Die AK-Broschüre „Einkommensteuer 2023“ ist jetzt erschienen. Auf 276 Seiten informiert die Arbeitskammer des Saarlandes ihre Mitglieder umfassend über die ihnen zustehenden steuerlichen Vergünstigungen sowie über die gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2023. Die ergeben sich unter anderem durch das Jahressteuergesetz 2022, das Inflationsausgleichsgesetz und das Wachstumschancengesetz. Der Aufbau der Broschüre bezieht sich auf die aktuellen Einkommensteuer-Formulare, die 2023 in einigen Bereichen neugestaltet worden sind.
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die Bürger*innen – insbesondere Familien – angesichts der erheblichen Preiserhöhungen unter anderem durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner, den Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif sowie der Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes entlastet werden.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 werden sowohl der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag und auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2023 erhöht. Ebenso werden die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen an die neue Realität der Arbeitswelt angepasst und neu gefasst.
Um einer möglichen Doppelbesteuerung der Renteneinkünfte entgegenzuwirken, sind die Beiträge zu Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023, statt wie ursprünglich vorgesehen ab dem Jahr 2025, vollständig abzugsfähig. Zudem steigt der Besteuerungsanteil der Renten ab dem Jahr 2023 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt.
Die Broschüren der Arbeitskammer sind für alle saarländischen Beschäftigten kostenlos. Bestellungen telefonisch unter (0681) 4005-444 oder über unserer Internetseite www.arbeitskammer.de/broschuerenshop. Dort können Interessierte die Broschüren auch kostenlos als PDF herunterladen.
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