungsstrategie, die ressortübergreifend weiterentwickelt werden soll.
Die AK begrüßt bei den geplanten Maßnahmen unter anderem den Gleichstellungs-Check. Demnach sollen alle künftigen Gesetze und Maßnahmen daraufhin überprüft werden, wie sie sich auf die Gleichstellung auswirken werden. Außerdem ist es auch aus Kammersicht mehr als notwendig, das Gesetz zur Entgeltgleichheit nachzuschärfen ebenso wie die Regelungen zur Brückenteilzeit – beide Themen sollen laut Vertrag angegangen werden.
Was fehlt: Es gibt keine Äußerungen zur Änderung des Ehegattensplittings und Veränderungen bei der Arbeitszeit zugunsten von Eltern (Stichwort Familienarbeitszeit) werden nur kurz angerissen. Was außerdem zu kritisieren ist, ist die Anpassung der Minijobregelungen. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, welch fatale Auswirkungen die prekäre Beschäftigung ohne echten Kündigungsschutz und die fehlende soziale Absicherung haben kann – für 1.000ende Betroffene gab es gerade bei den geringvergüteten Jobs kein Kurzarbeitergeld.
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