Erfordernisse des Infektions- und des Arbeitsschutzes sind unbedingt einzuhalten – Das zahlt sich für die Betriebe aus
Die Arbeitskammer appelliert an die Verantwortlichen und Beschäftigten-vertretungen in Betrieben und Verwaltungen, in der Corona-Pandemie die Erfordernisse des Infektions- und Arbeitsschutzes im Interesse der Gesundheit der Belegschaften strikt einzuhalten. „Kompetente Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sind dazu jederzeit in der Lage“, erklärt AK-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger.
Die Arbeitskammer des Saarlandes (AK Saar) ist aufgrund der ihr vorliegenden Informationen davon überzeugt, dass in der Mehrzahl der Betriebe alles dafür getan wird, um die Beschäftigten vor Ansteckung mit Corona zu schützen. Nach Aussage der AK-Geschäftsführerin gibt es aber leider Ausnahmen, wie konkrete Beratungsanfragen von Beschäftigten bei der AK zeigten. So würden in einzelnen Fällen notwendige Hygienemaßnahmen nicht umgesetzt. Außerdem mangele es zum Teil an Rücksicht gegenüber besonders gefährdeten Personengruppen: So würden erkrankte Beschäftigte in Einzelfällen zur Arbeit verpflichtet – und Möglichkeiten, die Tätigkeiten anders oder an einem anderen Ort durchzuführen, nicht ausreichend genutzt.
Für Beatrice Zeiger steht fest: „Unternehmen, die bereits vor der Pandemie gut und fachkompetent durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten wurden, beziehungsweise sich mit dem Thema Arbeitsschutz intensiv befasst haben und zum Beispiel über ihre Kammern Beratung erhalten haben, sind auch jetzt gut aufgestellt. Problematisch dürfte es aber in naher Zukunft in Betrieben bleiben, in denen der Arbeitsschutz leider bisher schon nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat.“ Innerhalb der Betriebe dürfe es keinen rechtsfreien Raum geben, in dem die Erfordernisse von Infektions- und Arbeitsschutzgesetz nicht umgesetzt würden, so Zeiger.
In Betrieben mit Betriebs- und Personalräten ist es wichtig, die Interessensvertretung stets miteinzubeziehen. Auch haben Betriebs- und Personalräte beim Gesundheitsschutz eine wichtige aktive Rolle. „Hier kann von der Interessenvertretung das Initiativrecht genutzt werden. Schutzmaßnahmen können eingefordert werden und zusammen mit den Beschäftigen können gemeinsame Lösungen entwickelt werden“, sagt die Geschäftsführerin.
Werden die gebotenen Abstände eingehalten? Wo liegen erhöhte Infektionsgefährdungen aufgrund der Tätigkeiten vor, welche konkreten Hygienemaßnahmen sind umzusetzen? Diese grundlegenden Fragen müssten die Arbeitsschutzakteure unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beantworten - und die Beschäftigten entsprechend beraten und unterweisen. Wenn Unternehmen dies beachten, seien sie klar im Vorteil bei der Umsetzung gezielter und wirksamer Hygienemaßnahmen. Die AK-Geschäftsführerin meint dazu: „In der Krise zeigt sich mehr denn je. Guter Arbeitsschutz ist bezahlbar und zahlt sich aus!“
Hinweis: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland können sich bei Fragen rund um den Gesundheitsschutz auch selbstständig an die Arbeitskammer oder die Gewerkschaften wenden.
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