AK-Hauptgeschäftsführer Thomas Otto zum Monat der Pflegeberufe
Die Arbeitskammer begrüßt die Initiative des Sozialministeriums, das Thema Pflege einen Monat lang in den Mittelpunkt zu stellen. „Die Wiederherstellung bzw. die Sicherstellung von Wohlbefinden und Lebensqualität der Betroffenen ist eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe“ so Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer in der Podiumsdiskussion „Austausch unter Praktikern „Ein Problem – fünf Ansichten“ im Rahmen der heutigen Auftaktveranstaltung zum Monat der Pflegeberufe.
Die demographischen Veränderungen fordern unser Gesundheitssystem in zweifacher Hinsicht heraus. Einerseits steigt die Zahl der Menschen, die auf pflegerische Hilfen und Unterstützungsleistungen angewiesen sind in den nächsten 15 Jahren auf 3,5 Mio. an, auf der anderen Seite kann der Anstieg der Zahl der Pflegebeschäftigten damit nicht Schritt halten. „Die Hilferufe der professionell Pflegenden zeigen uns bereits heute, dass wir einen akuten Notstand im Bereich Pflege haben.“ berichtet Otto aus den Erfahrungen der Praxis.
„Die gestern unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) und der Gewerkschaft ver.di für die SHG-Kliniken Völklingen ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der Beschäftigten und zeigt, dass es geht.“ so Otto. Dort sollen Pflegekräfte nachts nicht mehr allein arbeiten.
SHG und ver.di setzen damit eine langjährige Forderung der Arbeitskammer um. Perspektivisch müsse aber neues Personal eingestellt werden, damit die Nachtarbeit nicht zu dauerhaften Personalengpässen bei der Tagschicht führe. Um die Qualität der Pflege sicherzustellen werde aus Sicht der Arbeitskammer eine adäquate personelle Ausstattung aber auch eine Verbesserung der Ausbildungsqualität benötigt. „Eine adäquate Ausstattung, ausreichendes Personal und deren Finanzierung ist auch ein Wettbewerbsvorteil für Kliniken und Pflegeheime bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter“, gibt Otto zu bedenken.
„Wir setzen uns für die Belange der in der Pflege Beschäftigten und der pflegenden Angehörigen ein. Bei uns sind unsere Mitglieder „Gut beraten in der Pflege““ so Otto. „Wir unterstützen beispielsweise bei Fragen zur Dienstplangestaltung, geben Tipps im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, beraten individuell bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht und sind eine starke Stimme der Beschäftigten in der Politik“ fasst Otto abschließend die vielfältigen Aktivitäten der Arbeitskammer im Bereich Pflege zusammen.
Hinweis: Im Rahmen des Monats der Pflegeberufe veranstalten wir am 21. März 15:00-17:30 Uhr im großen Saal der Arbeitskammer ein AK-Thema „Berufliche Haftung in der Pflege“ im Rahmen unserer Fortbildungsreihe „Recht in der Pflege“.
Für die Teilnahme erhalten die Beschäftigten drei Fortbildungspunkte für die „Registrierung beruflich Pflegender“. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
zurück zurück